Kantonale Opferhilfestelle
Wir erbringen finanzielle Leistungen an Opfer. Zudem beaufsichtigen und finanzieren wir die anerkannten Opferberatungsstellen und sorgen für die Information über die Opferhilfe im Kanton.
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Über uns
- Wir beurteilen Gesuche um finanzielle Opferhilfeleistungen in einem schriftlichen Verfahren. Der Entscheid erfolgt aufgrund des Gesuchs des Opfers, der Strafakten und eigener Abklärungen.
- Wir vertreten den Kanton bei Regressansprüchen gegen Dritte, namentlich den Täter oder die Täterin.
- Wir finanzieren und beaufsichtigen die anerkannten Opferberatungsstellen. Die Finanzierung erfolgt gestützt auf einen Auftrag leistungsorientiert.
- Wir überprüfen das Opferhilfeangebot und entwickeln es gemäss den Anforderungen der Istanbul-Konvention und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Entwicklungen weiter.
- Wir informieren umfassend über das Thema Opferhilfe sowie deren Organisation im Kanton Zürich und arbeiten in inner- und interkantonalen Gremien mit.
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