Nutzung von Oberflächengewässern

Die Nutzung von Wasserkraft, das Stauen von Oberflächengewässern und die Entnahme von Wasser benötigen eine kantonale Bewilligung (wasserrechtliche Konzession).

Wasserkraftnutzung und Stauhaltung

Bauverfahrensverordnung (BVV) Ziffer 1.6.3.1

Wer im Kanton Zürich

  • die Wasserkraft von Bächen und Flüssen nutzen will,
  • Wasser aus einem öffentlichen Gewässer entnehmen will,
  • ein Gewässer aufstauen will, 

braucht dafür eine wasserrechtliche Konzession oder eine Bewilligung. Das gilt sowohl für neue Anlagen als auch für Änderungen an bereits konzessionierten Anlagen.

Sanierung von Wasserkraftwerken 

Mögliche Gründe für die Sanierung von Wasserkraftwerken: 

  • Reaktivierung des Geschiebehaushalts
  • Sanierung des Schwall/Sunk-Betriebs
  • Wiederherstellung der Fischgängigkeit

Empfehlung:

Besprechen Sie Ihr Vorhaben frühzeitig mit der Sektion Gewässernutzung. Die zuständigen Ansprechpersonen finden Sie unten.

Wasserkraftnutzung und Positivplanung Kleinwasserkraftwerke

Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) hat auf Anregung des Bundes 29 Standorte ermittelt, an denen aufgrund der geführten Wassermenge und des vorhandenen Gefälles (Gewässerabsturz) ein Potential zur Kleinwasserkraftwerk-Nutzung besteht.

Nach erfolgter kantonaler Vernehmlassung konnten 13 Standorte zur Planung eines Kleinwasserkraftwerks frei gegeben werden.

Wasser entnehmen aus Flüssen und Seen

BVV-Ziffern 1.6.3.2 & 1.6.3.3

Ob als Trinkwasser, Löschwasser, zur Bewässerung, zum Reinigen oder für industrielle Prozesse – wer Wasser aus einem öffentlichen Gewässer entnehmen will, braucht dafür eine wasserrechtliche Konzession oder Bewilligung. Das gilt auch für das Verändern einer bereits konzessionierten Anlage. Unerlaubte Wasserentnahmen sind strafbar.

Bewässerungen

Bei Wasserentnahmen für die Bewässerung von Kulturen oder Gartenanlagen müssen auf jeden Fall die geltenden Restwasserbestimmungen eingehalten werden. Das Bewässern ist so durchzuführen, dass ein möglichst grosser Teil des entnommenen Wassers auch tatsächlich bei den Pflanzen ankommt. Wenn nötig sind entsprechende technische und bodenkundliche Abklärungen vorzunehmen (kein Auswaschen von Dünger oder Pflanzenschutzmitteln!).

Ansprechpersonen

Christoph Noll

Sektion Gewässernutzung

christoph.noll@bd.zh.ch
+41 43 259 39 55

Marco Calderoni

Sektion Gewässernutzung

marco.calderoni@bd.zh.ch
+41 43 259 43 48

Hans-Peter Misteli

Sektion Gewässernutzung

hanspeter.misteli@bd.zh.ch
+41 43 259 43 40

Mia Horvat

Sektion Gewässernutzung

mia.horvat@bd.zh.ch
+41 43 259 38 98

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Ufer- und Gewässernutzung

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 32 24

Sekretariat


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E-Mail

wasserbau@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: