Wärmepumpen

Wärmepumpen sind heute das am häufigsten eingesetzte Heizungssystem in der Schweiz. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Hilfsmittel für das Bewilligungsverfahren oder das Meldeverfahren.

Übersicht    

Im Kanton Zürich werden jedes Jahr schätzungsweise 6000-8000 Heizungen ersetzt. Damit die nötigen Verfahren und Abläufe für die Behandlung der Baugesuche nicht nur fachlich korrekt, sondern auch effizient ablaufen, wurde die Bauverfahrensverordnung geändert (per 1.1.2023, vgl. Medienmitteilung vom 3.11.2022).  Viele Typen von Wärmepumpen können nun im Meldeverfahren erstellt werden. Das Vorhaben muss der zuständigen Baubehörde lediglich gemeldet werden. 

Details sowie Entscheidungshilfen zu Melde- oder Bewilligungsverfahren finden Sie im «Leitfaden für Wärmepumpen». 

Leitfaden

Zur Unterstützung von Behörden, Planenden und Installationsfirmen hat das AWEL einen Leitfaden erstellt. Dieser enthält alle wichtigen Informationen rund um das Melde- und die Bewilligungsverfahren für Wärmepumpen sowie die mit einem Gesuch einzureichenden Unterlagen.

Die Abteilung Energie des AWEL wird diesen Leitfaden regelmässig aktualisieren und bei Bedarf erweitern. Ergänzungsvorschläge richten Sie bitte an: energie@bd.zh.

Leitfaden für Wärmepumpen im Kanton Zürich

Informationen auf dem GIS

Fast alle für die Planung von Wärmepumpen wichtigen Informationen finden Sie auf dem kantonalen GIS-Browser. Mit dem nachfolgenden Excel-Tool erhalten Sie eine Hilfe für die Erstellung der nötigen Pläne sowie für die Abfrage der zu konsultierenden GIS-Themenseiten. 

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Hinweis: Das Excel verwendet Makros, diese müssen eventuell freigeschaltet werden. Zudem wird das Gebäude- und Wohnungsregister GWR des Bundesamts für Statistik abgefragt (externe Daten müssen zugelassen
werden).

Unterstützung für Gesuchstellende

Hier finden Sie hilfreiche Links und Informationen, die Sie für die Einreichung Ihres Gesuchs (Melde- oder Bewilligungsverfahren) benötigen. 

Meldeverfahren für Wärmepumpen 

Sehr viele Gesuche für die Erstellung von Wärmepumpen können im Meldeverfahren abgewickelt werden.

Wärmetechnische Anlagen (WTA-Formular)

Dieses Formular ist auch beim Meldeverfahren beizulegen (bzw. auf der Webseite «Meldeverfahren» hochzuladen.

Lärmschutz bei Neuanlagen

Auf der Webseite der kantonalen Lärmschutzfachstelle sind Erklärungen zu Wärmepumpen zu finden. Ein Lärmschutznachweis gehört zu jedem Gesuch für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe.

Schallrechner für Lärmschutznachweis  

Bitte verwenden Sie für die Erstellung des Lärmschutznachweises (sowohl beim Melde- als auch beim Bewilligungsverfahren) den Schallrechner der Fachgemeinschaft Wärmepumpen Schweiz.

Sobald bei den Projektdaten im Feld Kanton «ZH» ausgewählt wird, werden die Zürcher Lärmschutznachweisformulare angezeigt. Das Formular «LN-1a» untersteht der Privaten Kontrolle im Fachbereich «Heizungsanlagen», das Formular «LN-1b» untersteht der Privaten Kontrolle im Fachbereich «Schutz vor Lärm». 

Erdwärmesonden usw.

Diese brauchen eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung. Weitere Infos finden Sie hier:

Der Bewilligungsprozess für Luft/Wasser-Wärmepumpen und Erdsonden-Wärmepumpen ist in der Bauverfahrensverordnung vom 3. Dezember 1997 (BVV, LS 700.6) geregelt.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Energietechnik

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
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