Die Nutzung der öffentlichen Gewässer und die Inanspruchnahme der Oberflächengewässer steht allen in dem Ausmass zu, wie andere Personen in ihrer Nutzung nicht eingeschränkt werden. Hier finden Sie Informationen zur Oberflächen- und Grundwassernutzung sowie zu Wasserversorgungsanlagen.
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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Ufer- und Gewässernutzung
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