Einwohnerwesen

Im Kanton Zürich führen die 160 Gemeinden die Einwohnerregister. Sie liefern ihre Daten in die kantonale Einwohnerdatenplattform KEP. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Fachthemen der Einwohnerdienste.

Erfassung von Asylsuchenden

In Zusammenarbeit mit dem Migrationsamt des Kantons Zürichs und dem kantonalen Sozialamt wurde folgende Aufstellung definiert. 

Eine Registrierung im Einwohnerregister als Niedergelassene wird vollzogen, wenn Aufenthaltstitel und Zuweisung vorhanden sind.

Aufenthaltstitel Zuweisung Logis Einwohnerregister Zuständigkeit: Einreichung Gesuch um Ausweis
F / S Keine Durchgangszentrum Nicht im Register Es wird noch kein Gesuch gestellt
N (noch kein Asylentscheid) Ja In zugewiesener Gemeinde Nicht im Register Es wird noch kein Gesuch gestellt. Verlängerung N erfolgt durch die Sozialbehörde der zugewiesenen Gemeinde.
N (noch kein Asylentscheid) Keine Durchgangszentrum Nicht im Register Es wird noch kein Gesuch gestellt. Verlängerung N erfolgt durch die Betreuungsorganisation.
F / S Ja In zugewiesener Gemeinde Niederlassung in zugewiesener Gemeinde Einwohnerkontrolle der zugewiesenen Gemeinde

Übersicht über die verschiedenen Konstellationen betreffend Aufenthaltsstatuts und Zuweisung zu einer Gemeinde.

 

Anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B) und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (Ausweis F Flü) können frei entscheiden, wo sie sich niederlassen möchten. Auch bei einem Aufenthalt im Durchgangszentrum muss die Standortgemeinde diese Personen am Register als Niedergelassene registrieren.

Mitteilungen an die Kirchen

Die kantonalen kirchlichen Körperschaften sowie die anerkannten jüdischen Gemeinden haben einen Zugang auf die Kantonale Einwohnerdatenplattform (KEP). Damit ist der Prozess für den Datenbezug vereinfacht worden.  Ein paralleler Datenbezug bei den Einwohnerdiensten ist daher nicht mehr notwendig. 

Zudem werden vereinbarungsgemäss der evangelisch-reformierten Landeskirche wie auch der römisch-katholischen Körperschaft quartalsweise jene Konstellationen mitgeteilt, bei denen mindestens ein Elternteil Mitglied in einer der beiden kirchlichen Körperschaften ist und ein oder mehrere Kinder keine eingetragene Religionszugehörigkeit haben. 

Kantonale Einwohnerdatenplattform KEP

In der kantonalen Verwaltung werden heute in fast allen Bereichen Personendaten benötigt. Mit der KEP besteht eine zentrale Kopie der kommunalen Einwohnerregister. Von dieser kantonalen Plattform können berechtigte öffentliche Organe Personendaten beziehen. Die KEP erhält laufend Mutationsmeldungen aus den Gemeinde­systemen und ist daher stets aktuell. Die Datenhoheit bleibt jedoch bei den Gemeinden.

Aufbauschema der KEP
Aufbauschema der KEP

Datenbezüger

In § 23 Abs. 1 und 2 MERG sind diejenigen öffentlichen Organe aufgeführt, welche zum Bezug von Daten aus der KEP berechtigt sind. Um Daten aus der KEP beziehen zu können, braucht es eine Rechtsgrundlage, wonach diese Daten verarbeitet werden dürfen. 

In der nachfolgenden Liste sind die Datenbezüger sowie die bezogenen Daten ersichtlich. In der Regel erfolgt die Abfrage einzeln über die Webanwendung der KEP. Bei einzelnen Datenbezügern besteht auch eine direkte Anbindung der jeweiligen Fachapplikation an die KEP.
 

Brauchen Sie einen KEP-Zugang?

Falls Sie an einem Anschluss an die KEP interessiert sind, können Sie uns über einwohnerwesen@ji.zh.ch kontaktieren.

Keine Adressauskünfte

Die Abteilung Einwohnerwesen gibt keine Auskunft über Adressen. Nur berechtigte Verwaltungsstellen dürfen Daten aus der kantonalen Einwohnerdatenplattform beziehen. Sie suchen eine Adresse in der Stadt Zürich? Dann wenden Sie sich an das Personenmeldeamt der Stadt Zürich (Adressauskünfte - Stadt Zürich).

eUmzugCH 

Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich können sich bei einem Umzug entweder persönlich am Schalter der zuständigen Einwohner­dienste ab- und anmelden, oder mittels eUmzugCH. So können Sie Ihre Wegzugs-, Zuzugs- und Umzugsmeldung in der Gemeinde unabhängig von den Schalter­öffnungszeiten erledigen – und zwar bequem in einem einzigen Schritt via Internet. 

eUmzugCH – Die einfache online Umzugsmeldung

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Gemeindeamt - Abteilung Einwohnerwesen

Adresse

Wilhelmstrasse 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 83 30

Telefon

E-Mail

einwohnerwesen@ji.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: