Hier finden Bauherren allgemeine Informationen, Merkblätter und Formulare zum Bewilligungsverfahren für nichtlandwirtschaftliche Bauten ausserhalb von Bauzonen.
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Grundsätze
Landwirtschafts-, Freihalte- und Reservezonen sind Bauverbotszonen. Wenn eine bauwillige Person keinen Landwirtschaftsbetrieb führt, darf sie in diesen Zonen auch nichts bauen.
Das Raumplanungsgesetz des Bundes sieht Ausnahmen vor, in denen bauliche Massnahmen bewilligt werden können. Von diesen Ausnahmen werden in erster Linie bestehende Bauten abgedeckt.
Erforderliche Unterlagen
Sämtliche Gesuchsunterlagen sind ausschliesslich an die örtliche Baubehörde (bei der Gemeinde) einzureichen. Sie koordiniert das Verfahren.
Folgende Unterlagen sind immer einzureichen:
Vorteile:
- Kommunales Baugesuchsformular
Je nach Bauvorhaben sind zusätzliche Unterlagen für die Beurteilung durch den Kanton nötig.
Alle Unterlagen müssen datiert und von Gesuchstellenden und Grundeigentümern unterzeichnet sein.
Bauten und Zweckänderung
Altrechtliche Bauten und Anlagen
Wohnbauten, die vor dem 1. Juli 1972 rechtmässig erstellt wurden dürfen erneuert, teilweise geändert, massvoll erweitert und wiederaufgebaut werden.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Vorteile:
- Baubewilligungen vor dem 1. Juli 1972 sowie alle darauf Folgenden
- Flächennachweis und nachvollziehbare Berechnung der Bruttogeschossflächen und Nebennutzflächen zum Zeitpunkt des Juli 1972 sowie nach der erfolgten Realisierung des Bauvorhabens
- Nutzflächennachweis
- Download Nutzflächenberechnung nach Art. 42 Abs. 3 Raumplanungsverordnung (RPV) – Berechnungstabelle des Bundes XLS | Deutsch | 93 KB
- Download Nutzflächenberechnung nach Art. 42 Abs. 3 Raumplanungsverordnung (RPV) – Berechnungstabelle des Kantons Zürich XLSX | Deutsch | 324 KB
- Download Arbeitshilfe Referenzzustand und Gesuchsunterlagen PDF | 2 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Arbeitshilfe Wesensgleichheit und Identität PDF | 3 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Arbeitshilfe Umgebungsgestaltung PDF | 3 Seiten | Deutsch | 5 MB
- Download Arbeitshilfe Einpassung in die Landschaft PDF | 2 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Arbeitshilfe Energetische Sanierung PDF | 2 Seiten | Deutsch | 996 KB
- Download Arbeitshilfe Zeitgemässe Wohnnutzung PDF | 2 Seiten | Deutsch | 4 MB
- Download Arbeitshilfe Berechnung von zonenwidrigen Flächen PDF | 3 Seiten | Deutsch | 490 KB
- Download Arbeitshilfe Architektonische Gestaltung PDF | 2 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Merkblatt Altrechtliche gewerbliche Bauten und Anlagen PDF | 2 Seiten | sprachen de | 1 MB
- Download Merkblatt Schützenswerte Bauten und Anlagen PDF | 2 Seiten | Deutsch | 2 MB
Vorteile:
- Pläne: Neubauten sind rot und die Abbrüche gelb zu markieren
- Aktuelle Fotos und Pläne des bestehenden Gebäudes
Zweckänderung ohne bauliche Massnahmen
Nicht mehr benötigte Gebäude dürfen ohne bauliche Massnahmen umgenutzt werden.
Diese Möglichkeit beschränkt sich aber vorwiegend auf Lager und Abstellräume. Die Schaffung von eigentlichen Gewerben mit Arbeitsplätzen ist nicht möglich.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Pläne:
Vorteile:
- rechtmässige Nutzung (inkl. Umgebung)
- neue Gebäudenutzung
- Umgebungsgestaltung (Parkplätze, Wege usw.)
Bienenhäuser
Sie gelten als standortgebundene Bauten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wird die Bienenhaltung aufgegeben, muss die Baute wieder entfernt werden.
Hobbymässige Pferdehaltung
Wer ausserhalb der Bauzonen in bestehenden Gebäuden hobbymässig Pferde halten möchten, muss in der Nähe wohnen und weitere Voraussetzungen erfüllen.
Sämtliche Umnutzungen und Bauten/Anlagen für die hobbymässige Tierhaltung sind bewilligungspflichtig.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Vorteile:
- Angaben zum Wohnsitz des Pferdeeigentümers
- Nutzflächenberechnung des nahegelegenen Wohnhauses und den seit dem 1. Juli 1972 durchgeführten Änderungen
Vorgehen für die Bewilligung von kleinen ökologischen Aufwertungen
Kleine ökologische Aufwertungen sind ökologische Strukturen, deren Zweck die Erhaltung und Förderung der Biodiversität in der Landwirtschafts- und Freihaltezone ist.
Ansprechpersonen
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu nichtlandwirtschaftlichen Bauten.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.