Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner finden hier Informationen und Formulare zu Bewilligungen für ihre selbstständige Tätigkeit.
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Der Pflegeberuf
Kaum eine Tätigkeit ist derart abwechslungsreich wie der Pflegeberuf. Er fordert die Berufsleute sowohl menschlich wie auch physisch und intellektuell.
Pflegefachleute haben Kontakt zu Menschen aus allen Altersstufen, Nationalitäten und sozialen Schichten. Anderen Menschen wieder zur Selbstständigkeit oder zu einem würdigen Sterben zu verhelfen - das ist sinnstiftend und gibt das Gefühl, sich für eine sinnvolle Sache einzusetzen. Im Kanton Zürich arbeiten rund 15'000 Frauen und Männer in einem Pflegeberuf.
Wer darf pflegen?
Berufsmässige pflegerische Leistungen (Grund- und Behandlungspflege) sind im Kanton Zürich bewilligungspflichtig. Ausserhalb von Spitälern und Heimen (mit entsprechender Bewilligung) dürfen im Kanton Zürich nur Spitex-Institution oder Pflegefachpersonen mit Berufsausübungsbewilligung pflegerisch tätig sein.
Die Bewilligungspflicht gilt unabhängig davon, ob die Pflegekosten von einer Sozialversicherung übernommen werden. Bewilligungsfrei sind hingegen pflegerische Leistungen ausserhalb eines beruflichen Kontextes, zum Beispiel bei der Pflege durch Angehörige.
Interesse am Pflegeberuf?
Hier haben wir für Sie die wichtigsten Stellen für weiterführende Informationen zu Aus- und Weiterbildung zusammengestellt.
Berufliche Schweigepflicht
Gesundheitsfachpersonen unterstehen dem Berufsgeheimnis: Sie sind verpflichtet, über alles, was sie im Rahmen ihrer Tätigkeit über Patientinnen und Patienten erfahren, Stillschweigen zu bewahren.
Weiterführende Informationen
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Gesundheitsdirektion - Bewilligungen & Aufsicht