Fahren im angetrunkenen Zustand (FiaZ) ist eine Widerhandlung (Straftat) gegen das Strassenverkehrsgesetz. Die Administrativmassnahme gegen Sie hängt von Ihrem Atemalkohol ab. Weitere Faktoren können die Strafe verschärfen.
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Beim ersten Mal
Wenn Sie zum ersten Mal eine Widerhandlung (Tat, Verstoss) gegen die Strassenverkehrsvorschriften begehen, gilt Folgendes:
Verwarnung
(leichte Widerhandlung)
- Wenn Sie mit einer Atemalkohol-Konzentration 0,25 bis 0,39 Milligramm pro Liter (Blutalkoholkonzentration 0,5 bis 0,79 Promille) fahren = nicht qualifizierte Konzentration.
- Und wenn Sie nicht gleichzeitig noch gegen andere Strassenverkehrs-Vorschriften verstossen.
Mindestens ein Monat Führerausweis-Entzug
(mittelschwere Widerhandlung)
- Wenn Sie mit einer Atemalkohol-Konzentration 0,25 bis 0,39 mg/l (Blutalkoholkonzentration 0,5 bis 0,79 Promille) fahren = nicht qualifizierte Konzentration.
- Und wenn Sie gleichzeitig auch noch gegen andere Strassenverkehrs-Vorschriften verstossen (leichte Widerhandlung).
Mindestens drei Monate Führerausweis-Entzug
(schwere Widerhandlung)
- Wenn Sie mit einer Atemalkohol-Konzentration 0,40 mg/l oder mehr (Blutalkoholkonzentration 0,8 Promille oder mehr) fahren = qualifizierte Konzentration.
Beim wiederholten Mal
Wenn Sie schon einmal eine Administrativmassnahme hatten (z. B. Verwarnung oder Führerausweis-Entzug) wegen Alkohol am Steuer oder wegen eines anderen Verstosses gegen die Strassenverkehrs-Vorschriften:
- Sie müssen wegen des so genannten Kaskadenystems damit rechnen, dass Sie den Führerausweis länger abgeben müssen als für die Mindestdauer bei der ersten Widerhandlung (siehe oben).
Schwere Fälle: Sicherungsentzug
Wenn Sie bereits mehrmals alkoholisiert gefahren sind oder wenn Sie am Steuer stark betrunken waren, müssen Sie mit noch strengeren Massnahmen rechnen: Wir können Ihren Fahrausweis auf unbestimmte Zeit entziehen (ein so genannter Sicherungsentzug) und Sie zu einer Fahreignungs-Überprüfung verpflichten.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Rechtliche Grundlagen
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Kontakt
Strassenverkehrsamt - Administrativmassnahmen
8090 Zürich
Haltestelle «Sihlcity Nord»
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag7.15 bis 12.00 Uhr und
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7.15 bis 12.00 Uhr und
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