Im Kanton Zürich führen die 160 Gemeinden die Einwohnerregister. Sie liefern ihre Daten in die kantonale Einwohnerdatenplattform KEP. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Fachthemen der Einwohnerdienste.
Erfassung von Asylsuchenden
In Zusammenarbeit mit dem Migrationsamt des Kantons Zürichs und dem kantonalen Sozialamt wurde folgende Aufstellung definiert.
Eine Registrierung im Einwohnerregister als Niedergelassene wird vollzogen, wenn Aufenthaltstitel und Zuweisung vorhanden sind.
Aufenthaltstitel | Zuweisung | Logis | Einwohnerregister | Zuständigkeit: Einreichung Gesuch um Ausweis |
---|---|---|---|---|
F / S | Keine | Durchgangszentrum | Nicht im Register | Es wird noch kein Gesuch gestellt |
N (noch kein Asylentscheid) | Ja | In zugewiesener Gemeinde | Nicht im Register | Es wird noch kein Gesuch gestellt. Verlängerung N erfolgt durch die Sozialbehörde der zugewiesenen Gemeinde. |
N (noch kein Asylentscheid) | Keine | Durchgangszentrum | Nicht im Register | Es wird noch kein Gesuch gestellt. Verlängerung N erfolgt durch die Betreuungsorganisation. |
F / S | Ja | In zugewiesener Gemeinde | Niederlassung in zugewiesener Gemeinde | Einwohnerkontrolle der zugewiesenen Gemeinde |
Übersicht über die verschiedenen Konstellationen betreffend Aufenthaltsstatuts und Zuweisung zu einer Gemeinde.
Anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B) und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (Ausweis F Flü) können frei entscheiden, wo sie sich niederlassen möchten. Auch bei einem Aufenthalt im Durchgangszentrum muss die Standortgemeinde diese Personen am Register als Niedergelassene registrieren.
Mitteilungen an die Kirchen
Die kantonalen kirchlichen Körperschaften sowie die anerkannten jüdischen Gemeinden haben einen Zugang auf die Kantonale Einwohnerdatenplattform (KEP). Damit ist der Prozess für den Datenbezug vereinfacht worden. Ein paralleler Datenbezug bei den Einwohnerdiensten ist daher nicht mehr notwendig.
Zudem werden vereinbarungsgemäss der evangelisch-reformierten Landeskirche wie auch der römisch-katholischen Körperschaft quartalsweise jene Konstellationen mitgeteilt, bei denen mindestens ein Elternteil Mitglied in einer der beiden kirchlichen Körperschaften ist und ein oder mehrere Kinder keine eingetragene Religionszugehörigkeit haben.
Kantonale Einwohnerdatenplattform KEP
In der kantonalen Verwaltung werden heute in fast allen Bereichen Personendaten benötigt. Mit der KEP besteht eine zentrale Kopie der kommunalen Einwohnerregister. Von dieser kantonalen Plattform können berechtigte öffentliche Organe Personendaten beziehen. Die KEP erhält laufend Mutationsmeldungen aus den Gemeindesystemen und ist daher stets aktuell. Die Datenhoheit bleibt jedoch bei den Gemeinden.
![Aufbauschema der KEP](/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/politik-staat/gemeinden/einwohnerwesen/Aufbauschema%20der%20KEP.png.zhweb-transform/content-image-large/Aufbauschema%20der%20KEP.1593473884050.png)
Datenbezüger
In § 23 Abs. 1 und 2 MERG sind diejenigen öffentlichen Organe aufgeführt, welche zum Bezug von Daten aus der KEP berechtigt sind. Um Daten aus der KEP beziehen zu können, braucht es eine Rechtsgrundlage, wonach diese Daten verarbeitet werden dürfen.
In der nachfolgenden Liste sind die Datenbezüger sowie die bezogenen Daten ersichtlich. In der Regel erfolgt die Abfrage einzeln über die Webanwendung der KEP. Bei einzelnen Datenbezügern besteht auch eine direkte Anbindung der jeweiligen Fachapplikation an die KEP.
Liste der Datenbezüger und Datenkategorien
Brauchen Sie einen KEP-Zugang?
Falls Sie an einem Anschluss an die KEP interessiert sind, können Sie uns über einwohnerwesen@ji.zh.ch kontaktieren.
Keine Adressauskünfte
Die Abteilung Einwohnerwesen gibt keine Auskunft über Adressen. Nur berechtigte Verwaltungsstellen dürfen Daten aus der kantonalen Einwohnerdatenplattform beziehen. Sie suchen eine Adresse in der Stadt Zürich? Dann wenden Sie sich an das Personenmeldeamt der Stadt Zürich (Adressauskünfte - Stadt Zürich).
eUmzugCH
Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich können sich bei einem Umzug entweder persönlich am Schalter der zuständigen Einwohnerdienste ab- und anmelden, oder mittels eUmzugCH. So können Sie Ihre Wegzugs-, Zuzugs- und Umzugsmeldung in der Gemeinde unabhängig von den Schalteröffnungszeiten erledigen – und zwar bequem in einem einzigen Schritt via Internet.
![](/etc.clientlibs/zhweb/core/clientlibs/publish/resources/media/pngsprite/video_placeholder_600x338.png)
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.