Damit Sie Ihr Schiff auf Zürcher Gewässern nutzen dürfen, muss es zugelassen sein und regelmässig geprüft werden. Für Motorschiffe mit mehr als 6 Kilowatt (8 PS) oder Segelschiffe mit einer Segelfläche von mehr als 15 Quadratmetern brauchen Sie einen Schiffsführerausweis (Fahrausweis für Schiffe).
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Einwasserungsverbot für Greifen-, Pfäffiker- und
Türlersee
Im Zürichsee ist die schädliche Quaggamuschel gefunden worden. Damit sie nicht mit Booten in andere Zürcher Seen verschleppt wird, verfügt der
Kanton Zürich per sofort ein Einwasserungsverbot für den Greifen-, den Pfäffiker- und den Türlersee. Dies als Übergangsmassnahme, bis andere Vorgaben zum Schutz der Zürcher Gewässer vor invasiven gebietsfremden Tieren und Pflanzen umgesetzt sind.
Kostenlose App für den Zürichsee und Walensee
Die App «Auf Kurs» ist eine interaktive Karte des Zürichsees und Walensees mit zahlreichen Zusatzfunktionen. Sie können die App auf Ihrem Smartphone oder Tablet online und offline nutzen. Ermitteln Sie zum Beispiel Ihre aktuelle Position und Ihre Geschwindigkeit oder informieren Sie sich über Häfen, Anlegestellen, Regeln, Signale oder Ufer-, Sperr- und Sportverbotszonen.
So verhalten Sie sich richtig auf dem Wasser
An schönen Sommertagen zieht es viele Leute an die Seen und Flüsse. Es macht Spass, dort zu baden, schwimmen, tauchen, paddeln, surfen und segeln. In Zusammenarbeit mit dem Verband Schweizerischer Schifffahrtsunternehmen ruft das Bundesamt für Verkehr die wichtigsten Verhaltensregeln in Erinnerung.
Das Grundprinzip, das man immer im Hinterkopf behalten sollte: Kursschiffe haben Vorrang. Diese Schiffe können nur schwer ausweichen und haben einen langen Bremsweg. Gleichzeitig stellen sie mit ihrer grossen Masse und den Schiffsschrauben für andere Gewässerbenutzende eine gewisse Gefahr dar. Daher ist es wichtig, dass ihre Fahrlinie frei ist und sie genügend Platz zum Manövrieren haben.
Kantonale Bewilligung für Personentransporte
Wer regelmässig und gewerbsmässig Personenbeförderungen mit Fahrzeugen oder Schiffen mit mehr als 9 Plätzen (inkl. Fahrerin oder Fahrer) durchführt, benötigt entweder eine Bundeskonzession oder eine kantonale Bewilligung (Art. 1–7 Personenbeförderungsgesetz).
Weiterführende Informationen
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