Nichtlandwirtschaftliche Bauten

Hier finden Bauherren allgemeine Informationen, Merkblätter und Formulare zum Bewilligungsverfahren für nichtlandwirtschaftliche Bauten ausserhalb von Bauzonen.

Grundsätze

Landwirtschafts-, Freihalte- und Reservezonen sind Bauverbotszonen. Wenn eine bauwillige Person keinen Landwirtschaftsbetrieb führt, darf sie in diesen Zonen auch nichts bauen.

Das Raumplanungsgesetz des Bundes sieht Ausnahmen vor, in denen bauliche Massnahmen bewilligt werden können. Von diesen Ausnahmen werden in erster Linie bestehende Bauten abgedeckt.

Erforderliche Unterlagen

Sämtliche Gesuchsunterlagen sind ausschliesslich an die örtliche Baubehörde (bei der Gemeinde) einzureichen. Sie koordiniert das Verfahren.

Folgende Unterlagen sind immer einzureichen:

Vorteile:

  • Kommunales Baugesuchsformular

Je nach Bauvorhaben sind zusätzliche Unterlagen für die Beurteilung durch den Kanton nötig.

Alle Unterlagen müssen datiert und von Gesuchstellenden und Grundeigentümern unterzeichnet sein.

Bauten und Zweckänderung

Altrechtliche Bauten und Anlagen

Wohnbauten, die vor dem 1. Juli 1972 rechtmässig erstellt wurden dürfen erneuert, teilweise geändert, massvoll erweitert und wiederaufgebaut werden.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Vorteile:

  • Baubewilligungen vor dem 1. Juli 1972 sowie alle darauf Folgenden
  • Flächennachweis und nachvollziehbare Berechnung der Bruttogeschossflächen und Nebennutzflächen zum Zeitpunkt des Juli 1972 sowie nach der erfolgten Realisierung des Bauvorhabens
  • Nutzflächennachweis

Vorteile:

  • Pläne: Neubauten sind rot und die Abbrüche gelb zu markieren
  • Aktuelle Fotos und Pläne des bestehenden Gebäudes

Zweckänderung ohne bauliche Massnahmen

Nicht mehr benötigte Gebäude dürfen ohne bauliche Massnahmen umgenutzt werden.
Diese Möglichkeit beschränkt sich aber vorwiegend auf Lager und Abstellräume. Die Schaffung von eigentlichen Gewerben mit Arbeitsplätzen ist nicht möglich.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Pläne: 

Vorteile:

  • rechtmässige Nutzung (inkl. Umgebung)
  • neue Gebäudenutzung
  • Umgebungsgestaltung (Parkplätze, Wege usw.)

Bienenhäuser

Sie gelten als standortgebundene Bauten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wird die Bienenhaltung aufgegeben, muss die Baute wieder entfernt werden.

Hobbymässige  Pferdehaltung

Wer ausserhalb der Bauzonen in bestehenden Gebäuden hobbymässig Pferde halten möchten, muss in der Nähe wohnen und weitere Voraussetzungen erfüllen.
Sämtliche Umnutzungen und Bauten/Anlagen für die hobbymässige Tierhaltung sind bewilligungspflichtig.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Vorteile:

  • Angaben zum Wohnsitz des Pferdeeigentümers
  • Nutzflächenberechnung des nahegelegenen Wohnhauses und den seit dem 1. Juli 1972 durchgeführten Änderungen

Vorgehen für die Bewilligung von kleinen ökologischen Aufwertungen

Kleine ökologische Aufwertungen sind ökologische Strukturen, deren Zweck die Erhaltung und Förderung der Biodiversität in der Landwirtschafts- und Freihaltezone ist. 

Ansprechpersonen

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu nichtlandwirtschaftlichen Bauten.   

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Raumentwicklung

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
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