Umtausch eines ausländischen Führerausweises

Wenn Sie in die Schweiz ziehen, müssen Sie Ihren Führerausweis in einen Schweizer Führerausweis umtauschen. Sie haben ab Einreisedatum 12 Monate Zeit.

Umtauschfrist 12 Monate

Wenn Sie einen Führerausweis haben und in der Schweiz Auto und andere Motor­fahrzeuge fahren möchten, brauchen Sie einen Schweizer Führerausweis. Für den Umtausch haben Sie ab Einreisedatum 12 Monate Zeit. Nach 12 Monaten dürfen Sie in der Schweiz nicht mehr fahren, bis Sie den Führerausweis umgetauscht haben. Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig.

Umtauschfrist von 24 Monaten
für Personen aus der Ukraine mit Schutzstatus S

Mit Ihrem ukrainischen Führerausweis dürfen Sie während 24 Monaten ab Erteilung des Schutzstatus S Auto und andere Motorfahrzeuge fahren. Das gilt nur, wenn Sie nicht berufsmässig fahren.

Nach 24 Monaten dürfen Sie in der Schweiz nur fahren, wenn Sie Ihren ukrainischen Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umgetauscht haben oder wenn Sie sich zu einer Kontrollfahrt angemeldet haben. 

Kontrollfahrt

Je nachdem, aus welchem Land Ihr Führerausweis ist, müssen Sie eine Kontrollfahrt machen. 

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Wenn Sie einen Führerausweis aus einem dieser Länder haben, müssen Sie keine Kontrollfahrt und keine Zusatztheorieprüfung machen:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänient, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Wenn Sie einen Führerausweis aus einem dieser Länder und Gebiete haben, müssen Sie keine Kontrollfahrt machen. Für die Führerausweis-Kategorie B (Autos) ist auch keine Zusatztheorieprüfung nötig:

Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea (Republik), Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Taiwan, Tunesien, USA.

Sie müssen nur eine Zusatztheorieprüfung machen, wenn Sie diese Führerausweis-Kategorien haben und behalten möchten: C und D, Unterkategorie C1 und D1.

Eine Zusatztheorieprüfung brauchen Sie auch für den berufsmässigen Personentransport.

Wenn Sie einen Führerausweis aus einem anderen Land haben, müssen Sie eine Kontrollfahrt machen.

Die Kontrollfahrt ist ähnlich wie eine Fahrprüfung. Sie zeigen, dass Sie die Verkehrsregeln kennen und ein Auto sicher fahren können. 

Weitere Regelungen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Waren Sie mindestens 12 Monate am Stück im Ausland und haben in dieser Zeit eine Führerprüfung gemacht?

Dann können Sie den ausländischen Führerausweis in einen Schweizer Führerausweis umtauschen. Sie müssen Ihren Auslandaufenthalt mit einem dieser Dokumente nachweisen:

  • Ab- und Anmeldebestätigung der Wohngemeinde 
  • Arbeitsvertrag
  • Schulzeugnis
  • Mietvertrag

Wenn Sie eine Berufsfahrerin oder ein Berufsfahrer sind und einen Führerausweis aus einem EU-Land oder EFTA-Land haben, haben Sie 12 Monate Zeit für den Umtausch. Sie müssen den Umtausch nicht schon vor Ihrer ersten berufsmässigen Fahrt machen.

Wenn Sie sogenannte Grenzgängerbewilligung oder eine 60-, 90- oder 120-Tagesbewilligung haben und einen Führerausweis aus einem EU-Land oder EFTA-Land haben, müssen Sie Ihren Führerausweis für berufsmässiges Fahren nicht umtauschen.

Alle anderen Berufsfahrerinnen und Berufsfahrer müssen den Führerausweis vor der ersten beruflichen Fahrt in der Schweiz umtauschen.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Strassenverkehrsämter

Für dieses Thema zuständig: