Verwertung von abgetragenem Boden

Wird Boden bei einem Bauvorhaben abgetragen und abgeführt, muss er grundsätzlich wieder als Boden verwertet werden. Damit leisten wir einen Beitrag zur Erhaltung dieser knappen Ressource.

Richtlinien

Geeignete Böden

Falls der abgetragene Boden eine geeignete Qualität aufweist, muss er innerhalb oder ausserhalb der Bauzonen verwertet werden:

  • für Anpassungen im Bereich der Bauten und Anlagen
  • für Rekultivierungen oder Aufwertungen von Landwirtschaftsböden
  • im Gartenbau oder in Gärtnereien

Fruchtbarer Boden, der sich zur Verwertung eignet, soll nicht im Untergrund, also z. B. in Kiesgruben, abgelagert werden.

Ungeeignete Böden

Nicht zur Verwertung geeignet sind Böden mit

  • chemischen Belastungen 
  • biologischen Belastungen mit asiatischen Knötericharten, Essigbaum, Ambrosia, Riesenbärenklau, schmalblättrigem Greiskraut oder Erdmandelgras  
  • ungeeigneten physikalischen Eigenschaften

Liegen Belastungen des Bodens vor, finden Sie hier weitere Informationen: 

Ein Bagger trägt an einer Wiese Boden ab und belädt damit einen Lastwagen.
Abgetragener Boden wird abgeführt und anderswo verwertet. Quelle: Fachstelle Bodenschutz

Verwertung von Boden

Abtrag innerhalb Bauzonen

Die Bauherrschaft muss die Verwertung von abgetragenem Boden bei der Baueingabe deklarieren, wenn

  • das Bauareal innerhalb der Bauzonen liegt, und
  • bei einer Erstbebauung auf mehr als 500 Quadratmetern Boden abgetragen wird, und
  • keine Hinweise auf chemische Belastungen vorliegen. 

Reichen Sie dafür das ausgefüllte Formular «Deklaration Verwertung Boden» bei der Gemeinde ein. Die Baubehörde kann verlangen, dass Sie für jede Charge das Formular «Deklaration der Bodenqualität» einreichen. Das Formular dient auch dazu, Abnehmern von chemisch unbelastetem abgetragenem Boden dessen Eigenschaften und allfällige biologische Belastungen zu deklarieren.

Abtrag ausserhalb Bauzonen

z. B. bei landwirtschaftlichen Hochbauten

Wenn bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen Boden abgetragen und verwertet werden muss, ist eine detaillierte Deklaration der Verwertung nötig. Ein häufiger Fall sind landwirtschaftliche Hochbauten. Dafür gibt es Musterpläne (Übersichtsplan, Schnitte) und eine Checkliste, um die Baugesuchsunterlagen zur bodenschutzrechtlichen Beurteilung zusammenzustellen.

In jedem Fall müssen Sie das Formular «Deklaration Abtrag und Verwertung Boden» ausfüllen und mit den übrigen Baugesuchsunterlagen bei der Gemeinde einreichen. Das Formular enthält Angaben zu:

  • Menge an abgetragenem Boden
  • Art und Ort der Verwertung als Boden
  • Allfällige Nichteignung für eine Verwertung als Boden

Damit die Plausibilität der deklarierten Verwertung geprüft werden kann, sind dem Baugesuch zusätzlich folgende Pläne beizulegen:

  • Übersichtsplan Bodenarbeiten mit Bodenabtrags- und Bodenauftragsflächen (siehe Musterplan)
  • Schnitte mit dem alten und neuen Terrain und Angaben zu den künftigen Schichtmächtigkeiten des Ober- und Unterbodens (siehe Musterplan)

Falls der abgetragene Boden für eine Bodenaufwertung ausserhalb Bauzonen verwertet werden soll, sind weitere Unterlagen erforderlich:

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Landschaft und Natur - Fachstelle Bodenschutz

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 32 78

E-Mail

bodenschutz@bd.zh.ch

Ansprechpersonen


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