Mängel beheben lassen
Mängel so schnell wie möglich beheben lassen
Wenn wir einen Mangel an Ihrem Fahrzeug feststellen, müssen Sie diesen Mangel so schnell wie möglich beheben. Sie entscheiden vor Ort, noch vor Abschluss der Prüfung, wie Sie weiter vorgehen. Sie bekommen von uns einen Prüfungsbescheid mit den Mängel.
Mängelbehebung: So gehen Sie vor
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Wählen Sie zwischen zwei Möglichkeiten
Sie entscheiden sich sofort nach der Fahrzeugprüfung, mit welcher Variante Sie die Mängel beheben lassen.
Normalfall: Mängelbehebung durch Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV)*
Autorisierte Fachbetriebe können uns die ordnungsgemässe Reparatur direkt bestätigen. Sie müssen kein zweites Mal mit ihrem Fahrzeug zu uns kommen. Für die Mängelbehebung haben Sie 30 Tage ab Fahrzeugprüfung Zeit. Eine Übersicht mit allen RBV-Fachbetrieben finden Sie hier:
* In diesen Fällen ist kein RBV möglich:
- Für Nachkontrollen von nicht periodischen Fahrzeugprüfungen (z.B. bei Fahrzeugprüfungen wegen einer technischen Änderung, nach einer Polizeikontrolle oder bei Zulassungsprüfungen von Import-Fahrzeugen)
- Für nicht eingelöste Fahrzeuge (z.B. Occasionen mit U-Schildern)
- Für Fahrzeuge ohne ZH-Kontrollschilder
- Für Fahrzeuge mit Veteranenstatus (Ziffer 180 im Fahrzeugausweis)
- Für ADR-Fahrzeuge mit Zulassungsbescheinigung (Ziffer 319 im Fahrzeugausweis)
- Für landwirtschaftliche Fahrzeuge, die wir nicht im Strassenverkehrsamt geprüft haben
- Wenn wir bei einem Fahrzeug eine Tachometer-Abweichung festgestellt haben
- Nach Abbruch einer Fahrzeugprüfung
Auf Ihren Wunsch: Mängelbehebung ohne Reparaturbestätigungs-Verfahren
Sie können die Mängel auch von Ihrer Garage beheben lassen und wieder zu uns kommen. Dazu bekommen Sie einen neuen Termin von uns.
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Mängel beheben lassen
Der Fachbetrieb verrechnet Ihnen seinen Aufwand für die Mängelbehebung in jedem Fall direkt.
Ablauf/Kosten mit RBV-Verfahren
Melden Sie Ihr Fahrzeug zur Mängelbehebung bei einem RBV-Fachbetrieb an. Geben Sie Ihren Fahrzeugausweis und den Prüfbericht dem RBV-Fachbetrieb. Der RBV-Fachbetrieb meldet uns, sobald der Mangel behoben ist. Für unseren administrativen Aufwand schicken wir Ihnen eine Rechnung von 20 Franken, darin inbegriffen sind die Kosten für den neuen Fahrzeugausweis.
Ablauf/Kosten ohne RBV-Verfahren
Nach der Mängelbehebung muss Ihr Fahrzeug nochmals beim Strassenverkehrsamt geprüft werden. Wir verrechnen die Zeit für die Fahrzeugprüfung nach Aufwand.
Kontakt
Strassenverkehrsamt - Disposition