Der Erhalt der historischen Kulturlandschaft wird mit Landschaftsschutzverordnungen sichergestellt. Aus diesem Grund benötigen Bauvorhaben in diesen Gebieten eine Bewilligung.
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Kurz erkärt
Bauvorhaben innerhalb des Perimeters von Schutzverordnungen oder eines überkommunalen Inventars bedürfen einer zusätzlichen Bewilligung (Bauverfahrensverordnungs-Ziffer 1.4.1.2/3).
Zuständigkeiten und Verfahren
Sämtliche Gesuchsunterlagen sind ausschliesslich an die örtliche Baubehörde (bei der Gemeinde) einzureichen. Sie koordiniert das Verfahren. Die kantonalen Bewilligungen und der kommunale Entscheid werden der Bauherrschaft durch die örtliche Baubehörde eröffnet.
Ausserhalb der Bauzone
Bauvorhaben, die den Landschaftsschutz tangieren, liegen mit wenigen Ausnahmen ausserhalb der Bauzone. In diesem Fall erfolgt die Prüfung des Baugesuchs gleichzeitig im Verfahren «Bauen ausserhalb Bauzone».
Erforderliche Unterlagen
Für die Beurteilung durch die kantonale Fachstelle ist ein zusätzliches Gesuchsdossier bei der örtlichen Baubehörde einzureichen.
Ansprechpersonen
Weitere Informationen erhalten Sie jeweils von den Gebietsbetreuenden «Bauen ausserhalb Bauzonen» der betreffenden Region.