Öffentliche Anhörung für Wind- und Wasserkraftgebiete sowie Verfahrensbeschleunigung startet

Eine Steigerung der lokalen Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen ist für den Schutz des Klimas und die Versorgungssicherheit entscheidend. Nun gibt der Regierungsrat Richtplaneinträge für Windenergie-Eignungsgebiete und die Wasserkraftnutzung sowie eine Vorlage zur Beschleunigung der Verfahren in die öffentliche Anhörung.

Regierungsrat Martin Neukom spricht an einem Rednerpult
Aufzeichnung der Medienkonferenz vom 2. Juli 2024
Aufzeichnung der Medienkonferenz in Gebärdensprache vom 2. Juli 2024

Zur Stärkung der Versorgungssicherheit und für den Klimaschutz soll die einheimische, erneuerbare Stromproduktion ausgebaut werden. Die Energiestrategie des Kantons Zürich sieht darum eine stärkere Nutzung der heimischen, erneuerbaren Energien vor – unter anderem der Windenergie. Windenergie ist einheimisch, klimaneutral und unbegrenzt verfügbar. Zwei Drittel der Windenergie werden im Winterhalbjahr produziert. Sie ist also eine ideale Ergänzung von Photovoltaik und Wasserkraft, die im Winter weniger liefern – dann, wenn der Bedarf besonders gross ist.

Energiepotenzial und Schutzaspekte gegeneinander abgewogen

Zunächst schafft der Kanton Zürich nun die planerischen Voraussetzungen für die Nutzung der Windenergie: den Eintrag von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im kantonalen Richtplan. Mit der Annahme der nationalen Energiestrategie 2050 hat das Stimmvolk 2017 allen Kantonen den Auftrag dazu erteilt. In einem ersten Schritt hat die Baudirektion 46 Gebiete eruiert, in denen es möglich sein und es sich lohnen könnte, Windenergie zu nutzen (die sogenannten Potenzialgebiete). Im Austausch mit den Gemeinden, den Natur- und Landschaftsschutzverbänden, der Energiebranche und dem Bund hat sie deren Eignung überprüft. Dabei kamen auch sechs weitere, möglicherweise geeignete Gebiete hinzu. Der Regierungsrat hat das Energiepotenzial und die Schutzaspekte dieser insgesamt 52 Potenzialgebiete nun gegeneinander abgewogen. 20 davon beurteilt er als sehr geeignete Gebiete und schlägt sie zum Eintrag in den kantonalen Richtplan vor. 15 weitere, ebenfalls gut geeignete Gebiete werden als sogenannte Zwischenergebnisse eingetragen. In diesen Gebieten sind noch nicht alle Voraussetzungen für einen definitiven Richtplaneintrag erfüllt.

Der Richtplanentwurf mit den insgesamt 20 Festsetzungen und 15 Zwischenergebnissen liegt nun bis am 31. Oktober öffentlich auf. Alle Interessierten können sich in dieser Zeit dazu äussern. Das Ergebnis der öffentlichen Auflage bildet die Grundlage für einen anschliessenden Antrag des Regierungsrates an den Kantonsrat. Der Kantonsrat entscheidet abschliessend über den Eintrag von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im kantonalen Richtplan.

Grosse Windenergieanlagen sind von gesamtkantonalem Interesse

Nur in rechtskräftig im Richtplan eingetragenen Eignungsgebieten können dereinst Windenergieanlagen entstehen. Entsprechende Projekte müssen ein Nutzungsplanungs- und Baubewilligungsverfahren inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen. In Übereinstimmung mit den Bestrebungen auf Bundesebene und in anderen Kantonen schlägt der Regierungsrat vor, das Bewilligungsverfahren für grosse Windenergieanlagen zu beschleunigen. Es soll ein kantonales Plangenehmigungsverfahren zur Anwendung kommen, wie heute schon für Hochwasserschutzprojekte und Kantonsstrassen. Grosse Windenergieanlagen sind ebenso wie diese von gesamtkantonalem Interesse. Das Bewilligungsverfahren dauert heute zu lange. Doch die Zeit zur Sicherstellung der Energieversorgung drängt. Mit dem kantonalen Plangenehmigungsverfahren verkürzt sich der Instanzenweg, die Einspracherechte bleiben jedoch vollumfänglich gewahrt. Zudem schlägt der Regierungsrat eine freiwillige Investitionsbeteiligung für Gemeinden und Bevölkerung und eine freiwillige Zahlung von Betreibern von Windenergieanlagen an Gemeinden vor, um Windparkprojekte regional stärker zu verankern und die Regionen stärker davon profitieren zu lassen. Die entsprechenden Änderungen des kantonalen Energiegesetzes gehen zeitgleich mit der öffentlichen Auflage der Richtplanvorlage in eine Vernehmlassung.

