Planung & Bewilligung

Der Kanton Zürich ist daran, Eignungsgebiete für die Windenergienutzung festzulegen. Grundlage dafür ist die Energiestrategie des Kantons und ein Auftrag des Bundes. Später können Interessierte in diesen Gebieten Windenergieanlagen planen. Das entsprechende Planungs- und Bewilligungsverfahren soll beschleunigt werden – denn die Zeit drängt. Im Jahr 2040 soll der Kanton Zürich klimaneutral sein.

Richtplanung

Momentan schafft der Kanton Zürich die planerischen Voraussetzungen für die Nutzung der Windenergie: den Eintrag von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im kantonalen Richtplan. Mit der Annahme der nationalen Energiestrategie 2050 hat das Volk 2017 allen Kantonen den Auftrag dazu erteilt. In einem ersten Schritt hat die Baudirektion 46 Gebiete eruiert, in denen es möglich sein und es sich lohnen könnte, Windenergie zu nutzen (die sogenannten Potenzialgebiete). Im Austausch mit den Gemeinden, den Natur- und Landschaftsschutzverbänden, der Energiebranche und dem Bund hat sie deren Eignung überprüft. Dabei kamen auch sechs weitere, möglicherweise geeignete Gebiete hinzu. Der Regierungsrat hat das Energiepotenzial und die Schutzaspekte dieser insgesamt 52 Potenzialgebiete gegeneinander abgewogen. 20 davon beurteilt er als geeignete Gebiete und schlägt sie zum Eintrag in den kantonalen Richtplan vor. 15 weitere, ebenfalls gut geeignete Gebiete werden als sogenannte Zwischenergebnisse eingetragen. In diesen Gebieten sind noch nicht alle Voraussetzungen für einen definitiven Richtplaneintrag erfüllt. Der entsprechende Richtplanentwurf lag vom 2. Juli bis 31. Oktober 2024 öffentlich auf. Privatpersonen, aber auch Gemeinden, Organisationen, politische Akteure etc. konnten sich zur Gesamtüberarbeitung des Richtplankapitels Energie äussern.

Eignungsgebiete Windenergie

Publikationsteaserbild Eignungsgebiete Windenergie
Karte mit Eignungsgebieten für die Windenergienutzung. Stand: öffentliche Auflage

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Weitere Schritte

Momentan wertet die Baudirektion die eingegangenen Rückmeldungen aus und erstellt einen Mitwirkungsbericht. Er bildet die Grundlage für einen anschliessenden Antrag des Regierungsrats an den Kantonsrat. Der Kantonsrat entscheidet abschliessend über den Eintrag von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im kantonalen Richtplan. Grosse Windenergieanlagen können nur in rechtskräftig im Richtplan eingetragenen Eignungsgebieten entstehen. Entsprechende Projekte müssen ein Nutzungsplanungs- und Baubewilligungsverfahren inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen.

Die Schritte bis zum rechtskräftigen Eintrag von Eignungsgebieten für die Windenergie-nutzung im kantonalen Richtplan
Die Schritte bis zum rechtskräftigen Eintrag von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im kantonalen Richtplan

Beschleunigung Planungs- und Bewilligungsverfahren

In Übereinstimmung mit den Bestrebungen auf Bundesebene und in anderen Kantonen schlägt der Zürcher Regierungsrat vor, das Bewilligungsverfahren für grosse Windenergieanlagen zu beschleunigen. Es soll ein kantonales Plangenehmigungsverfahren zur Anwendung kommen, wie heute schon für Hochwasserschutzprojekte und Kantonsstrassen. Grosse Windenergieanlagen sind ebenso wie diese von gesamtkantonalem Interesse. Das Bewilligungsverfahren dauert heute zu lange. Doch die Zeit zur Sicherstellung der Energieversorgung drängt. Mit dem kantonalen Plangenehmigungsverfahren verkürzt sich der Instanzenweg, die Einsprache-Rechte bleiben jedoch vollumfänglich gewahrt. Zudem schlägt der Regierungsrat eine freiwillige Investitionsbeteiligung für Gemeinden und Bevölkerung und eine freiwillige Zahlung von Betreibern von Windenergieanlagen an Gemeinden vor, um Windpark-Projekte regional stärker zu verankern und die Regionen stärker davon profitieren zu lassen. Für die entsprechenden Änderungen des kantonalen Energiegesetzes führte die Baudirektion zeitgleich mit der öffentlichen Auflage der Richtplanvorlage vom 2. Juli bis 31. Oktober 2024 eine Vernehmlassung durch.

Das Nutzungsplanungs- und Baubewilligungsverfahren heute.
Das Nutzungsplanungs- und Baubewilligungsverfahren heute.
Das beschleunigte Nutzungsplanungs- und Baubewilligungsverfahren gemäss Vorschlag des Regierungsrats. Das bisher langwierige Verfahren wird abgekürzt, die Einsprache-Rechte bleiben gewahrt.
Das beschleunigte Nutzungsplanungs- und Baubewilligungsverfahren gemäss Vorschlag des Regierungsrats. Das bisher langwierige Verfahren wird abgekürzt, die Einsprache-Rechte bleiben gewahrt.

Weitere Schritte

Momentan wertet die Baudirektion die in der Vernehmlassung eingegangenen Rückmeldungen aus. Auf der Grundlage dieser Auswertung stellt der Regierungsrat anschliessend einen Antrag für eine Änderung des kantonalen Energiegesetzes an den Kantonsrat.

Graphische Aufzählung der Schritte zur Verfahrensbeschleunigung: Vernehmlassung bis 31. Oktober 2024, Auswertung 2025, Antrag Regierungsrat an Kantonsrat 2025, Beratung und Beschluss Kantonsrat 2026
Die Schritte zur Änderung des kantonalen Energiegesetzes zur Verfahrensbeschleunigung bei Windenergieanlagen.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Abteilung Energie

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8090 Zürich
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E-Mail

windenergie@bd.zh.ch