Sie erhalten hier einen Überblick über die vorgeschriebene Schiffsausrüstung. Die Vorschriften unterscheiden sich je nach Art des Schiffes.
Sportboote
Sportboote sind Schiffe mit Erstinverkehrsetzungs-Datum ab 1. Mai 2001, sofern sie der EU-Sportbootrichtlinie unterliegen. Ausnahmen: Siehe Vergnügungsschiffe (nächster Abschnitt)
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Brandschutz
Vorteile:
- Fest installierte Feuerlöschanlage
Ausnahmen:
Vorteile:
- Für Schiffe mit Fireport und mit höchstens 120 kW Antriebsleistung oder höchstens 3,5 m3 Motorraumvolumen sowie für Schiffe, die schon vor dem 1.6.2007 in Betrieb waren, reicht ein tragbarer 2-kg-Feuerlöscher
Zusätzlich:
Vorteile:
- Falls eine Gasanlage/Kochgelegenheit/Heizung mit offener Flamme vorhanden ist: Feuerlöscher 8A/68B oder Löschdecke und Feuerlöscher 5A/34B oder eine fest installierte Löschanlage
- Falls eine Gasanlage/Kochgelegenheit/Heizung ohne offene Flamme vorhanden ist: Feuerlöscher 5A/34B
Weitere Ausrüstung
Vorteile:
- Pro Person an Bord: 1 Rettungsweste mit Kragen und mindestens 75 Newton Auftrieb oder 1 Rettungsring (für Kinder unter 12 Jahren sind nur passende Rettungswesten mit Kragen erlaubt)
- Hupe oder Horn
- Notflagge von mindestens 60x60 cm
- Ruder oder Paddel, wenn das Schiff damit fortbewegt werden kann
- Bootshaken
- Tauwerk mit ausreichender Haltekraft
- Anker mit Trosse oder Kette von 3 Schiffslängen oder mindestens 20 m
Zusätzlich, wenn der Motor höchstens 30 kW Antriebsleistung hat:
Vorteile:
- Schöpfer oder Eimer (Ausnahme: Für Schiffe ohne Unterdeckräume mit einer Selbstlenzeinrichtung kann darauf verzichtet werden)
Zusätzlich, wenn der Motor über 30 kW Antriebsleistung hat:
Vorteile:
- Eimer (Ausnahme: Für Schiffe ohne Unterdeckräume mit einer Selbstlenzeinrichtung kann darauf verzichtet werden)
- Rettungswurfgerät mit mindestens 75 Newton Auftrieb und mindestens 10 m schwimmfähiger Wurfleine
- Lenzpumpe
Brandschutz
Vorteile:
- Fest installierte Feuerlöschanlage
Ausnahmen:
Vorteile:
- Für Schiffe mit Motor im Motorkasten, wenn ein Fireport (Feuerlöschöffnung) vorhanden ist, sowie für Schiffe, die schon vor dem 1.6.2007 in Betrieb waren, reicht ein tragbarer 2-kg-Feuerlöscher
Zusätzlich:
Vorteile:
- Falls eine Gasanlage/Kochgelegenheit/Heizung mit offener Flamme vorhanden ist: Feuerlöscher 8A/68B oder Löschdecke und Feuerlöscher 5A/34B oder eine fest installierte Löschanlage
- Falls eine Gasanlage/Kochgelegenheit/Heizung ohne offene Flamme vorhanden ist: Feuerlöscher 5A/34B
Weitere Ausrüstung
Vorteile:
- Pro Person an Bord: 1 Rettungsweste mit Kragen und mindestens 75 Newton Auftrieb oder 1 Rettungsring (für Kinder unter 12 Jahren sind nur passende Rettungswesten mit Kragen erlaubt)
- Hupe oder Horn
- Notflagge von mindestens 60x60 cm
- Ruder oder Paddel, wenn das Schiff damit fortbewegt werden kann
- Bootshaken
- Tauwerk mit ausreichender Haltekraft
- Anker mit Trosse oder Kette von 3 Schiffslängen oder mindestens 20 m
Zusätzlich, wenn der Motor höchstens 30 kW Antriebsleistung hat:
Vorteile:
- Schöpfer oder Eimer (Ausnahme: Für Schiffe ohne Unterdeckräume mit einer Selbstlenzeinrichtung kann darauf verzichtet werden)
Zusätzlich, wenn der Motor über 30 kW Antriebsleistung hat:
Vorteile:
- Eimer (Ausnahme: Für Schiffe ohne Unterdeckräume mit einer Selbstlenzeinrichtung kann darauf verzichtet werden)
- Rettungswurfgerät mit mindestens 75 Newton Auftrieb und mindestens 10 m schwimmfähiger Wurfleine
- Lenzpumpe
Brandschutz
Wenn der Motor über 220 kW Antriebsleistung hat:
Vorteile:
- Tragbarer Feuerlöscher, Motorleistung in kW x 0.3 = Mindestlöschvermögen in B (z.B. 257,42 kW x 0,3 = Feuerlöscher mit mindestens 77 B)
Wenn der Motor 25–220 kW Antriebsleistung hat:
Vorteile:
- Tragbarer Feuerlöscher 34B
Wenn der Motor weniger als 25 kW Antriebsleistung hat:
Vorteile:
- Keine Brandschutz-Ausrüstung nötig (Ausnahmen: siehe «Zusätzlich»)
Zusätzlich:
Vorteile:
- Falls eine Gasanlage/Kochgelegenheit/Heizung mit offener Flamme vorhanden ist: Feuerlöscher 8A/68B oder Löschdecke und Feuerlöscher 5A/34B oder eine fest installierte Löschanlage
- Falls eine Gasanlage/Kochgelegenheit/Heizung ohne offene Flamme vorhanden ist: Feuerlöscher 5A/34B
Weitere Ausrüstung
Vorteile:
- Pro Person an Bord: 1 Rettungsweste mit Kragen und mindestens 75 Newton Auftrieb oder 1 Rettungsring (für Kinder unter 12 Jahren sind nur passende Rettungswesten mit Kragen erlaubt)
- Hupe oder Horn
- Notflagge von mindestens 60x60 cm
- Ruder oder Paddel, wenn das Schiff damit fortbewegt werden kann
- Bootshaken
- Tauwerk mit ausreichender Haltekraft
- Anker mit Trosse oder Kette von 3 Schiffslängen oder mindestens 20 m
Zusätzlich, wenn der Motor höchstens 30 kW Antriebsleistung hat:
Vorteile:
- Schöpfer oder Eimer (Ausnahme: Für Schiffe ohne Unterdeckräume mit einer Selbstlenzeinrichtung kann darauf verzichtet werden)
Zusätzlich, wenn der Motor über 30 kW Antriebsleistung hat:
Vorteile:
- Eimer (Ausnahme: Für Schiffe ohne Unterdeckräume mit einer Selbstlenzeinrichtung kann darauf verzichtet werden)
- Rettungswurfgerät mit mindestens 75 Newton Auftrieb und mindestens 10 m schwimmfähiger Wurfleine
- Lenzpumpe
Brandschutz
Vorteile:
- Falls eine Gasanlage/Kochgelegenheit/Heizung mit offener Flamme vorhanden ist: Feuerlöscher 8A/68B oder Löschdecke und Feuerlöscher 5A/34B oder eine fest installierte Löschanlage
- Falls eine Gasanlage/Kochgelegenheit/Heizung ohne offene Flamme vorhanden ist: Feuerlöscher 5A/34B
Weitere Ausrüstung
Vorteile:
- Pro Person an Bord: 1 Rettungsweste mit Kragen und mindestens 75 Newton Auftrieb oder 1 Rettungsring (für Kinder unter 12 Jahren sind nur passende Rettungswesten mit Kragen erlaubt)
- Notflagge von mindestens 60x60 cm
- Ruder oder Paddel, wenn das Schiff damit fortbewegt werden kann
- Bootshaken
- Tauwerk mit ausreichender Haltekraft
Zusätzlich, wenn das Schiff höchstens 15m2 Segelfläche hat:
Vorteile:
- Horn oder Mundpfeife
- Schöpfer oder Eimer (Ausnahme: Auf Schiffen ohne Unterdeckräume mit einer Selbstlenzeinrichtung kann darauf verzichtet werden)
Zusätzlich, wenn das Schiff mehr als 15 m2 Segelfläche hat:
Vorteile:
- Hupe oder Horn
