Wer ein Fahrzeug lenkt, erfüllt alle Voraussetzungen und ist richtig ausgebildet. Bei Verstössen im Strassen- und Schiffsverkehr verfügen wir sogenannte Administrativmassnahmen: zum Beispiel einen Ausweisentzug.

Unsere Öffnungszeiten über die Feiertage:

23. Dezember 2024: 7.15 - 17.00 Uhr
24. Dezember 2024: geschlossen
25. Dezember 2024: geschlossen
26. Dezember 2024: geschlossen
27. Dezember 2024: 7.15 - 16.00 Uhr
30. Dezember 2024: 7.15 - 17.00 Uhr
31. Dezember 2024: geschlossen
1. Januar 2025: geschlossen
2. Januar 2025: geschlossen
3. Januar 2025: 7.15 - 16.00 Uhr

Adressänderung oder Umzug

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Mit dem Online-Formular können Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen. 

Setzen Sie sich mit der Zulassungsbehörde Ihres neuen Wohnortes in Verbindung. Sie wird Sie über das Vorgehen nach Zuzug informiert. 

Kontrollschilder

Wenn Sie die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt Ihres neuen Wohnorts abgeben, werden wir die Kontrollschilder nach Erhalt vernichten. Wenn Sie die Kontrollschilder für 1 Jahr deponiert haben möchten, schicken Sie uns die Kontrollschilder bitte per Post zurück. Legen Sie uns ein Schreiben mit, dass wir die Kontrollschilder für Sie deponieren sollen.

Guthaben zurückerhalten

Wenn Sie die zu viel bezahlte Verkehrsabgabe (Fahrzeugsteuer) direkt auf Ihr Konto überwiesen haben wollen, können Sie nachfolgendes Online-Formular ausfüllen. Andernfalls erhalten Sie von uns automatisch eine Gutschrift mit dem von Ihnen zu viel bezahlten Betrag in Form eines Checks.

Einen Kantonswechsel können Sie in Ihrem Strassenverkehrsamt oder per Post erledigen.

Unter den folgenden Links können Sie uns den Kantonswechsel melden für:

Vorteile:

  • Ihren Führerausweis im Kreditkartenformat
  • Ihr eingelöstes Fahrzeug (falls vorhanden)
  • Ihren Lernfahrausweis (falls vorhanden; wenn Sie noch im Besitz eines blauen Führerausweises sind, müssen Sie diesen ebenfalls umtauschen)

Setzen Sie sich mit der Zulassungsbehörde Ihres neuen Wohnortes in Verbindung, welche Sie über das Vorgehen nach Zuzug informiert. 

Führerausweis

Ihren ausländischen Führerausweis müssen Sie innerhalb von 12 Monaten umtauschen. Bei beruflichen Fahrten gelten spezielle Regelungen.

Fahrzeugimport

Wenn Sie sich bei der Einreise in die Schweiz beim schweizerischen Zollamt gemeldet haben, erhalten wir eine Meldung. Danach erhalten Sie von uns ein Schreiben, bis wann Sie Ihr Fahrzeug umschreiben müssen.

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Code Bedeutung
01 Muss Brille oder Kontaktlinsen tragen / Auflage Sehvermögen

05.01
05.08
Beschränkte Gültigkeit aus medizinischen Gründen
Keine Dämmerungs- und Nachtfahrten
Fahrabstinenz (0.00 Promille)
50(..) Darf nur das bezeichnete Fahrzeug führen (Fahrgestell- oder Stammnummer)
51(..) Darf nur das bezeichnete Fahrzeug führen (Kontrollschildnummer)
70(..) Umtausch des ausl. Führerausweises (Ausweisnummer und Landeszeichen)
78 Darf nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe führen
79(..) Darf nur Fahrzeuge führen mit den in Klammern angegebenen Spezifikationen
101 Besondere Auflage (die ausführliche Verfügung wird bei der ausstellenden Behörde aufbewahrt)
111 Der ausländische Führerausweis muss mitgeführt werden (Kat. C, C1, D, D1 oder Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport)
118 Berechtigt zum Führen von allen Feuerwehrmotorwagen, unabhängig von Platzzahl und Gesamtgewicht (Kat. C1)
121 Berufsmässiger Personentransport (Kat. B, B1, C, C1, F)
122 Berufsmässiger Personentransport beschränkt auf Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3500 kg für Ambulanzen-, Schüler-, Behinderten- und Arbeitertransporte
201 Fahrlehrer Kat. I (leichte Motorwagen)
202 Fahrlehrer Kat. II (schwere Motorwagen)
204 Fahrlehrer Kat. IV (Motorräder)
25kW Motorräder bis 25 kW und bis 0,16 kW/kg (Kat. A)
35kW Motorräder bis 35 kW und bis 0,20 kW/kg (Kat. A)
45km/h Motorräder der Kategorie A1 mit auf 45 km/h beschränkter Geschwindigkeit
G40 Land- und Forstwirtschaftstraktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h und land- und forstwirtschaftliche Ausnahmefahrzeuge (Kat. G)
   

