Im Gefängnis Winterthur sind Personen inhaftiert, die sich in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft oder Vorläufiger Festnahme befinden und überwiegend aus dem Einzugsgebiet der Staatsanwaltschaft Winterthur / Unterland stammen.
Über uns
Das Gefängnis Winterthur ist ein Untersuchungsgefängnis des Kantons Zürich. Seit April 2024 ist das Gefängnis in den Neubau der Bezirksanlage Winterthur umgezogen. Auf dem Areal des alten Gefängnisses entsteht in Zukunft ein öffentlich zugänglicher Platz.
Im Gefängnis Winterthur werden einerseits Personen inhaftiert, die sich in Untersuchungshaft befinden (92 Plätze) und andererseits Personen, die vorläufig festgenommen worden sind (9 Plätze). Gesamthaft verfügt das Gefängnis Winterthur über 101 Plätze.
Vorläufige Festnahme
Während der Vorläufigen Festnahme (auch Polizeihaft genannt) klären Staatsanwaltschaft und Polizei in höchstens 48 Stunden, ob sich der Tatverdacht und die weiteren Haftgründe erhärten oder entkräftet werden. Falls die Haftgründe nicht oder nicht mehr bestehen, wird die vorläufig festgenommene Person wieder freigelassen. Sonst erfolgt ein Antrag an das Zwangsmassnahmengericht, das innerhalb von 48 Stunden entscheidet, ob Untersuchungshaft angeordnet wird. Die Vorläufige Festnahme dauert in der Regel maximal 96 Stunden.
Untersuchungshaft
Wenn das Zwangsmassnahmengericht dem Antrag auf Untersuchungshaft stattgibt, tritt die inhaftierte Person in Untersuchungshaft über.
Besuch
Besuchsbewilligung und Voranmeldung
Vorteile:
- Vor dem Besuch muss eine Besuchsbewilligung bei der Staatsanwaltschaft eingeholt werden.
- Für Besuche von inhaftierten Personen ist eine telefonische Voranmeldung zwingend erforderlich: +41 43 258 17 32
Besuchszeiten
Montag bis Freitag
08:00 bis 11:30 Uhr
13:30 bis 17:00 Uhr
Mittwochnachmittag (für Familien mit Kindern reserviert):
15:00 bis 17:00 Uhr
An Feiertagen sind keine Besuche möglich.
Besuchsanmeldung
Montag bis Freitag (ausser Mittwoch)
08:00 bis 11:30 Uhr
13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 11.30 Uhr – Nachmittag geschlossen
Beratungen für Familien von inhaftierten Personen
Wenn ein Mitglied Ihrer Familie im Gefängnis ist, stellen
sich viele Fragen: Mit wem kann ich sprechen? Wie kontaktiere ich die inhaftierte Person? Wann kann ich sie besuchen? Was sage ich den Kindern und anderen Verwandten? Wer bezahlt die Rechnungen? Wie geht mein Leben nun weiter?
Die Beratungsstellen von team72 und ExtraMural helfen Ihnen weiter. Die Beratungen sind gratis und vertraulich. Sie können persönlich, am Telefon, per Mail oder per Chat mit den Beraterinnen sprechen.
Geldüberweisung an Inhaftierte
Bargeld für eine inhaftierte Person kann während der ordentlichen Geschäftszeit gegen Quittung bei der Gefängnisleitung abgegeben werden.
Es kann auch Geld überwiesen werden. Hier finden Sie die Angaben zur Bankverbindung:
Einzahlung für | Kanton Zürich Finanzverwaltung |
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IBAN | CH80 0900 0GFW 8000 2002 4 |
Oder scannen Sie diesen QR-Code in Ihrer Bank-App:
Bitte geben Sie beim Zahlungszweck unbedingt Name, Vornamen und Geburtsdatum der begünstigten Person an, damit die Gefängnisleitung den Geldbetrag dem richtigen Konto zuordnen kann!
Betreuung & Behandlung
In jedem Gefängnis stehen ein Arztdienst, eine Seelsorge und eine Sozialberatung zur Verfügung. Bei psychischen Problemen können die Inhaftierten eine Psychiaterin oder einen Psychiater beiziehen.
Die Inhaftierten werden innerhalb von zwei Wochen ab Eintritt vom Arztdienst unentgeltlich untersucht. Bei der Untersuchung werden auch die Arbeitsfähigkeit, Vollzugstauglichkeit und gegebenenfalls weitere Abklärungen oder Therapien geprüft.
Ausführliche Angaben zur Betreuung und Behandlung finden Sie in der Hausordnung:
Arbeit
Die Inhaftierten in Untersuchungs- und Sicherheitshaft sind nicht zur Arbeit verpflichtet, können sich aber auf freiwilliger Basis zur Arbeit melden. Wer dies tut, ist verpflichtet, die ihm zugewiesene Arbeit zu verrichten.
Die Inhaftierten führen folgende Arbeiten durch:
- Verarbeiten von Artikeln in Serien
- Serienmässige Holzarbeit
- Montieren
- Umpacken
- Abpacken
- Rüsten von Gemüse
- Bestücken
- Zusammenstellen
- Sortieren
- Mailings verpacken inkl. Versand
- Kartonagearbeiten
Kontakt zur Auftragvergabe
Wir bieten unsere Dienstleistungen für Industrie, Gewerbe und Privatpersonen an. Unser Werkdienst ist lösungsorientiert und kompetent. Haben Sie einen Auftrag, der in einen der erwähnten Bereiche fällt? Dann melden Sie sich bei folgendem Kontakt:
Freizeit & Urlaub
Die Inhaftierten der Untersuchungshaft haben die Möglichkeit, sich täglich im Fitnessraum oder im Spazierhof sportlich zu betätigen. Zur Verfügung stehen beispielsweise Geräte wie Laufband oder Crosstrainer. Personen der Vorläufigen Festnahme sowie inhaftierte Personen der Sicherheitsabteilung haben keinen Zugang zum Fitnessraum. Des Weiteren steht eine Bibliothek mit ausgewählten Büchern zur Verfügung.
Personen in der Vorläufigen Festnahme haben Zugang zu Büchern und einem internationalen TV-Programm. Sie können sich auf den Spazierhöfen an der frischen Luft bewegen.
Für einen sicheren Gefängnisbetrieb bildet die Hausordnung der Untersuchungsgefängnisse Zürich die Grundlage.
Leitung
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.