- Eimer (Ausnahme: Auf Schiffen ohne Unterdeckräume mit einer Selbstlenzeinrichtung kann darauf verzichtet werden)
- Anker mit Trosse oder Kette von 3 Schiffslängen oder mindestens 20 m
- Rettungswurfgerät mit mindestens 75 Newton Auftrieb und mindestens 10 m schwimmfähiger Wurfleine
Vorteile:
- Pro Person an Bord: 1 Rettungsweste mit Kragen und mindestens 75 Newton Auftrieb oder 1 Rettungsring; für Kinder unter 12 Jahren sind nur passende Rettungswesten mit Kragen erlaubt (Ausnahme: Ruderboote, die auf Seen in der inneren oder äusseren Uferzone verkehren, brauchen keine Rettungswesten/Ringe)
- Horn oder Mundpfeife
- Tauwerk mit ausreichender Haltekraft
- Schöpfer oder Eimer (Ausnahme: Auf Schiffen ohne Unterdeckräume mit einer Selbstlenzeinrichtung kann darauf verzichtet werden)
Vergnügungsschiffe
In die Kategorie Vergnügungsschiffe fallen Schiffe mit Erstinverkehrsetzungs-Datum vor dem 1. Mai 2001 sowie Rennboote, Tragflügelboote, Eigenbauten, Prototypen, Arbeitsboote, Schiffe für den gewerbsmässigen Personentransport, Rafts und dampfbetriebene Boote.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Brandschutz
Vorteile:
- Tragbarer 2-kg-Feuerlöscher
Zusätzlich:
Vorteile:
- Falls eine Gasanlage/Kochgelegenheit/Heizung mit offener Flamme vorhanden ist: Feuerlöscher 8A/68B oder Löschdecke
- Falls eine Gasanlage/Kochgelegenheit/Heizung ohne offene Flamme vorhanden ist: Feuerlöscher 5A/34B
Weitere Ausrüstung
Vorteile:
- Pro Person an Bord: 1 Rettungsweste mit Kragen und mindestens 75 Newton Auftrieb oder 1 Rettungsring (für Kinder unter 12 Jahren sind nur passende Rettungswesten mit Kragen erlaubt)
- Hupe oder Horn
- Notflagge von mindestens 60x60 cm
- Ruder oder Paddel, wenn das Schiff damit fortbewegt werden kann
- Bootshaken
- Tauwerk mit ausreichender Haltekraft
- Anker mit Trosse oder Kette von 3 Schiffslängen oder mindestens 20 m
Zusätzlich, wenn der Motor höchstens 30 kW Antriebsleistung hat:
Vorteile:
- Schöpfer oder Eimer (Ausnahme: Für Schiffe ohne Unterdeckräume mit einer Selbstlenzeinrichtung kann darauf verzichtet werden)
Zusätzlich, wenn der Motor über 30 kW Antriebsleistung hat:
Vorteile:
- Eimer (Ausnahme: Für Schiffe ohne Unterdeckräume mit einer Selbstlenzeinrichtung kann darauf verzichtet werden)
- Rettungswurfgerät mit mindestens 75 Newton Auftrieb und mindestens 10 m schwimmfähiger Wurfleine
- Lenzpumpe
Brandschutz
Wenn der Motor unter Deck ist:
Vorteile:
- Fest installierte Feuerlöschanlage
Wenn der Motor im Motorkasten ist:
Vorteile:
- Tragbarer 2-kg-Feuerlöscher
Ausnahme:
Vorteile:
- Schiffe, die schon vor dem 1.6.2007 in Betrieb waren, müssen nicht mit einer fest installierten Feuerlöschanlage nachgerüstet werden; stattdessen reicht ein tragbarer 2-kg-Feuerlöscher
Zusätzlich:
Vorteile:
- Falls eine Gasanlage/Kochgelegenheit/Heizung mit offener Flamme vorhanden ist: Feuerlöscher 8A/68B oder Löschdecke
- Falls eine Gasanlage/Kochgelegenheit/Heizung ohne offene Flamme vorhanden ist: Feuerlöscher 5A/34B
Weitere Ausrüstung
Vorteile:
- Pro Person an Bord: 1 Rettungsweste mit Kragen und mindestens 75 Newton Auftrieb oder 1 Rettungsring (für Kinder unter 12 Jahren sind nur passende Rettungswesten mit Kragen erlaubt)
- Hupe oder Horn
- Notflagge von mindestens 60x60 cm
- Ruder oder Paddel, wenn das Schiff damit fortbewegt werden kann
- Bootshaken
- Tauwerk mit ausreichender Haltekraft
- Anker mit Trosse oder Kette von 3 Schiffslängen oder mindestens 20 m
Zusätzlich, wenn der Motor höchstens 30 kW Antriebsleistung hat:
Vorteile:
- Schöpfer oder Eimer (Ausnahme: Für Schiffe ohne Unterdeckräume mit einer Selbstlenzeinrichtung kann darauf verzichtet werden)
Zusätzlich, wenn der Motor über 30 kW Antriebsleistung hat:
Vorteile:
- Eimer (Ausnahme: Für Schiffe ohne Unterdeckräume mit einer Selbstlenzeinrichtung kann darauf verzichtet werden)
- Rettungswurfgerät mit mindestens 75 Newton Auftrieb und mindestens 10 m schwimmfähiger Wurfleine
- Lenzpumpe
Brandschutz
Wenn der Motor über 25 kW und höchstens 220 kW Antriebsleistung hat:
Vorteile:
- Ab 1. Januar 2025: Tragbarer Feuerlöscher 34B
Wenn der Motor über 220 kW Antriebsleistung hat:
Vorteile:
- Tragbarer Feuerlöscher, Motorleistung in kW x 0.3 = Mindestlöschvermögen in B (z.B. 257,42 kW x 0,3 = Feuerlöscher mit mindestens 77 B)
Zusätzlich:
Vorteile:
- Falls eine Gasanlage/Kochgelegenheit/Heizung mit offener Flamme vorhanden ist: Feuerlöscher 8A/68B oder Löschdecke
- Falls eine Gasanlage/Kochgelegenheit/Heizung ohne offene Flamme vorhanden ist: Feuerlöscher 5A/34B
Weitere Ausrüstung
Vorteile:
- Pro Person an Bord: 1 Rettungsweste mit Kragen und mindestens 75 Newton Auftrieb oder 1 Rettungsring (für Kinder unter 12 Jahren sind nur passende Rettungswesten mit Kragen erlaubt)
- Hupe oder Horn
- Notflagge von mindestens 60x60 cm
- Ruder oder Paddel, wenn das Schiff damit fortbewegt werden kann
- Bootshaken
- Tauwerk mit ausreichender Haltekraft
- Anker mit Trosse oder Kette von 3 Schiffslängen oder mindestens 20 m
Zusätzlich, wenn der Motor höchstens 30 kW Antriebsleistung hat:
Vorteile:
- Schöpfer oder Eimer (Ausnahme: Für Schiffe ohne Unterdeckräume mit einer Selbstlenzeinrichtung kann darauf verzichtet werden)
Zusätzlich, wenn der Motor über 30 kW Antriebsleistung hat:
Vorteile:
- Eimer (Ausnahme: Für Schiffe ohne Unterdeckräume mit einer Selbstlenzeinrichtung kann darauf verzichtet werden)
- Rettungswurfgerät mit mindestens 75 Newton Auftrieb und mindestens 10 m schwimmfähiger Wurfleine
- Lenzpumpe
Brandschutz
Vorteile:
- Falls eine Gasanlage/Kochgelegenheit/Heizung mit offener Flamme vorhanden ist: Feuerlöscher 8A/68B oder Löschdecke
- Falls eine Gasanlage/Kochgelegenheit/Heizung ohne offene Flamme vorhanden ist: Feuerlöscher 5A/34B
Weitere Ausrüstung
Vorteile:
- Pro Person an Bord: 1 Rettungsweste mit Kragen und mindestens 75 Newton Auftrieb oder 1 Rettungsring (für Kinder unter 12 Jahren sind nur passende Rettungswesten mit Kragen erlaubt)
- Notflagge von mindestens 60x60 cm
- Ruder oder Paddel, wenn das Schiff damit fortbewegt werden kann
- Bootshaken
- Tauwerk mit ausreichender Haltekraft
Zusätzlich, wenn das Schiff höchstens 15m2 Segelfläche hat:
Vorteile:
- Horn oder Mundpfeife