Zusätzliches Wasserkraftpotenzial nur am Rheinfall

Die Baudirektion hat auch das zusätzliche Potenzial zur Nutzung der Wasserkraft im Kanton Zürich überprüft (auch dies aufgrund des Bundesauftrags). Einzig am Rheinfall sieht der Regierungsrat Potenzial dafür. Er schlägt vor, ein unterirdisches Kraftwerk auf Zürcher Boden im Richtplan einzutragen, in dem das Gefälle des Rheins zur Stromproduktion genutzt werden könnte. Ein entsprechendes Projekt müsste die dort geltenden, strengen Natur- und Landschaftsschutzauflagen erfüllen. Vorderhand liegt lediglich eine grobe Machbarkeitsstudie für ein solches Kraftwerk vor, mit dem rund 20 Prozent des Rheinfall-Wassers genutzt werden könnte. Der Kanton Schaffhausen plant dazu einen vergleichbaren Richtplaneintrag wie der Kanton Zürich.

Die neuen Einträge in den Richtplan sollen im Rahmen einer Gesamtüberarbeitung des Richtplankapitels Energie erfolgen, welche den erneuerbaren Energien gesamthaft mehr Gewicht gibt.

Mehr zum Thema

Öffentliche Auflage Richtplanvorlage

Bis zum 31. Oktober 2024 können sich Privatpersonen, aber auch Gemeinden, Organisationen, politische Akteure etc. zur Gesamtüberarbeitung des Richtplankapitels Energie äussern: zh.ch/richtplan > öffentliche Auflagen

Vernehmlassung Kantonales Energiegesetz

Ebenfalls bis zum 31. Oktober 2024 können sich Privatpersonen, Gemeinden, Organisationen, politische Akteure etc. zur Änderung des kantonalen Energiegesetzes äussern: zh.ch/vernehmlassungen, Stichwort «Plangenehmigung»

Infoveranstaltung für die Bevölkerung des Kantons Zürich

An einer Online-Veranstaltung (Live-Stream) mit Regierungsrat Martin Neukom informiert die Baudirektion über die Richtplanvorlage zur Windenergie sowie die Gesetzesvorlage zur Beschleunigung der Verfahren und zum Einbezug der Regionen:

Mittwoch, 10. Juli 2024, 19.30 bis 21.00 Uhr: zh.ch/windenergie

Es besteht die Möglichkeit, online Fragen zu stellen. Der Live-Stream steht später unter zh.ch/windenergie als Aufzeichnung zur Verfügung.

Feedbackveranstaltungen für die Bevölkerung in den Regionen

An regionalen Feedbackveranstaltungen können sich Bürgerinnen und Bürger über die in ihrer Region geplanten Richtplaneinträge sowie die Gesetzesvorlage zur Beschleunigung der Verfahren und zum Einbezug der Regionen ins Bild setzen lassen und sich dazu äussern. Die Veranstaltungen sind Teil der öffentlichen Anhörung.

Samstag, 24. August 2024, 09.00-12.15 Uhr, in der Region Weinland
Samstag, 31. August 2024, 09.00-12.15 Uhr, in der Region Knonaueramt
Samstag, 7. September 2024, 09.00-12.15 Uhr, in der Region Oberland/Pfannenstiel

Für die regionalen Feedbackveranstaltungen ist eine Anmeldung unter zh.ch/windenergie erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt.

Kontakt

Staatskanzlei - Regierungskommunikation

Adresse

Neumühlequai 10
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)