Bewilligung zur Bekanntgabe von Personendaten einholen
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Anleitung
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Bevor Sie starten
Um eine Forschungsbewilligung zu erhalten, bitten wir Sie untenstehendes Gesuch auszufüllen und mit allen Beilagen an das Gemeindeamt des Kantons Zürich zu senden. Falls die Forschung nicht Ihre eigene Familie betrifft, müssen Sie zudem eine Vollmacht von einer Person der betroffenen Familie beilegen.
Vergewissern Sie sich, dass sich Ihre Forschung auf ein zürcherisches oder schwyzerisches Zivilstandsamt bezieht.
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Dokumente vorbereiten
Es wird vor Einreichung des Gesuches empfohlen, allfällig benötigte Dokumente in elektronischer Form (zum Beispiel als PDF) vorzubereiten. Dies kann beinhalten:
Vorteile:
- Vollmachten / Aufträge von Drittpersonen sowie Kopien deren Identitätsdokumenten
- frühere Bewilligungen
- Bestätigung über den Besuch von genealogischen Fachkursen
- Zusammenstellung bisheriger Forschungsergebnisse
- sachdienliche Nachweise zur Begründung des Gesuchs etc.
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Kostenpflichtiges Gesuch stellen
Mit Versenden des Gesuches bestätigen Sie Ihre Einverständnis über die anfallenden Kosten.
Die Gebühr für die Bewilligung der Bekanntgabe von Personendaten aus den züricherischen Zivilstandsregistern beträgt mindestens 75 Franken zuzüglich Auslagen gemäss Art. 1 der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen. Die Aufwände von den Zivilstandsämtern werden separat verrechnet.
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So geht es weiter
Nach einer positiven Prüfung des Gesuches erhalten Sie eine Bewilligung, welche Sie beim zuständigen Zivilstandsamt vorweisen müssen. Die Bekanntgabe erfolgt gemäss Art. 47 Zivilstandsverordnung in Form von Registerauszügen. Eine Einsichtnahme ist nicht zulässig.