Betrifft Ihr Bauvorhaben Boden? Sind Fruchtfolgeflächen betroffen? Ist mit Schadstoffbelastungen zu rechnen? Wird Boden ab- oder aufgetragen, temporär befahren oder für Bauinstallationen genutzt? Wenn ja, finden Sie auf unseren Themenseiten Informationen darüber, welche Unterlagen Sie mit dem Baugesuch einreichen müssen.
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Was ist Boden?
Das Umweltschutzgesetz USG definiert den Boden als «oberste unversiegelte Erdschicht, in der Pflanzen wachsen können».
In der Bodenkunde werden drei Bodenschichten unterschieden:
A-Horizont: Oberboden
Direkt an die Oberfläche grenzt der Oberboden. Er wird in der Fachsprache «A-Horizont» genannt. Oberböden sind in der Regel ca. 25 Zentimeter mächtig, dunkel gefärbt, mit Humus (abgestorbene organische Substanz) angereichert. Ein gesunder Oberboden ist intensiv belebt, stark durchwurzelt, die Erde locker und krümelig.
B-Horizont: Unterboden
Die unter dem Oberboden liegende Bodenschicht wird als Unterboden bezeichnet und in der Fachsprache «B-Horizont» genannt. Unterboden ist meist bräunlich sowie heller gefärbt, schwächer durchwurzelt und weniger belebt als Oberboden.
C-Horizont: Untergrund (gehört nicht zum Boden)
Unter dem Unterboden liegende Schichten werden als Untergrund oder «C-Horizont» bezeichnet. Sie bestehen aus kaum oder nicht verwittertem Locker- und Festgestein und zählen nicht zum Boden.
Weiterführende Informationen
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Amt für Landschaft und Natur - Fachstelle Bodenschutz
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