Wird Boden bei einem Bauvorhaben abgetragen und abgeführt, muss er grundsätzlich wieder als Boden verwertet werden. Damit leisten wir einen Beitrag zur Erhaltung dieser knappen Ressource.
Auf dieser Seite
Richtlinien
Geeignete Böden
Falls der abgetragene Boden eine geeignete Qualität aufweist, muss er innerhalb oder ausserhalb der Bauzonen verwertet werden:
- für Anpassungen im Bereich der Bauten und Anlagen
- für Rekultivierungen oder Aufwertungen von Landwirtschaftsböden
- im Gartenbau oder in Gärtnereien
Fruchtbarer Boden, der sich zur Verwertung eignet, soll nicht im Untergrund, also z. B. in Kiesgruben, abgelagert werden.
Ungeeignete Böden
Nicht zur Verwertung geeignet sind Böden mit
- chemischen Belastungen
- biologischen Belastungen mit asiatischen Knötericharten, Essigbaum, Ambrosia, Riesenbärenklau, schmalblättrigem Greiskraut oder Erdmandelgras
- ungeeigneten physikalischen Eigenschaften
Liegen Belastungen des Bodens vor, finden Sie hier weitere Informationen:
Verwertung von Boden
Abtrag innerhalb Bauzonen
Die Bauherrschaft muss die Verwertung von abgetragenem Boden bei der Baueingabe deklarieren, wenn
- das Bauareal innerhalb der Bauzonen liegt, und
- bei einer Erstbebauung auf mehr als 500 Quadratmetern Boden abgetragen wird, und
- keine Hinweise auf chemische Belastungen vorliegen.
Reichen Sie dafür das ausgefüllte Formular «Deklaration Verwertung Boden» bei der Gemeinde ein. Die Baubehörde kann verlangen, dass Sie für jede Charge das Formular «Deklaration der Bodenqualität» einreichen. Das Formular dient auch dazu, Abnehmern von chemisch unbelastetem abgetragenem Boden dessen Eigenschaften und allfällige biologische Belastungen zu deklarieren.
Abtrag ausserhalb Bauzonen
z. B. bei landwirtschaftlichen Hochbauten
Wenn bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen Boden abgetragen und verwertet werden muss, ist eine detaillierte Deklaration der Verwertung nötig. Ein häufiger Fall sind landwirtschaftliche Hochbauten. Dafür gibt es Musterpläne (Übersichtsplan, Schnitte) und eine Checkliste, um die Baugesuchsunterlagen zur bodenschutzrechtlichen Beurteilung zusammenzustellen.
In jedem Fall müssen Sie das Formular «Deklaration Abtrag und Verwertung Boden» ausfüllen und mit den übrigen Baugesuchsunterlagen bei der Gemeinde einreichen. Das Formular enthält Angaben zu:
- Menge an abgetragenem Boden
- Art und Ort der Verwertung als Boden
- Allfällige Nichteignung für eine Verwertung als Boden
- Download Deklaration Abtrag und Verwertung Boden – Bodenabtrag ausserhalb Bauzonen PDF | 2 Seiten | Deutsch | 163 KB
- Download Checkliste Baugesuchsunterlagen für landwirtschaftliche Hochbauten und Terrainveränderungen PDF | 2 Seiten | Deutsch | 136 KB
- Download Merkblatt Terrainveränderungen in der Landwirtschaftszone PDF | 8 Seiten | Deutsch | 394 KB
Damit die Plausibilität der deklarierten Verwertung geprüft werden kann, sind dem Baugesuch zusätzlich folgende Pläne beizulegen:
- Übersichtsplan Bodenarbeiten mit Bodenabtrags- und Bodenauftragsflächen (siehe Musterplan)
- Schnitte mit dem alten und neuen Terrain und Angaben zu den künftigen Schichtmächtigkeiten des Ober- und Unterbodens (siehe Musterplan)
Falls der abgetragene Boden für eine Bodenaufwertung ausserhalb Bauzonen verwertet werden soll, sind weitere Unterlagen erforderlich:
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Amt für Landschaft und Natur - Fachstelle Bodenschutz