Schneller zu Solaranlagen, Wärmepumpen und E-Ladestationen ab 1. Januar 2023
Medienmitteilung 03.11.2022
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist entscheidend, damit der Kanton Zürich seine energie- und klimapolitischen Ziele erreichen kann. Damit Projekte schneller umgesetzt werden können, braucht es unkompliziertere Bewilligungsverfahren. Der Regierungsrat hat deshalb für Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse und E-Ladestationen verschiedene Verfahrenserleichterungen beschlossen. Die angepasste Bauverfahrensverordnung soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Bereits heute kommt bei verschiedenen Typen von Solaranlagen das sogenannte Meldeverfahren zur Anwendung. Dabei müssen Vorhaben lediglich der zuständigen Baubehörde gemeldet werden. Wird innert 30 Tagen nichts Gegenteiliges angeordnet, kann das Vorhaben umgesetzt werden.
Das Meldeverfahren wird nun ausgeweitet unter anderem auf:
- genügend angepasste Solaranlagen an Fassaden in Bauzonen (ausser in Kernzonen).
- freistehende Solaranlagen bis zu einer Fläche von 20 m2 in Bauzonen (ausser in Kernzonen) sowie flächenmässig unbeschränkt in Industrie- und Gewerbezonen
- innen und aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen (aussen bis zu einer Grösse von 2 m3) sowie Erdsonden-Wärmepumpen. Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen bleibt auch im Meldeverfahren der Lärmschutznachweis zwingend.
- Fernwärmeanschlüsse
- öffentlich zugängliche E-Ladestationen an bestehenden Parkplätzen
Neu soll das Meldeverfahren auch im Gewässerraum, in Uferstreifen und im Einzugsgebiet von Landschaftsschutzverordnungen sowie von Landschaftsschutzinventaren zur Anwendung kommen. In der Vernehmlassungsversion wurde vorgeschlagen, das Meldeverfahren auch in Kernzonen und im Bereich von kommunalen Denkmal- und Ortsbildschutz¬inventaren zuzulassen. Aufgrund verschiedener kritischer Rückmeldungen – insbesondere von den Städten und Gemeinden – wird darauf verzichtet. Aber auch in diesen Bereichen sollen künftig vermehrt Solaranlagen bewilligt werden, jedoch im ordentlichen Baubewilligungsverfahren. Damit die rechtskonforme und kantonsweit möglichst einheitliche Bewilligungspraxis gefördert werden kann, wird die Baudirektion entsprechende Vollzugshilfen (Leitfäden usw.) bereitstellen.
Die Änderung der Bauverfahrensverordnung wird in diesen Tagen im Amtsblatt veröffentlicht und soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten.