Hier finden Sie Informationen zur Fahrzeugprüfung. Sie können Ihren Termin für die periodische Fahrzeugprüfung verschieben. Sie können auch einen freiwilligen Termin abmachen.
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Periodische Fahrzeugprüfung
Ihr Fahrzeug muss in einem vom Bund festgeregelten Abstand obligatorisch geprüft werden. Den Termin für die Fahrzeugprüfung, auch MFK genannt, bekommen Sie rechtzeitig per Brief zugeschickt.
Die obligatorische Fahrzeugprüfung können Sie auch beim TCS Sektion Zürich oder beim Strassenverkehrsamt eines anderen Kantons machen.
Sie können Ihr Fahrzeug selber vorführen, durch eine andere Person oder durch eine Garage vorführen lassen.
Weitere Fahrzeugprüfungen
Eine freiwillige und/oder technische Fahrzeugprüfung (von Fahrzeugen mit ZH-Kontrollschild) können Sie jederzeit an einem unserer Standorte buchen. Sie können die Motorfahrzeugkontrolle (MFK) einzeln, in Verbindung mit einer technischen Änderung oder nur eine technische Änderung buchen.
Wie geht die Zulassung eines 15-jährigen oder älteren Fahrzeuges?
15-jährige und ältere Fahrzeuge können wir erst nach einer Fahrzeugprüfung zulassen. Ausnahme: Wenn die letzte Fahrzeugprüfung weniger als zwei Jahre her ist, braucht es keine Fahrzeugprüfung.
Mein Fahrzeug ist nicht eingelöst und hat kein Kontrollschild. Darf ich zur Fahrzeugprüfung fahren?
Wenn im Bestätigungsbrief, den Sie nach der Anmeldung von uns bekommen, bei den Bemerkungen «Zulassungsprüfung» steht und Sie eine gültige Versicherung (Versicherungsnachweis) haben, dürfen Sie am Prüfungstag ohne Nummernschild auf direktem Weg zu uns fahren. Wenn das nicht so ist, brauchen Sie ein ZH-Tages- oder ZH-Händlerschild.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Beispiel, wann eine freiwillige Prüfung nötig wird:
- «Lisa möchte ihr Auto verkaufen. Um potenziellen Käuferinnen und Käufern zu zeigen, dass ihr Fahrzeug verkehrssicher ist, entscheidet sich Lisa für eine freiwillige Fahrzeugprüfung. Dazu kann sie entweder telefonisch einen Termin bei einem Strassenverkehrsamt buchen oder sich hier für einen Termin anmelden. Danach bekommt Lisa die Terminbestätigung per Post oder Mail.»
Beispiele, wann eine technische Prüfung nötig wird:
- «Sebastian hat bei seinem neuen Fahrzeug Felgen, Fahrwerk und Spoiler verbaut. Sein Garagist hat ihn darauf aufmerksam gemacht, dass er die Tuningteile eintragen lassen muss. Wie muss er vorgehen?»
Sebastian ruft ein Strassenverkehrsamt in seiner Nähe an und vereinbart einen Termin für die technische Fahrzeugprüfung. Er hat auch die Möglichkeit, einen Termin auf der Website des Strassenverkehrsamts zu beantragen.
Veteranenfahrzeuge müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen sowie optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sein. Sie werden in der Regel nur noch zu besonderen Anlässen oder zur Verhinderung von Standschäden im Strassenverkehr eingesetzt.
Die Halterin oder der Halter dieser Fahrzeuge betreibt für die Erhaltung solcher Fahrzeuge als Zeugen ihrer Zeit einen beträchtlichen Aufwand. Aus diesem Grund rechtfertigen sich unter Wahrung der Verkehrs- und Betriebssicherheit gewisse Ausnahmeregelungen. Diese tragen der besonderen Verwendung und der Bedeutung von Veteranenfahrzeugen als technisches Kulturgut Rechnung.
Damit wir ihrem Fahrzeug den Veteranenstatus erteilen können, muss es die folgenden Voraussetzungen erfüllen
Vorteile:
- Das Fahrzeug hat ein ZH-Kontrollschild oder ist nicht eingelöst.
- Die erste Inverkehrsetzung Ihres Fahrzeugs war vor mindestens 30 Jahren.
- Sie dürfen Ihr Fahrzeug nicht regelmässig benützen und die jährliche Fahrleistung ist auf durchschnittlich circa 2000 bis 3000 Kilometer oder circa 50 bis 60 Betriebsstunden beschränkt.
- Das Fahrzeug muss der ursprünglichen Ausführung entsprechen. Umbauten müssen aus der Epoche des Fahrzeugs stammen.
- Ihr Fahrzeug muss optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sowie überdurchschnittlich gut gepflegt und unterhalten sein. Wir akzeptieren Gebrauchsspuren, die trotz sorgfältigem Umgang und guter Pflege entstanden sind. Reparaturen müssen fachmännisch durchgeführt werden.
- Sie dürfen Ihr Fahrzeug nur für private Zwecke verwenden. Ausgeschlossen sind Fahrten gegen Entgelt, die Sie öffentlich anbieten und solche, mit denen ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird. Als wirtschaftlicher Erfolg gilt es, wenn für die Fahrt eine Entschädigung geleistet wird, welche die Fahrzeugkosten und den Auslagenersatz des Fahrzeugführers übersteigt. Wir können zusätzliche Verwendungsbeschränkungen im Fahrzeugausweis eintragen, wie zum Beispiel die zulässige Anzahl der Mitfahrenden festlegen.
Anlässlich einer Fahrzeugprüfung entscheiden wir, ob Ihr Fahrzeug die Anforderungen erfüllt. Sie müssen keinen speziellen Termin vereinbaren. Bei einer positiven Beurteilung werden wir im Fahrzeugausweis den Eintrag «Veteranenfahrzeug» vornehmen.
Für die Beurteilung der Anforderungen können wir zusätzliche Unterlagen verlangen, zum Beispiel eine FIVA ID Card.
Schritt für Schritt zur Fahrzeugprüfung
Anleitung
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Bereiten Sie Ihr Fahrzeug vor
Das Fahrzeug muss den Vorschriften entsprechen, betriebssicher und gereinigt sein. Sie müssen das Motorfahrzeug im betriebswarmen Zustand vorführen. Ist das Fahrzeug stark verschmutzt oder ist die Ladung ungenügend gesichert, können wir die Fahrzeugprüfung nicht abschliessen.
Wir empfehlen Ihnen, dass Sie Ihr Fahrzeug in einem Fachbetrieb vorbereiten lassen.Muss das Fahrzeug beladen sein?
Gebrauchte Liefer-, Lastwagen, Sachentransport- und Sportgeräteanhänger müssen auf das Gesamtgewicht beladen sein. Sichern Sie die Ladung fachgerecht.
Lastwagen und Anhänger mit einem Gesamtgewicht über 3500 Kilogramm können in unbeladenem Zustand geprüft werden. Hierfür brauchen wir ein Bremsprüfprotokoll (Bremsprüfung Fahrzeug «belastet» inkl. Referenzmessung Fahrzeug «leer») von einem anerkannten Betrieb. Wohnmotorwagen und Wohnanhänger können Sie in unbeladenem Zustand vorführen.
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Machen Sie Ihre Unterlagen bereit
Bringen Sie folgendes mit:
Vorteile:
- Fahrzeugausweis und dazugehörende Papiere (wie z. B. EG-Übereinstimmungsbescheinigung, DTC- oder Fakt-Gutachten etc., siehe im Fahrzeugausweis Seite 2 unten links).
- Abgaswartungsdokument (für Fahrzeuge mit 1. Inverkehrssetzung ab 1. Januar 1976 bis circa 2006, welche nicht über ein anerkanntes OBD-System verfügen).
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Kommen Sie pünktlich vorbei
In Ihrem Brief steht, in welchem Strassenverkehrsamt wir Sie erwarten. Wir erwarten Sie mindestens fünf Minuten vor dem Termin an der Eingangskontrolle. Beachten Sie die Wegweiser.
Bei den Strassenverkehrsämtern Bassersdorf, Bülach, Hinwil und Regensdorf warten Sie bitte auf den Parkfeldern vor der Prüfhalle. Die Verkehrsexpertin/der Verkehrsexperte wird sich bei Ihnen melden.
Wir prüfen Ihr Fahrzeug im Anschluss auf Verkehrssicherheit, auf Vorschriftskonformität und auf Umweltverträglichkeit.
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Sie bekommen eine Rückmeldung zum Fahrzeugzustand
Nach der Prüfung sagt Ihnen die Verkehrsexpertin oder der Verkehrsexperte, ob Ihr Fahrzeug in Ordnung ist. Er sagt Ihnen auch, ob es Mängel gibt.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Rechtliche Grundlagen
- Periodische Prüfungspflicht (Prüfungsintervalle), Art. 33 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)
- Ausserordentliche Prüfungspflicht (Technische Änderungen), Art. 34 VTS
- Betriebssicherheit, Art. 29 des Strassenverkehrsgesetz (SVG)
- Nicht betriebssichere Fahrzeuge, Art. 93 SVG
- Betriebssicherheit, Art. 57 der Verkehrsregelnverordnung (VRV)
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Strassenverkehrsamt - Disposition