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Sie interessieren sich für die Geschichte Ihrer Familie? Je nachdem, wie weit Ihre Forschungen zurückreichen sollen, müssen Sie sich dafür an die Abteilung Zivilstandswesen im Gemeindeamt oder an das Staatsarchiv wenden.
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Ihre Anlaufstellen
Stammen Ihre Vorfahren aus dem Kanton Zürich, können Sie zunächst im Online-Archivkatalog des Staatsarchivs prüfen, ob die Doppel der Geburts-, Ehe- oder Totenregister des Zivilstandsamtes im Staatsarchiv für Ihren Zeitraum vorhanden und älter als 80 Jahre sind. Dabei ist zu beachten, dass die Doppel der Zivilstandsregister im Staatsarchiv nicht nachgeführt und darum auch nicht rechtsverbindlich sind. Rechtsverbindliche Auskünfte aus Registern, die jünger als die in der geltenden Zivilstandsverordnung festgelegten Zeitgrenzen sind (Geburten nach 1900, Ehen nach 1930, Tod nach 1960) oder Auskünfte aus Familienregistern erteilt weiterhin ausschliesslich das zuständige Zivilstandsamt.
Stellen Sie fest, dass die für Ihren Zeitraum benötigten Unterlagen im Staatsarchiv vorhanden sind, können Sie Ihre Recherchen dort fortsetzen. Mehr dazu finden Sie im unteren Teil dieser Seite.
Das Gemeindeamt
Die folgenden Punkte müssen Sie beachten, wenn Sie Forschungen zu Ihrer Familie anstellen wollen, die weniger als 80 Jahre zurückliegen.
Auskunft über eigene Personendaten
Grundsätzlich werden Auszüge, Bestätigungen und Bescheinigungen an die betroffenen Personen abgegeben. Dafür können Sie Dokumente direkt beim Zivilstandsamt bestellen.
Auskunft über Personendaten Dritter
Privatpersonen, die ein unmittelbares und schutzwürdiges Interesse nachweisen, können die Personenstandsdaten von Dritten erhalten. Dies gilt sofern die direkt betroffenen Personen die Daten nicht selbst beschaffen können oder die Beschaffung für sie nicht zumutbar ist.
Dritte können Personendaten anderer ausserdem mit einer entsprechenden Vollmacht beim Zivilstandsamt erhalten.
Bestellung von Dokumenten
Folgende Zivilstandsurkunden können Sie auf Bestellung beim zuständigen Zivilstandsamt erhalten:
- Urkunden über Zivilstandsereignisse (z. B. Geburt, Tod und Eheschliessung) werden vom Zivilstandsamt ausgestellt, das den Vorgang beurkundet hat.
- Ausweise über den Personenstand und den Familienstand stellt das Zivilstandsamt des Heimatortes oder, falls die Person das Schweizer Bürgerrecht nicht besitzt, das Zivilstandsamt des Wohnsitzes aus.
- Auszüge aus den in Papierform geführten Zivilstandsregistern, von denen es kein Doppel im Staatsarchiv gibt oder Daten enthalten, die vor weniger als 80 Jahren entstanden sind, erstellt das Zivilstandsamt.
Wissenschaftliche Familienforschung und Genealogie
Forschende können Personenstandsdaten erhalten, wenn deren Beschaffung den betroffenen Personen nicht möglich oder offensichtlich nicht zumutbar ist. Dafür ist eine Bewilligung der Aufsichtsbehörde nötig. Forschende müssen zudem ein wissenschaftliches Interesse geltend machen und den Schutz der Personendaten der betroffenen Personen garantieren.
- Falls Sie nur in Ihrer geraden Linie (Eltern, Grosseltern, Urgrosseltern usw.) forschen möchten, können Sie sich direkt an das zürcherische oder schwyzerische Zivilstandsamt vom betroffenen Heimatort wenden.
- Falls Sie auch die Seitenlinien (Onkel, Tanten, Grossonkel, Grosstanten usw.) von Ihrer Familie interessieren, benötigen Sie für die Forschung eine Bewilligung zur Bekanntgabe von Personendaten. Benutzen Sie dafür das unten stehende Gesuchsformular.
- Falls Ihre Forschung nicht Ihre eigene Familie betrifft, benötigen Sie für die Forschung auch eine Bewilligung zur Bekanntgabe von Personendaten. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie im Gesuchsformular.
- Falls Ihre Forschung Daten betrifft, die vor mehr als 80 Jahren entstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, im Staatsarchiv zu recherchieren. Näheres dazu im unteren Teil dieser Seite.
Das Staatsarchiv
Falls Sie familiengeschichtliche Daten suchen, die vor mehr als 80 Jahren entstanden sind, können Sie zunächst im Online-Archivkatalog des Staatsarchivs prüfen, ob die Doppel der Geburts-, Ehe- oder Totenregister des Zivilstandsamtes im Staatsarchiv für Ihren Zeitraum vorhanden sind. Dabei ist zu beachten, dass die Doppel der Zivilstandsregister im Staatsarchiv nicht nachgeführt und darum auch nicht rechtsverbindlich sind. Rechtsverbindliche Auskünfte aus Registern, die jünger als die in der geltenden Zivilstandsverordnung festgelegten Zeitgrenzen sind (Geburten nach 1900, Ehen nach 1930, Tod nach 1960) oder Auskünfte aus Familienregistern, erteilt weiterhin ausschliesslich das zuständige Zivilstandsamt.
Für familiengeschichtliche Recherchen in der Zeit vor 1876 sind die sogenannten Kirchen- oder Pfarrbücher von zentraler Bedeutung. Dabei handelt es sich um die vom zuständigen Pfarrer geführten Tauf-, Ehe- und Totenbücher der Kirchgemeinden, die Vorläufer der heutigen Zivilstandsregister.
Das Staatsarchiv ist das zentrale Archiv für die Kirchenbücher aus der Zeit von der Reformation bis zum Inkrafttreten des eidgenössischen Zivilstandsgesetzes und der Einrichtung von Zivilstandsämtern in den Gemeinden im Jahr 1876. Neben den Kirchenbüchern finden Sie im Staatsarchiv auch Haushaltungsrodel und Familienregister. Nur die beiden Städte Zürich und Winterthur bewahren ihre älteren Zivilstandsunterlagen selbst im jeweiligen Stadtarchiv auf.
Ehen des 16. bis 18. Jahrhunderts
Die Datensammlung enthält in standardisierter Kurzform alle Eheeinträge, die in den überlieferten Kirchenbüchern der Kirchgemeinden des heutigen Kantons Zürich von der Reformation bis zum Jahr 1800 verzeichnet sind.
Bevölkerungsverzeichnisse ab 1633/34
Eine weitere familiengeschichtliche Quelle von grossem Wert sind die Bevölkerungsverzeichnisse, die von 1633/34 bis tief ins 18. Jahrhundert für viele Zürcher Kirchgemeinden überliefert sind. Sie stehen im Staatsarchiv in Form von Gebrauchskopien zur Verfügung.
Anleitung zur Familienforschung im Staatsarchiv
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Sind die gewünschten Daten im Staatsarchiv vorhanden?
Prüfen Sie im Online-Archivkatalog des Staatsarchivs, ob die Doppel der Zivilstandsregister für die von Ihnen gesuchte Gemeinde vorhanden sind und Daten betreffen, die vor mehr als 80 Jahren entstanden. Ist dies der Fall, können Sie gerne ins Staatsarchiv kommen. Trifft dies nicht zu, wenden Sie sich bitte an das zuständige Zivilstandsamt.
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Besuch im Staatsarchiv
Besitzen Sie bereits ein Geburts-, Ehe- oder Todesdatum, das vor 1876 liegt, können Sie direkt bei den Kirchenbüchern auf Mikrofilm einsteigen, die Sie in Selbstbedienung und ohne Voranmeldung durchsehen können. Brauchen Sie zunächst jüngere Daten, bestellen Sie die entsprechenden Doppel der Zivilstandsregister in den Lesesaal.
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Unser Personal unterstützt Sie
Beim Einstieg in die Familienforschung unterstützt Sie unser Personal, die weiteren Recherchen müssen Sie aber selber vornehmen.
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Fachliteratur kann helfen
Eine ausführliche Anleitung zur Familiengeschichtsforschung im Kanton Zürich finden Sie in:
Mario von Moos, Familiengeschichtliche Forschungen im Kanton Zürich. Ein Wegweiser zu den Quellen, Uster 1988 (Arbeitshilfe für Familienforscher in der Schweiz Nr. 4, hg. von der Schweizerischen Gesellschaft für Familienforschung)
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Genealogen beauftragen
Falls Sie die Recherchen nicht selber vornehmen wollen, können Sie eine professionelle Genealogin oder einen professionellen Genealogen mit der Recherche beauftragen. Für Empfehlungen und Adressen melden Sie sich beim Staatsarchiv.
