Wenn Sie gegen Strassenverkehrs-Vorschriften verstossen oder ein gesundheitliches Problem haben, können wir eine so genannte Administrativmassnahme verhängen. Beispiele sind der Führerausweis-Entzug (Fahrausweis- oder Führerschein-Entzug) und die Verwarnung.
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Lernfahr- oder Führerausweis abgeben: Wie und wann?
Sie haben von uns einen Brief (Verfügung) bekommen. Sie müssen Ihren Lernfahr- oder Führerausweis abgeben. In der Verfügung steht, ab welchem Datum Sie nicht mehr fahren dürfen (Entzugsbeginn).
Hier erfahren Sie, ob Sie den Entzug vorverschieben können. Sie erfahren auch, wohin Sie den Lernfahr- oder Führerausweis schicken müssen. Eine Verschiebung des Entzugs auf einen späteren Zeitpunkt ist nicht möglich.
Strafverfahren und Administrativmassnahmeverfahren
Wenn Sie gegen die Strassenverkehrs-Vorschriften verstossen (sogenannte Widerhandlung) und dafür mehr als eine Ordnungsbusse erhalten, gibt es gegen Sie zwei Verfahren:
- Ein Strafverfahren der Strafverfolgungs-Behörden, wo die Widerhandlung passiert ist (zum Beispiel: in der Stadt Bern)
- Ein Administrativmassnahme-Verfahren der Behörde in ihrem Wohnkanton (zum Beispiel: das Strassenverkehrsamts des Kantons Zürich)
Die Verfahren führen also zwei separate Behörden, die Verfahren hängen aber zusammen. Das bedeutet: Sie erhalten verschiedene Verfügungen und Rechnungen, aber die Ergebnisse des Strafverfahrens haben häufig einen Einfluss auf das Administrativmassnahme-Verfahren.
Was ist eine Administrativmassnahme?
Administrativmassnahmen dienen der Verkehrssicherheit
Eine Administrativmassnahme ist eine Massnahme für mehr Verkehrssicherheit. Fast immer geht es dabei um Ihren Führerausweis. Die häufigsten Administrativmassnahmen sind ein Führerausweis-Entzug oder eine Verwarnung, wenn Sie gegen Strassenverkehrs-Vorschriften verstossen (eine so genannte Widerhandlung).
Beispiele für Administrativmassnahmen
- Sie sind innerorts 16 Stundenkilometer (km/h) zu schnell gefahren. Als Administrativmassnahme erhalten Sie darum eine Verwarnung und eine Probezeit von zwei Jahren.
- Sie sind im angetrunkenen Zustand mit einer Atemalkohol-Konzentration von 0,40 mg/l oder mehr (Blutalkoholkonzentration von 0,8 Promille oder mehr) gefahren. Als Administrativmassnahme müssen Sie für eine angemessene Dauer, mindestens aber für drei Monate, Ihren Führerausweis abgeben.
- Sie haben bereits dreimal eine Verwarnung erhalten. Nun sind Sie ausserorts 28 km/h zu schnell gefahren. Als Administrativmassnahme müssen Sie für eine angemessene Dauer, mindestens aber für einen Monat, Ihren Führerausweis abgeben und einen eintägigen Verkehrsunterrichts-Kurs besuchen.
Bitte beachten Sie, dass dies nur einige Beispiele von vielen unterschiedlichen Administrativmassnahmen sind. Administrativmassnahmen werden immer individuell beurteilt.
Besonderheiten des Führerausweis-Entzugs
- Einen Führerausweis-Entzug können Sie nicht in eine Geldzahlung umwandeln.
- Das Gesetz legt für verschiedene Arten von Widerhandlungen (Taten) eine Mindestdauer für den Führerausweis-Entzug fest. Eine Verkürzung dieser Mindestdauer ist nicht möglich.
- Es gibt keinen Führerausweis-Entzug auf Bewährung.
Welcher Kanton ist zuständig?
Innerhalb der Schweiz ist für eine Administrativmassnahme immer die Behörde des Kantons zuständig, in dem Sie wohnen. Das gilt unabhängig davon, in welchem Kanton etwas passiert ist. Im Kanton Zürich zuständig ist die Abteilung Administrativmassnahmen des Strassenverkehrsamts.
Was passiert bei Taten im Ausland?
Wenn Sie im Ausland eine Widerhandlung gegen das dortige Strassenverkehrsgesetz begehen, können Sie auch in der Schweiz einen Führerausweisentzug bekommen:
- Wenn die ausländische Behörde Ihnen ein Fahrverbot gibt und das der Schweiz mitteilt,
- und wenn diese Widerhandlung nach Schweizer Gesetz eine mittelschwere oder schwere Widerhandlung ist.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Kontakt
Strassenverkehrsamt - Administrativmassnahmen
8090 Zürich
Haltestelle «Sihlcity Nord»
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag7.15 bis 12.00 Uhr und
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7.15 bis 12.00 Uhr und
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