Kapitalbezüge bei Teilpensionierungen

Das kantonale Steueramt hat einen Praxishinweis zu Teilbezügen des Vorsorgeguthabens in Kapitalform bei Teilpensionierungen erlassen. Zudem wurden weitere Erlasse in das Steuerbuch aufgenommen. 


Seit dem 1. Januar 2024 sind die Bedingungen für einen Teilbezug des Guthabens der 2. Säule im Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge ausdrücklich geregelt. Neu kann der Bezug der Altersleistung in Kapitalform in höchstens drei Schritten erfolgen. Im neuen Praxishinweis Teilpensionierung und Teilbezug des Vorsorgeguthabens in Kapitalform (ZStB Nr. 37.1) wird ausgeführt, welche Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung der Teilpensionierung erfüllt sein müssen.  

Ebenfalls in das Steuerbuch aufgenommen wurden die folgenden aktualisierten Erlasse: 
 
Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (3. Säule a) (ZStB Nr. 31.1). Hier wurden die neuen ab 2025 geltenden Maximalabzüge für Beiträge an die Säule 3a aufgenommen. 
 
Aufforderung zur Einreichung von Steuererklärungen und Verrechnungsanträgen im Jahr 2025 (ZStB Nr. 133.1). 
 
Weisung der Finanzdirektion über das Steuererklärungsverfahren (ZStB Nr. 132.1) und Weisung der Finanzdirektion über das Steuererklärungsverfahren bei Beendigung der Steuerpflicht während des Kalenderjahres (ZStB Nr. 132.2). In diesen beiden Weisungen ist neu vorgesehen, dass Mahnungen zur Einreichung der Steuererklärung nicht mehr eingeschrieben sondern mit A-Post plus versandt werden.  

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Kanton Zürich - Steueramt

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