Die folgenden Codes kommen beim Umtausch des blauen Führerausweises zur Anwendung (Übergangsrecht)

Code Bedeutung  
106 Kat. D1 beim Umtausch der alten Kat. D1 und D2 (Übergangsrecht):
Im Binnenverkehr zum Führen von Kleinbussen mit mehr als 17 Plätzen und einem Gesamtgewicht von maximal 3500 kg sowie zum Mitführen von Anhängern mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg an Kleinbussen berechtigt
 
3.5t Kat. D1: Gewichtsbegrenzung beim Umtausch der alten Kat. D2 (Übergangsrecht)  
107 Kat. D: Regionaler Linienverkehr (Übergangsrecht)  
109 Kat. C1, C1E: Zum Führen von Wohnmotorwagen und Feuerwehrmotorwagen mit mehr als 7,5 t berechtigt (Übergangsrecht). Eintrag unter Ziffer 12 im Ausweis  
122 Kat. B, B1 oder F: Schüler-, Arbeiter-, Behindertentransport oder Ambulanzen, sowie berufsmässiger Personentransport mit Fahrzeugen, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h erreichen (Art. 4 Abs. 1 Bst. a, b und c ARV 2)  

Gebühren

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Ausweis Preis in Franken
Lernfahrausweis 40
Lernfahrausweis - Duplikat 15
Lernfahrausweis - Ersatz 15
Lernfahrausweis - Kantonswechsel 15
Lernfahrausweis - Namensänderung 15
Lernfahrausweis - Ausstellung zweiter Lernfahrausweis 40
Umtriebsentschädigung bei Nichtbezug des Lern- bzw. Führerausweises 25
Zulassung zur Führerprüfung 40.00
Identitätsprüfung für erstmalige Erstellung Lernfahrausweises oder Umschreibung ausl. Führerausweis 20.00

  CHF
Melden Sie uns Terminverschiebungen mindestens 4 Arbeitstage im Voraus. Wenn Sie zu spät, gar nicht kommen oder der Termin weniger als vier Arbeitstage vorher abgemeldet wird, müssen Sie die volle Prüfgebühr trotzdem bezahlen.  
Theorieprüfung Basis 36.00
Theorieprüfung Kat. G, F oder M 25.00
ARV-Theorieprüfung (BPT) 45.00
Zusatz-Theorieprüfung Kategorie C1, D1, C oder D 45.00
Zusatz-Theorieprüfung Fähigkeitsausweis (CZV) Kat. C1, D1, C, D 67.50
Einzeltheorieprüfung 150.00
Einzeltheorieprüfung CZV 225.00
Kleingruppentheorieprüfung 75.00
Theorieprüfung nach Aufwand, pro Stunde 150.00

  CHF
Melden Sie uns Terminverschiebungen mindestens vier Arbeitstage im Voraus.  Wenn Sie zu spät, gar nicht kommen oder der Termin weniger als vier Arbeitstage vorher abgemeldet wird, müssen Sie die volle Prüfgebühr trotzdem bezahlen.  
Prakt. Führerprüfung - Kat. A, A1 oder Mofa 100.00
Prakt. Führerprüfung - Kat. B, B1, F, BE, DE, C1E, D1E, BPT (60 min.) 134.00
Kontrollfahrt (Motorräder, Leichte Motorwagen / Anhänger) 60 min. 134.00
Medizinische Kontrollfahrt (Motorräder, leichte Motorwagen / Anhänger) 90min. 201.00
Prakt. Führerprüfung - Kat. C, CE, C1, D1 (90 min.) 201.00
Kontrollfahrt (Schwere Motorwagen / Anhänger) 201.00
Prakt. Führerprüfung - Kat. D (120 min.) 268.00
Kontrollfahrt (Gesellschaftswagen) 268.00
Zuschlag pro auswärtige Prüfung inkl. Kilometerentschädigung 70.00
Ausserkantonale Führerprüfung - Bewilligung 20.00
Prakt. Führerprüfung nach Aufwand, pro Stunde 134.00
Kontrollfahrt nach Aufwand, pro Stunde 134.00

  CHF
Ausländischer Führerausweis - Bearbeitung des Umschreibegesuches 42.00
Ausländischer Führerausweis - Umschreibung 50.00
Ausländischer Wochenaufenthalter - Bewilligung für Führerausweiszulassungsbefreiung 120.00
Übersetzungkosten Dolmetscher (FAK)  
Moderatorenausbildung - Bearbeitung des Gesuches 50.00
Moderatoren - Verlängerung Moderatorenbewilligung 20.00
Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) 35.00
Führerausweis - Änderung 15.00
Führerausweis - Internationaler Führerschein 15.00
Prüfungsbestätigung 10.00
Prüfungszulassung (militärischer Führerausweis) 10.00
Beglaubigung von Ausweisen 20.00
Beschränkte Fahrbewilligung (WAB-Kurs) 15.00
Ausnahmebewilligung (WAB-Kurs etc.) 50.00

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Für dieses Thema zuständig: