Wer ein Fahrzeug lenkt, erfüllt alle Voraussetzungen und ist richtig ausgebildet. Bei Verstössen im Strassen- und Schiffsverkehr verfügen wir sogenannte Administrativmassnahmen: zum Beispiel einen Ausweisentzug.
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Unsere Öffnungszeiten über die Feiertage:
23. Dezember 2024: 7.15 - 17.00 Uhr
24. Dezember 2024: geschlossen
25. Dezember 2024: geschlossen
26. Dezember 2024: geschlossen
27. Dezember 2024: 7.15 - 16.00 Uhr
30. Dezember 2024: 7.15 - 17.00 Uhr
31. Dezember 2024: geschlossen
1. Januar 2025: geschlossen
2. Januar 2025: geschlossen
3. Januar 2025: 7.15 - 16.00 Uhr
Adressänderung oder Umzug
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Mit dem Online-Formular können Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen.
Setzen Sie sich mit der Zulassungsbehörde Ihres neuen Wohnortes in Verbindung. Sie wird Sie über das Vorgehen nach Zuzug informiert.
Kontrollschilder
Wenn Sie die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt Ihres neuen Wohnorts abgeben, werden wir die Kontrollschilder nach Erhalt vernichten. Wenn Sie die Kontrollschilder für 1 Jahr deponiert haben möchten, schicken Sie uns die Kontrollschilder bitte per Post zurück. Legen Sie uns ein Schreiben mit, dass wir die Kontrollschilder für Sie deponieren sollen.
Guthaben zurückerhalten
Wenn Sie die zu viel bezahlte Verkehrsabgabe (Fahrzeugsteuer) direkt auf Ihr Konto überwiesen haben wollen, können Sie nachfolgendes Online-Formular ausfüllen. Andernfalls erhalten Sie von uns automatisch eine Gutschrift mit dem von Ihnen zu viel bezahlten Betrag in Form eines Checks.
Einen Kantonswechsel können Sie in Ihrem Strassenverkehrsamt oder per Post erledigen.
Unter den folgenden Links können Sie uns den Kantonswechsel melden für:
Vorteile:
- Ihren Führerausweis im Kreditkartenformat
- Ihr eingelöstes Fahrzeug (falls vorhanden)
- Ihren Lernfahrausweis (falls vorhanden; wenn Sie noch im Besitz eines blauen Führerausweises sind, müssen Sie diesen ebenfalls umtauschen)
-
Umzug melden
Melden Sie uns Ihre neue Adresse innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Umzug.
-
Fahrzeug mit neuen Kontrollschildern einlösen
Schreiben Sie Ihr Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen auf Zürcher Kontrollschilder um.
-
Lernfahrausweis: Kantonswechsel melden
Tauschen Sie Lernfahrausweis innerhalb von 14 Tagen in einen Zürcher Lernfahrausweis um.
Setzen Sie sich mit der Zulassungsbehörde Ihres neuen Wohnortes in Verbindung, welche Sie über das Vorgehen nach Zuzug informiert.
Führerausweis
Ihren ausländischen Führerausweis müssen Sie innerhalb von 12 Monaten umtauschen. Bei beruflichen Fahrten gelten spezielle Regelungen.
Fahrzeugimport
Wenn Sie sich bei der Einreise in die Schweiz beim schweizerischen Zollamt gemeldet haben, erhalten wir eine Meldung. Danach erhalten Sie von uns ein Schreiben, bis wann Sie Ihr Fahrzeug umschreiben müssen.
Kategorienübersicht
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Code | Bedeutung |
---|---|
01 | Muss Brille oder Kontaktlinsen tragen / Auflage Sehvermögen |
05.01 05.08 |
Beschränkte Gültigkeit aus medizinischen Gründen Keine Dämmerungs- und Nachtfahrten Fahrabstinenz (0.00 Promille) |
50(..) | Darf nur das bezeichnete Fahrzeug führen (Fahrgestell- oder Stammnummer) |
51(..) | Darf nur das bezeichnete Fahrzeug führen (Kontrollschildnummer) |
70(..) | Umtausch des ausl. Führerausweises (Ausweisnummer und Landeszeichen) |
78 | Darf nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe führen |
79(..) | Darf nur Fahrzeuge führen mit den in Klammern angegebenen Spezifikationen |
101 | Besondere Auflage (die ausführliche Verfügung wird bei der ausstellenden Behörde aufbewahrt) |
111 | Der ausländische Führerausweis muss mitgeführt werden (Kat. C, C1, D, D1 oder Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport) |
118 | Berechtigt zum Führen von allen Feuerwehrmotorwagen, unabhängig von Platzzahl und Gesamtgewicht (Kat. C1) |
121 | Berufsmässiger Personentransport (Kat. B, B1, C, C1, F) |
122 | Berufsmässiger Personentransport beschränkt auf Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3500 kg für Ambulanzen-, Schüler-, Behinderten- und Arbeitertransporte |
201 | Fahrlehrer Kat. I (leichte Motorwagen) |
202 | Fahrlehrer Kat. II (schwere Motorwagen) |
204 | Fahrlehrer Kat. IV (Motorräder) |
25kW | Motorräder bis 25 kW und bis 0,16 kW/kg (Kat. A) |
35kW | Motorräder bis 35 kW und bis 0,20 kW/kg (Kat. A) |
45km/h | Motorräder der Kategorie A1 mit auf 45 km/h beschränkter Geschwindigkeit |
G40 | Land- und Forstwirtschaftstraktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h und land- und forstwirtschaftliche Ausnahmefahrzeuge (Kat. G) |
Die folgenden Codes kommen beim Umtausch des blauen Führerausweises zur Anwendung (Übergangsrecht)
Code | Bedeutung | |
---|---|---|
106 | Kat. D1 beim Umtausch der alten Kat. D1 und D2 (Übergangsrecht): Im Binnenverkehr zum Führen von Kleinbussen mit mehr als 17 Plätzen und einem Gesamtgewicht von maximal 3500 kg sowie zum Mitführen von Anhängern mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg an Kleinbussen berechtigt |
|
3.5t | Kat. D1: Gewichtsbegrenzung beim Umtausch der alten Kat. D2 (Übergangsrecht) | |
107 | Kat. D: Regionaler Linienverkehr (Übergangsrecht) | |
109 | Kat. C1, C1E: Zum Führen von Wohnmotorwagen und Feuerwehrmotorwagen mit mehr als 7,5 t berechtigt (Übergangsrecht). Eintrag unter Ziffer 12 im Ausweis | |
122 | Kat. B, B1 oder F: Schüler-, Arbeiter-, Behindertentransport oder Ambulanzen, sowie berufsmässiger Personentransport mit Fahrzeugen, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h erreichen (Art. 4 Abs. 1 Bst. a, b und c ARV 2) |
Gebühren
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Ausweis | Preis in Franken |
---|---|
Lernfahrausweis | 40 |
Lernfahrausweis - Duplikat | 15 |
Lernfahrausweis - Ersatz | 15 |
Lernfahrausweis - Kantonswechsel | 15 |
Lernfahrausweis - Namensänderung | 15 |
Lernfahrausweis - Ausstellung zweiter Lernfahrausweis | 40 |
Umtriebsentschädigung bei Nichtbezug des Lern- bzw. Führerausweises | 25 |
Zulassung zur Führerprüfung | 40.00 |
Identitätsprüfung für erstmalige Erstellung Lernfahrausweises oder Umschreibung ausl. Führerausweis | 20.00 |
CHF | |
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Melden Sie uns Terminverschiebungen mindestens 4 Arbeitstage im Voraus. Wenn Sie zu spät, gar nicht kommen oder der Termin weniger als vier Arbeitstage vorher abgemeldet wird, müssen Sie die volle Prüfgebühr trotzdem bezahlen. | |
Theorieprüfung Basis | 36.00 |
Theorieprüfung Kat. G, F oder M | 25.00 |
ARV-Theorieprüfung (BPT) | 45.00 |
Zusatz-Theorieprüfung Kategorie C1, D1, C oder D | 45.00 |
Zusatz-Theorieprüfung Fähigkeitsausweis (CZV) Kat. C1, D1, C, D | 67.50 |
Einzeltheorieprüfung | 150.00 |
Einzeltheorieprüfung CZV | 225.00 |
Kleingruppentheorieprüfung | 75.00 |
Theorieprüfung nach Aufwand, pro Stunde | 150.00 |
CHF | |
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Melden Sie uns Terminverschiebungen mindestens vier Arbeitstage im Voraus. Wenn Sie zu spät, gar nicht kommen oder der Termin weniger als vier Arbeitstage vorher abgemeldet wird, müssen Sie die volle Prüfgebühr trotzdem bezahlen. | |
Prakt. Führerprüfung - Kat. A, A1 oder Mofa | 100.00 |
Prakt. Führerprüfung - Kat. B, B1, F, BE, DE, C1E, D1E, BPT (60 min.) | 134.00 |
Kontrollfahrt (Motorräder, Leichte Motorwagen / Anhänger) 60 min. | 134.00 |
Medizinische Kontrollfahrt (Motorräder, leichte Motorwagen / Anhänger) 90min. | 201.00 |
Prakt. Führerprüfung - Kat. C, CE, C1, D1 (90 min.) | 201.00 |
Kontrollfahrt (Schwere Motorwagen / Anhänger) | 201.00 |
Prakt. Führerprüfung - Kat. D (120 min.) | 268.00 |
Kontrollfahrt (Gesellschaftswagen) | 268.00 |
Zuschlag pro auswärtige Prüfung inkl. Kilometerentschädigung | 70.00 |
Ausserkantonale Führerprüfung - Bewilligung | 20.00 |
Prakt. Führerprüfung nach Aufwand, pro Stunde | 134.00 |
Kontrollfahrt nach Aufwand, pro Stunde | 134.00 |
CHF | |
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Ausländischer Führerausweis - Bearbeitung des Umschreibegesuches | 42.00 |
Ausländischer Führerausweis - Umschreibung | 50.00 |
Ausländischer Wochenaufenthalter - Bewilligung für Führerausweiszulassungsbefreiung | 120.00 |
Übersetzungkosten Dolmetscher (FAK) | |
Moderatorenausbildung - Bearbeitung des Gesuches | 50.00 |
Moderatoren - Verlängerung Moderatorenbewilligung | 20.00 |
Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) | 35.00 |
Führerausweis - Änderung | 15.00 |
Führerausweis - Internationaler Führerschein | 15.00 |
Prüfungsbestätigung | 10.00 |
Prüfungszulassung (militärischer Führerausweis) | 10.00 |
Beglaubigung von Ausweisen | 20.00 |
Beschränkte Fahrbewilligung (WAB-Kurs) | 15.00 |
Ausnahmebewilligung (WAB-Kurs etc.) | 50.00 |
Weiterführende Informationen
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