Auf öffentlichen Gewässern eingesetzte Schiffe benötigen eine Zulassung. Davon ausgenommen sind Strandboote, Paddelboote, Rennruderboote, Segelbretter, Drachensegelbretter und kleine Schlauchboote.
Schiff anmelden
Schiffe, die auf öffentlichen Gewässern eingesetzt werden, brauchen eine Zulassung mit Schiffsausweis und Kontrollschild.
Ausnahmen, die keine Zulassung brauchen
- Schiffe, die kürzer sind als 2,5 Meter
- Strandboote
- Paddelboote, Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter
- Kleine Gummiboote nach Art. 16 Abs 2bis der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV)
ZH-Kontrollnummer
Die amtlichen Kennzeichen («ZH-Nummern») sind auf beiden Seiten des Schiffes an gut sichtbarer Stelle, im oberen Drittel der Schale (nicht im Wasserlinienbereich), in einer Kontrastfarbe anzubringen. Die Mindesthöhe der
Ziffern des amtlichen Kennzeichens beträgt 8 cm.
Spezialfall: Schiffe mit besonderer Verwendung
Wenn Sie ein Arbeitsschiff, Schiff der Behörden, Mietschiff, Fahrgastschiff oder ein Schiff für gewerbsmässigen Personentransport einlösen möchten, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Kontakt
Strassenverkehrsamt - Schifffahrtskontrolle
8942 Oberrieden
Öffnungszeiten
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Montag bis Freitag7.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch bis 18.00 Uhr
September bis April
Montag bis Freitag7.00 bis 11.30 Uhr und
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Montag bis Freitag
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13.00 bis 16.00 Uhr
Technische Auskünfte
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