Familiennamen
Familienwappen
Für Auskünfte über Familienwappen hat das Staatsarchiv eine umfangreiche Nachweisdatei aufgebaut.
Die Dokumentation enthält Hinweise auf Familienwappen mit Bezug zum Kanton Zürich, die in Publikationen erwähnt oder abgebildet sind, und auf Familienwappen in Sammlungen, die im Staatsarchiv aufbewahrt werden. Der Fokus liegt auf Wappen von Familien der ehemaligen Zürcher Landschaft.
Wappennachweisdatei
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Die Nachweisdatei enthält Hinweise auf Informationen zu einem bestimmten Familienwappen in der Literatur und in den folgenden, im Staatsarchiv aufbewahrten Wappensammlungen:
- Monumenta Heraldica Turicensia (1930 begonnen, wird immer noch ergänzt)
- Wappensammlung von Friedrich Hegi (StAZH W I 38), angelegt um 1920, enthält vor allem Familienwappen an Gebäuden und auf Ofenkacheln (Aquarelle von Walter Naef-Bouvin)
- Wappenkartei von Hans Kläui (StAZH W I 80.90 – W I 80.96), angelegt zwischen 1948 und 1992, mit vielen Wappenbearbeitungen und Neuschöpfungen für Familien der Zürcher Landschaft
- «Figurenregister der Wappen Zürcherischer Geschlechter von Stadt und Landschaft», erstellt von Julius Müller (Original im Schweizerischen Landesmuseum, Hc 104; Reproduktion im Staatsarchiv; Register: StAZH Bib. Ek 363 RP)
Die Städte Zürich und Winterthur kennen eine reiche heraldische Tradition seit dem Spätmittelalter. Die Wappen der alten Bürgerfamilien wurden schon früh in Wappenbüchern publiziert. In die Nachweisdatei sind die Informationen aus folgenden Wappenpublikationen eingearbeitet:
- Zürcher Wappenbuch von Dietrich Meyer und Conrad Meyer 1605/1674
- Jakob Kull: Wappentafel der löblichen Bürgerschaft der Stadt Zürich 1854 (StAZH GS 655)
- Jean Egli: Neues historisches Wappenbuch der Stadt Zürich 1860 (StAZH Bib. Ek 360 RP)
- Jean Egli: Der ausgestorbene Adel von Stadt und Landschaft Zürich 1865 (Nachtrag zu den seit 1859 in der Stadt Zürich eingebürgerten Geschlechtern)
- Jean Egli: Neues historisches Wappenbuch der Stadt Zürich 1869
- Jakob Kull: Wappen der löblichen Bürgerschaft von Winterthur 1855 (StAZH Bib. Ek 380 RP)
Weitere Wappenbelege zu alten Bürgerfamilien der Städte Winterthur und Zürich wurden nur in Auswahl aufgenommen. Auf die Aufnahme von spätmittelalterlichen Adelswappen wurde in der Regel verzichtet.
Die Nachweisdatei bezieht sich auf den Kanton Zürich. Sie enthält grundsätzlich Wappen von Familien, die in einer Zürcher Gemeinde das Bürgerrecht besitzen oder besassen, von altverbürgerten Familien und von Neubürgern. Von der Regel abgewichen wird bei der Wappenkartei von Hans Kläui, die auch Wappen von Familien aus anderen Kantonen enthält und integral in die Nachweisdatei übernommen wurde.
Das Führen eines Familienwappens ist eine Privatangelegenheit. Das Staatsarchiv kann nur Familienwappen nachweisen, die öffentlich bekannt geworden sind. Die Nachweisdatei kann deshalb nie vollständig sein. Sie wird kontinuierlich ergänzt und aktualisiert.
Passerteilungen nach Amerika und Australien von 1848 bis 1870 sowie nach Asien von 1848 bis 1895
Passkontrollen sind eine wichtige Quelle für die Ermittlung von Auswanderinnen und Auswanderern. Die im Staatsarchiv aufbewahrten Kontrollen über die von der Staatskanzlei ausgestellten Auslandspässe enthalten in den Jahren 1848 bis 1870 besonders viele Namen von Reisenden nach Übersee, hauptsächlich nach Amerika. In den meisten Fällen dürfte es sich um Auswanderinnen und Auswanderern handeln.