- Schöpfer oder Eimer (Ausnahme: Auf Schiffen ohne Unterdeckräume mit einer Selbstlenzeinrichtung kann darauf verzichtet werden)
Zusätzlich, wenn das Schiff mehr als 15 m2 Segelfläche hat:
Vorteile:
- Hupe oder Horn
- Eimer (Ausnahme: Auf Schiffen ohne Unterdeckräume mit einer Selbstlenzeinrichtung kann darauf verzichtet werden)
- Anker mit Trosse oder Kette von 3 Schiffslängen oder mindestens 20 m
- Rettungswurfgerät mit mindestens 75 Newton Auftrieb und mindestens 10 m schwimmfähiger Wurfleine
Vorteile:
- Pro Person an Bord: 1 Rettungsweste mit Kragen und mindestens 75 Newton Auftrieb oder 1 Rettungsring; für Kinder unter 12 Jahren sind nur passende Rettungswesten mit Kragen erlaubt (Ausnahme: Ruderboote, die auf Seen in der inneren oder äusseren Uferzone verkehren, brauchen keine Rettungswesten/Ringe)
- Horn oder Mundpfeife
- Tauwerk mit ausreichender Haltekraft
- Schöpfer oder Eimer (Ausnahme: Auf Schiffen ohne Unterdeckräume mit einer Selbstlenzeinrichtung kann darauf verzichtet werden)
Rafts
Siehe Anhang 15, Ziffer 7 der Binnenschifffahrtsverordnung:
Weitere Wassersportgeräte
SUP-Boards, Kajaks, Kanus, Segelbretter (Windsurfen), Drachensegelbretter (Kitesurfen), Rennruderboote etc.:
Vorteile:
- Schwimmhilfe gemäss SN EN 393 oder ISO 12402-5
Einzelrettungsgeräte im Detail
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Schiffe für den Privatgebrauch, Mietschiffe und Schiffe für den gewerbsmässigen Personentransport von höchstens 12 Fahrgästen
Rettungsringe müssen aus festem Material bestehen und mindestens 75 Newton (7,5 kg) Auftrieb haben.
Schiffe für den gewerbsmässigen Personentransport von mehr als 12 Fahrgästen
Rettungsringe müssen der Europäischen Norm EN14144:2003 oder den Bestimmungen der SOLAS-Vorschriften der internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) von 1992, Kapitel III Regel 7.1 und dem internationalen Code über lebensrettende Einrichtungen, Absatz 2 entsprechen. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Farbgebung nach Ziffer 2.4.
Schiffe für den Privatgebrauch, Mietschiffe und Schiffe für den gewerbsmässigen Personentransport von höchstens 12 Fahrgästen
Der Mindestauftrieb beträgt 75 Newton. Aufblasbare Rettungswesten mit Kragen werden anerkannt, wenn der Aufblasvorgang automatisch oder von Hand ausgelöst wird.
Rettungswesten für Kinder unter 12 Jahren: Erlaubt sind nur passende Rettungswesten mit Kragen.
Schiffe für den gewerbsmässigen Personentransport von mehr als 12 Fahrgästen
Einzelrettungsmittel müssen rückstrahlend orangefarbig sein oder dauerhaft angebrachte rückstrahlende Flächen von mindestens 100 cm² Grösse haben.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Binnenschifffahrtsverordnung (BSV)
- Mindestausrüstung, Anhang 15 BSV
- Rettungsgeräte, Art. 134 BSV
- Schiffbauverordnung (SBV)
- Schiffbauverordnung Ausführungsbestimmungen (AB-SBV)
- Abgasverordnung Schiffsmotoren (VASm)
- Abgasverordnung Ausführungsbestimmungen (AB-VASm)
- EKAS Richtlinie Flüssiggas
- Elektrische Installationen auf Schiffen (We Schiffe)
- Verordnung über die Schifffahrt auf zürcherischen Gewässern
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