Kantonale Bewilligung für Personenbeförderung mit Fahrzeugen oder Schiffen

Hier finden Sie Informationen zur regelmässigen und gewerbsmässigen Personenbeförderung mit Fahrzeugen oder Schiffen mit mehr als 9 Plätzen.

Bewilligungspflichtige Transporte  

Wer regelmässig und gewerbsmässig Personenbeförderungen mit  Fahrzeugen oder Schiffen mit mehr als 9 Plätzen (inkl. Fahrer) durchführt, benötigt entweder eine Bundeskonzession oder eine kantonale Bewilligung (Art. 1 – 7 PBG).

Für folgende Personenbeförderungen ist grundsätzlich eine kantonale Bewilligung erforderlich:

  • Hotelbusfahrten
  • Schülertransporte
  • Arbeitnehmertransporte
  • Besuchertransporte (z. B. Shuttlebus zum Parkplatz)
  • Weitere: siehe Art. 7 VPB

Ausnahmen

Keine Bewilligung oder Konzession wird benötigt für:

  • Beförderungen mit Fahrzeugen, die inkl. Fahrer höchstens 9 Plätze aufweisen (Kat. B)
  • Fahrten, die innerhalb eines Jahres während höchstens 14 aufeinanderfolgenden Tagen regelmässig und fahrplanmässig angeboten werden (Events)
  • Schülertransporte,  die durch Angestellte der Gemeinde mit gemeindeeigenen Fahrzeugen
    durchgeführt werden (keine Gewerbsmässigkeit gegeben)
  • die ausschliessliche Beförderung von Menschen mit Behinderung
  • Weitere: siehe Art. 8 VPB

Gesuche

Für die Erteilung der kantonalen Bewilligung ist das Amt für Mobilität (AFM) zuständig. Das Gesuch ist spätestens 3 Monate vor der geplanten Betriebsaufnahme oder Änderungen der Bewilligung (Inhaberwechsel,
Betriebsverlängerung, Aufhebung usw.) einzureichen.   

Wichtige Hinweise

Aufnahme des Fahrbetriebs

Der Fahrbetrieb darf erst aufgenommen werden, wenn die Bewilligung erteilt ist. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen die technischen Anforderungen einhalten und den Zulassungsvorschriften entsprechen.

Meldung von Änderungen

Der Wechsel von Fahrzeugen und andere wesentliche Änderungen sind dem Amt für Mobilität umgehend zu melden.

Zulassung als Strassentransportunternehmen

Für die gewerbsmässige Personenbeförderung mit Fahrzeugen von mehr als 8 Sitzplätzen ausser dem Fahrersitz ist eine Zulassung als
Strassentransportunternehmen (Lizenz) erforderlich.

Die Zulassungsbewilligung wird durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) erteilt.   

Fähigkeitsausweis

Wer mit Motorwagen der Kategorie D oder der Unterkategorie D1 Personentransporte durchführen will, benötigt den Fähigkeitsausweis (Chauffeurzulassung).

Auch Fahrerinnen und Fahrer von Schüler-, Behinderten- und Arbeitertransporten benötigen den Fähigkeitsausweis.

Für die Erteilung des Fähigkeitsausweises ist das kantonale Strassenverkehrsamt zuständig.

Kontakt

Amt für Mobilität - Personenbeförderung

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 56 30

Ansprechperson Stella Xanthis

E-Mail

pbg.afm@vd.zh.ch

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kommunikation Amt für Mobilität

Adresse
Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)
Telefon
+41 43 257 60 25

Leiter Kommunikation: Manuel Fuchs

E-Mail
kommunikation.afm@vd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: