Damit Sie Ihr Fahrzeug nutzen dürfen, muss es zugelassen sein und regelmässig geprüft werden. Technische Änderungen, die Sie am Fahrzeug vorgenommen haben, müssen Sie durch uns prüfen lassen. Alle Informationen zu Fahrzeugen, Fahrzeugeinlösungen und Kontrollschildern finden Sie hier.
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Unsere Öffnungszeiten über die Feiertage:
23. Dezember 2024: 7.15 - 17.00 Uhr
24. Dezember 2024: geschlossen
25. Dezember 2024: geschlossen
26. Dezember 2024: geschlossen
27. Dezember 2024: 7.15 - 16.00 Uhr
30. Dezember 2024: 7.15 - 17.00 Uhr
31. Dezember 2024: geschlossen
1. Januar 2025: geschlossen
2. Januar 2025: geschlossen
3. Januar 2025: 7.15 - 16.00 Uhr
Fahrzeug einlösen
Damit Sie ein Fahrzeug einlösen können, brauchen wir den Fahrzeugausweis im Original oder bei einem fabrikneuen Fahrzeug den Prüfungsbericht Form. 13.20A im Original und einen Versicherungsnachweis. Den Nachweis können Sie bei Ihrer Versicherung beantragen. Die Versicherung übermittelt uns das Dokument elektronisch. Für Anhänger benötigen Sie keinen Versicherungsnachweis.
Zulassung eines 15-jährigen oder älteren Fahrzeuges
15-jährige und ältere Fahrzeuge können wir erst nach einer Fahrzeugprüfung zulassen. Ausnahme: Wenn die letzte Fahrzeugprüfung weniger als zwei Jahre her ist, braucht es keine Fahrzeugprüfung.
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Elektronischer Versicherungsnachweis abfragen
Prüfen Sie, ob uns Ihre Versicherung den Versicherungsnachweis geschickt hat.
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Fahrzeug wechseln
Erfahren Sie hier, wie Sie das bestehende Fahrzeug durch ein neues ersetzen können.
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Fahrzeug mit Wechselnummer einlösen
So können Sie zu Ihrem bestehenden Fahrzeug ein weiteres Fahrzeug mit Wechselnummer einlösen.
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Fahrzeug mit neuen Kontrollschildern einlösen
Ein gekauftes Fahrzeug mit neuen Kontrollschildern einlösen.
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Fahrzeug mit deponierten Kontrollschildern einlösen
Ihre deponierten Kontrollschilder mit Ihrem bestehenden oder einem neuen Fahrzeug einlösen - bei uns oder bei der Post.
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Kontrollschilder abtreten
Ihr bestehendes oder ein neues Fahrzeug mit einer Kontrollschildabtretung einlösen.
Fahrzeugimport
Wenn Sie ein Fahrzeug vom Ausland in die Schweiz importiert und verzollt haben, finden Sie hier alle Informationen zum weiteren Vorgehen.
Adressänderung oder Umzug
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Mit dem Online-Formular können Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen.
Setzen Sie sich mit der Zulassungsbehörde Ihres neuen Wohnorts in Verbindung. Diese wird Sie über das Vorgehen nach Ihrem Zuzug informieren.
Kontrollschilder
Wenn Sie die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt Ihres neuen Wohnorts abgeben, werden wir die Kontrollschilder nach Erhalt vernichten. Wenn Sie die Kontrollschilder für 1 Jahr deponiert haben möchten, schicken Sie uns die Kontrollschilder bitte per Post zurück. Legen Sie uns ein Schreiben mit, dass wir die Kontrollschilder für Sie deponieren sollen.
Guthaben zurückerhalten
Wenn Sie die zu viel bezahlte Verkehrsabgabe (Fahrzeugsteuer) direkt auf Ihr Konto überwiesen haben wollen, können Sie nachfolgendes Online-Formular ausfüllen. Andernfalls erhalten Sie von uns automatisch eine Gutschrift mit dem von Ihnen zu viel bezahlten Betrag in Form eines Checks.
Einen Kantonswechsel können Sie in Ihrem Strassenverkehrsamt oder per Post erledigen.
Unter den folgenden Links können Sie uns den Kantonswechsel melden für:
Vorteile:
- Ihren Führerausweis im Kreditkartenformat
- Ihr eingelöstes Fahrzeug (falls vorhanden)
- Ihren Lernfahrausweis (falls vorhanden; wenn Sie noch im Besitz eines blauen Führerausweises sind, müssen Sie diesen ebenfalls umtauschen)
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Umzug melden
Melden Sie uns Ihre neue Adresse innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Umzug.
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Fahrzeug mit neuen Kontrollschildern einlösen
Schreiben Sie Ihr Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen auf Zürcher Kontrollschilder um.
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Lernfahrausweis: Kantonswechsel melden
Tauschen Sie Lernfahrausweis innerhalb von 14 Tagen in einen Zürcher Lernfahrausweis um.
Setzen Sie sich mit der Zulassungsbehörde Ihres neuen Wohnorts in Verbindung. Diese wird Sie über das Vorgehen nach Ihrem Zuzug informieren.
Führerausweis
Ihren ausländischen Führerausweis müssen Sie innerhalb von 12 Monaten umtauschen. Bei beruflichen Fahrten gelten spezielle Regelungen.
Fahrzeugimport
Wenn Sie sich bei der Einreise in die Schweiz beim schweizerischen Zollamt gemeldet haben, erhalten wir eine Meldung. Danach erhalten Sie von uns ein Schreiben, bis wann Sie Ihr Fahrzeug umschreiben müssen.
Fahrzeugausweis ändern
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Ausweisdokumente aufgrund einer Namensanpassung oder Einbürgerung ändern lassen
Melden Sie uns Ihre Namensänderung (zum Beispiel wenn Sie durch Ihre Heirat einen neuen Namen angenommen haben) oder eine Einbürgerung innerhalb von 14 Tagen. Wir passen Ihren Führerausweis, Fahrzeugausweis oder Lernfahrausweis an.
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Wechsel der Fahrzeugversicherung melden
Melden Sie uns, wenn Sie die Versicherung Ihres Fahrzeugs gewechselt haben.
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Code 178 «Halterwechsel verboten» überprüfen
Prüfen Sie, ob auf Ihr Fahrzeug ein Code «178» eingetragen wurde oder nicht.
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Code 178 «Halterwechsel verboten» eintragen oder löschen
Melden Sie uns die Löschung des Codes 178 «Halterwechsel verboten» aus Ihrem Fahrzeugausweis.
Fahrzeug abmelden
Sie müssen Ihr Auto abmelden, wenn Sie es verkaufen oder nicht mehr brauchen. Sie müssen uns Ihr Kontrollschild zurückgeben. Wenn Sie in den nächsten 14 Tagen ein neues Fahrzeug anmelden, können Sie das Kontrollschild behalten.
Todesfall melden
Wenn jemand stirbt, der ein Fahrzeug besitzt, müssen die Angehörigen das Auto bei uns abmelden. Sie können dann das Fahrzeug auf eine neue Person übertragen.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Bitte schicken Sie uns innerhalb von 14 Tagen folgende Unterlagen:
- Die Todesbescheinigung vom Standesamt oder die Todesanzeige oder die ärztliche Todesmitteilung.
- Den Führerschein der verstorbenen Person.
Schicken Sie die Unterlagen an diese Adresse:
Strassenverkehrsamt Zürich-Albisgütli
Uetlibergstrasse 301
8036 Zürich
Wenn kein Führerschein vorhanden ist, können Sie uns die Dokumente auch per E-Mail schicken. Die E-Mail-Adresse lautet: info@stva.zh.ch
Wenn Sie die Kontrollschilder nicht mehr benötigen, senden Sie diese bitte zusammen mit den oben genannten Dokumenten an uns zurück. Schreiben Sie dazu, ob die Kontrollschilder für ein Jahr aufbewahrt werden sollen. Das kostet 40 Franken. Wenn Sie nichts schreiben, vernichten wir die Kontrollschilder.
Sie möchten das Fahrzeug mit den Kontrollschilder auf eine andere Person umschreiben. Dies können Sie innert 3 Monaten erledigen, wenn der neue Besitzer zur Familie gehört. Zum Beispiel Ehepartner oder Lebenspartner (Konkubinat) seit über 12 Monaten oder wenn das Auto an die Erbengemeinschaft geht. Nutzen Sie für die Übertragung unseren Service.
Gebühren
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
CHF | |
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Befristeter Fahrzeugausweis - Verlängerung / Verkürzung | 22.00 |
Fahrzeugausweis | 38.00 |
Fahrzeugausweis - Duplikat | 15.00 |
Fahrzeugausweis - Eintrag von Auflagen | 15.00 |
Eintrag im Fahrzeugausweis; Halterwechsel verboten (178) | 30.00 |
Fahrzeugausweis - Änderung (Name, Nationalität, Versicherung, Anhängelast, Platzzahl, Hubraum usw.) | 15.00 |
Fahrzeugausweis für Motorfahrrad | 20.00 |
Fahrzeugausweis für Motorfahrrad - Duplikat | 15.00 |
Motorfahrräder - Bewilligung für Fahrten ohne Zulassung | 60.00 |
Fahrzeugzulassung per Post - Preisreduktion | -10.00 |
Landwirtschaftliches Fahrzeug - provisorischer Fahrzeugausweis | 20.00 |
Wechselschild - Motorwagen und gewerbliche Fahrzeuge - Gebührenpauschale | 50.00 |
Wechselschild für Arbeitsmaschinen und alle übrigen Fahrzeuge - Gebührenpauschale | 30.00 |
Halbjährliche Rechnungsstellung der Verkehrsabgaben - Zuschlag pro Rechnung | 8.00 |
CHF | |
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Diplomatenschilder (Paar) | 80.00 |
Kontrollschild - Einzelschild | 20.00 |
Kontrollschild - Hinten | 20.00 |
Kontrollschild - Übertragung | 60.00 |
Kontrollschild - Vorderes | 20.00 |
Kontrollschild - Paar | 40.00 |
Kontrollschilddeponierung - Verlängerung 12 Monate | 40.00 |
Kontrollschildereinlösung - wenn Verkehrsabgabe (jährlich) mindestens CHF 50.00 erreicht | 30.00 |
Kontrollschildeinlösung - wenn Verkehrsabgabe (jährlich) weniger CHF 50.00 erreicht | 15.00 |
Sammlerschild | 30.00 |
CHF | |
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Händlerschild - Betriebseinrichtung überprüfen vor Ort | 250.00 |
Händlerschild - Entzugsverfügung | 200.00 |
Händlerschild - Fähigkeitsprüfung für Bewerber | 180.00 |
Händlerschild - Prüfung der Unterlagen | 40.00 |
Händlerschild - Verfügung ausstellen | 40.00 |
Händlerschild - Verwarnung | 200.00 |
Händlerschild - Überprüfung nach Aufwand, pro Stunde | 152.00 |
CHF | |
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Bescheinigung der Fahrzeugzulassung | 20.00 |
Ersatz Fahrzeugausweis | 10.00 |
Ersatzfahrzeugausweis | 50.00 |
Ersatzfahrzeugausweis - Genereller ab 20 Fahrzeugen, pro Fahrzeug | 5.00 |
Ersatzfahrzeugausweis - Genereller bis 20 Fahrzeuge | 60.00 |
Ersatzkontrollschilderbewilligung | 27.00 |
Ersatzkontrollschilderbewilligung - Verlängerung | 10.00 |
Tagesausweis | |
Tagesausweis - Kaution | 100.00 |
Ausländischer Wochenaufenthalter - Bewilligung für Führerausweiszulassungsbefreiung | 120.00 |
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.