Bodenschutz

Betrifft Ihr Bauvorhaben Boden? Sind Fruchtfolgeflächen betroffen? Ist mit Schadstoffbelastungen zu rechnen? Wird Boden ab- oder aufgetragen, temporär befahren oder für Bauinstallationen genutzt? Wenn ja, finden Sie auf unseren Themenseiten Informationen darüber, welche Unterlagen Sie mit dem Baugesuch einreichen müssen.

Was ist Boden?

Das Umweltschutzgesetz USG definiert den Boden als «oberste unversiegelte Erdschicht, in der Pflanzen wachsen können».
In der Bodenkunde werden drei Bodenschichten unterschieden:

A-Horizont: Oberboden

Direkt an die Oberfläche grenzt der Oberboden. Er wird in der Fachsprache «A-Horizont» genannt. Oberböden sind in der Regel ca. 25 Zentimeter mächtig, dunkel gefärbt, mit Humus (abgestorbene organische Substanz) angereichert. Ein gesunder Oberboden ist intensiv belebt, stark durchwurzelt, die Erde locker und krümelig.

B-Horizont: Unterboden

Die unter dem Oberboden liegende Bodenschicht wird als Unterboden bezeichnet und in der Fachsprache «B-Horizont» genannt. Unterboden ist meist bräunlich sowie heller gefärbt, schwächer durchwurzelt und weniger belebt als Oberboden.

C-Horizont: Untergrund (gehört nicht zum Boden)

Unter dem Unterboden liegende Schichten werden als Untergrund oder «C-Horizont» bezeichnet. Sie bestehen aus kaum oder nicht verwittertem Locker- und Festgestein und zählen nicht zum Boden.

Querschnitt eines Bodenprofils mit drei Horizonten. A-Horizont: dunkler Oberboden. B-Horizont: heller Unterboden. C-Horizont: Muttergestein.
Bodenprofil mit drei Horizonten. Quelle: Fachstelle Bodenschutz

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