Planungsinstrumente anpassen

Gemeinden und Städten stehen verschiedene Planungsinstrumente zur Verfügung, mit denen sie die Entwicklung der Ladeinfrastruktur beeinflussen können. Nutzen auch Sie in Ihrer Gemeinde oder Stadt die verschiedenen Möglichkeiten, um die Elektromobilität voranzubringen.

Handlungsmöglichkeiten

Planungsinstrumente umfassen alle Dokumente, in denen Gemeinden oder Städte rechtliche Vorgaben, strategische Zielsetzungen oder Empfehlungen kommunizieren. Zu den Planungsinstrumenten gehören auch Massnahmen, mit denen Gemeinden oder Städte die räumliche Entwicklung steuern. Ihrer Gemeinde oder Stadt stehen folgende Planungsinstrumente zur Verfügung:

  • Elektromobilitätskonzept: Mit einem Konzept kann Ihre Gemeinde oder Stadt den Stand der Elektromobilität darstellen und den Bedarf an Ladeinfrastruktur pro Quartier bestimmen. Zudem können Sie darin kommunale Ziele zum Ausbau der Ladeinfrastruktur definieren. So wissen die Bauherrschaften, wie sie die angestrebte Entwicklung Ihrer Gemeinde oder Stadt unterstützen müssen.
  • Leitbild: Ihre Gemeinde oder Stadt kann strategische Leitbilder nutzen, um Empfehlungen zum Aufbau von Ladeinfrastruktur zu machen. So bekommen Bauherrinnen und Bauherren Informationen an die Hand, die ihnen den Aufbau von Ladeinfrastruktur erleichtern.
  • Gestaltungspläne: Fordern Sie als Gemeinde im Sinne einer Selbstverpflichtung, dass eine Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge vorgesehen wird, um die heutigen und zukünftigen Ladebedürfnisse zu berücksichtigen.
  • Arealentwicklungen: Gemäss §71 PBG müssen bei einer Arealüberbauung die Bauten und Anlagen sowie deren Umschwung besonders gut gestaltet sowie zweckmässig ausgestattet und ausgerüstet sein. Weisen Sie als Gemeinde darauf hin, dass eine genügend dimensionierte Ladeinfrastruktur ein Element dieser Ausstattung und Ausrüstung sein sollte.

Neben Empfehlungen sollten Ihre Gemeinde oder Stadt aber auch konkrete Massnahmen zum Aufbau der Ladeinfrastruktur verfolgen.

Verankerung in Bau- und Zonenordnung

Die kommunale Bau- und Zonenordnung (BZO) oder ein eigenes Parkplatzreglement legen den Bedarf an Parkplätzen fest. Kommunale Erlasse können allerdings nur die Themen regeln, die im kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) abgedeckt sind. Da das PBG keine expliziten Bestimmungen zu Ladeinfrastruktur enthält, sieht der Kanton keine Möglichkeit, dass Gemeinden oder Städte in ihrer kommunalen BZO oder in ihren Reglementen Vorgaben für die Ausrüstung von Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur machen.

Der Kanton plant aktuell nicht, eine entsprechende rechtliche Grundlage im PBG zu schaffen. Der grösste Bedarf für den Ausbau der Ladeinfrastruktur liegt bei den Parkplätzen bestehender Gebäude, da bei Neubauten bereits häufig entsprechende Ladestationen vorhanden sind. Baurechtliche Vorgaben schliessen neben Neubauten zwar auch Sanierungen von Bestandesbauten ein, werden aber nur bei einem kleinen Teil der bestehenden Gebäude wirksam: nämlich bei Umbauten oder Nutzungsänderungen, durch die von den bisherigen Verhältnissen wesentlich abgewichen wird. Dementsprechend setzt der Kanton auf finanzielle Anreize: Das laufende kantonale Förderprogramm richtet sich an den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Bestandsbauten.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

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