Hier finden Sie Informationen zur regelmässigen und gewerbsmässigen Personenbeförderung mit Fahrzeugen oder Schiffen mit mehr als 9 Plätzen.
Bewilligungspflichtige Transporte
Wer regelmässig und gewerbsmässig Personenbeförderungen mit Fahrzeugen oder Schiffen mit mehr als 9 Plätzen (inkl. Fahrer) durchführt, benötigt entweder eine Bundeskonzession oder eine kantonale Bewilligung (Art. 1 – 7 PBG).
Für folgende Personenbeförderungen ist grundsätzlich eine kantonale Bewilligung erforderlich:
- Hotelbusfahrten
- Schülertransporte
- Arbeitnehmertransporte
- Besuchertransporte (z. B. Shuttlebus zum Parkplatz)
- Weitere: siehe Art. 7 VPB
Ausnahmen
Keine Bewilligung oder Konzession wird benötigt für:
- Beförderungen mit Fahrzeugen, die inkl. Fahrer höchstens 9 Plätze aufweisen (Kat. B)
- Fahrten, die innerhalb eines Jahres während höchstens 14 aufeinanderfolgenden Tagen regelmässig und fahrplanmässig angeboten werden (Events)
- Schülertransporte, die durch Angestellte der Gemeinde mit gemeindeeigenen Fahrzeugen
durchgeführt werden (keine Gewerbsmässigkeit gegeben) - die ausschliessliche Beförderung von Menschen mit Behinderung
- Weitere: siehe Art. 8 VPB
Gesuche
Für die Erteilung der kantonalen Bewilligung ist das Amt für Mobilität (AFM) zuständig. Das Gesuch ist spätestens 3 Monate vor der geplanten Betriebsaufnahme oder Änderungen der Bewilligung (Inhaberwechsel,
Betriebsverlängerung, Aufhebung usw.) einzureichen.
Wichtige Hinweise
Aufnahme des Fahrbetriebs
Der Fahrbetrieb darf erst aufgenommen werden, wenn die Bewilligung erteilt ist. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen die technischen Anforderungen einhalten und den Zulassungsvorschriften entsprechen.
Meldung von Änderungen
Der Wechsel von Fahrzeugen und andere wesentliche Änderungen sind dem Amt für Mobilität umgehend zu melden.
Zulassung als Strassentransportunternehmen
Für die gewerbsmässige Personenbeförderung mit Fahrzeugen von mehr als 8 Sitzplätzen ausser dem Fahrersitz ist eine Zulassung als
Strassentransportunternehmen (Lizenz) erforderlich.
Die Zulassungsbewilligung wird durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) erteilt.
Fähigkeitsausweis
Wer mit Motorwagen der Kategorie D oder der Unterkategorie D1 Personentransporte durchführen will, benötigt den Fähigkeitsausweis (Chauffeurzulassung).
Auch Fahrerinnen und Fahrer von Schüler-, Behinderten- und Arbeitertransporten benötigen den Fähigkeitsausweis.
Für die Erteilung des Fähigkeitsausweises ist das kantonale Strassenverkehrsamt zuständig.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Merkblatt Schülertransporte
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Kontakt
Amt für Mobilität - Personenbeförderung
Ansprechperson Stella Xanthis
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Kommunikation Amt für Mobilität
Leiter Kommunikation: Manuel Fuchs