Grundwasser kann nicht nur als Trinkwasser genutzt werden, sondern auch zu Heiz-, Kühl- und Bewässerungszwecken. Wer Grund- oder Quellwasser nutzen will, braucht eine Konzession oder Bewilligung. Hier erfahren Sie, wie Sie ein entsprechendes Gesuch stellen können.
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Grund- und Quellwasser nutzen
Bauverfahrensverordnung (BVV) Ziffer 1.5.2
Wer Grund-, Quell- und Drainagewasser nutzen will, braucht eine wasserrechtliche Konzession oder Bewilligung. Dies gilt für die Nutzung als Trink- und Brauchwasser, zum Bewässern von Kulturen, zum Speisen eines Weihers oder für die Energienutzung (Grundwasserwärmenutzung).
Empfehlung:
Erarbeiten Sie das Gesuch zusammen mit der Sektion Grundwasser und Wasserversorgung: gewaesserschutz@bd.zh.ch.
- Download Schematischer Ablauf eines Konzessionsverfahrens PDF | 1 Seiten | Deutsch | 555 KB
- Download Allgemeine Nebenbestimmungen für Grundwasserrechte PDF | 1 Seiten | Deutsch | 507 KB
- Download Konzessionsgesuch zur Grund- und Quellwassernutzung für Trink- und Brauchzwecke PDF | 2 Seiten | Deutsch | 582 KB
- Download Konzessionsgesuch zur Grundwasserentnahme für die Bewässerung von Kulturen PDF | 2 Seiten | Deutsch | 571 KB
- Download Gebietseinteilung Grund- und Quellwassernutzung PDF | 1 Seiten | Deutsch | 3 MB
- Download Gesuchsformular für die Erteilung einer Konzession für eine Stauhaltung (Stauanlage, Teich, Weiher, Biotop) im Hauptschluss PDF | 3 Seiten | Deutsch | 124 KB
- Download Gesuchsformular für die Erteilung einer Konzession für eine Stauhaltung (Stauanlage, Teich, Weiher, Biotop) im Nebenschluss PDF | 4 Seiten | Deutsch | 129 KB
Weiterführende Informationen
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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Grundwasser und Wasserversorgung
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