Gefängnis Dielsdorf

Teaser Gefängnis Dielsdorf

Das Gefängnis Dielsdorf ist auf die Unterbringung von Frauen spezialisiert. Hier erfahren Sie Wissenswertes, von den Besuchszeiten bis zu den angebotenen Arbeitsmöglichkeiten für Inhaftierte.

Über uns

Das Gefängnis Dielsdorf mit seinen insgesamt 57 Plätzen ist auf die Unterbringung von Frauen spezialisiert.

Die Abteilung für Untersuchungs- und Sicherheitshaft hat 38 Plätze. Die Abteilung für Kurzstrafen bis zu drei Monaten und Ersatzfreiheitsstrafen auf Grund nicht bezahlter Bussen und Geldstrafen verfügt über 19 Plätze.  

Der Betrieb des Gefängnisses Dielsdorf ist so konzipiert, dass bei Bedarf auch Insassinnen mit ihren Neugeborenen bzw. ihren Kleinkindern bis zu einem Alter von maximal 18 Monaten aufgenommen werden können.

Besuch

Besuchszeiten

Montag bis Freitag:
08:00 bis 11:00 Uhr
13:00 bis 16:00 Uhr
18:00 bis 20:15 Uhr

Sonntag:
09:00 bis 10:00 Uhr

Am Donnerstagnachmittag sind keine Besuche möglich. Für Besuche in der Abteilung Untersuchungs- und Sicherheitshaft benötigen Sie eine Bewilligung der zuständigen Staatsanwaltschaft.

Für Besuche in der Abteilung Strafvollzug benötigen Sie eine Bewilligung der Gefängnisleitung.

Gabengeschenke werden während den Besuchszeiten entgegengenommen.

Besuchsbewilligung und Voranmeldung

  1. Vor dem Besuch

    Damit Sie eine inhaftierte Person in der Abteilung Strafvollzug besuchen dürfen...

    Vorteile:

    • brauchen Sie eine schriftliche Bewilligung.
    • müssen Sie sich telefonisch anmelden.
  2. Bewilligung einholen

    Bewilligung Untersuchungs- und Sicherheitshaft

    Für Besuche in der Abteilung Untersuchungs- und Sicherheitshaft benötigen Sie eine Bewilligung der einweisenden Behörde (Staatsanwaltschaft). Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: +41 43 258 16 00.

    Bewilligung Strafvollzug

    Für Besuche in der Abteilung Strafvollzug benötigen Sie eine Bewilligung der Gefängnisleitung. Für die Besuchsbewilligung füllen Sie bitte folgendes Formular aus und senden es an die Gefängnisleitung Dielsdorf:

    Bei erstmaliger Anmeldung ist mit dem ausgefüllten Besucherantrag zwingend eine Ausweiskopie einzureichen. 

  3. Bewilligung abwarten

    Vorteile:

    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag, sobald er eingegangen ist.
    • Im Falle einer Gutheissung erhalten Sie innert drei Arbeitstagen Ihre Besuchsbewilligung per Post zugestellt.
  4. Telefonische Anmeldung

    Nachdem Sie die schriftliche Bewilligung von der zuständigen Behörde erhalten haben, ist eine telefonische Voranmeldung zwingend erforderlich: +41 43 258 16 00.

  5. Am Besuchstag mitbringen

    Vorteile:

    • Amtlicher Ausweis oder eine Identitätskarte
    • Besuchsbewilligung

Beratungen für Familien von inhaftierten Personen

Wenn ein Mitglied Ihrer Familie im Gefängnis ist, stellen
sich viele Fragen: Mit wem kann ich sprechen? Wie kontaktiere ich die inhaftierte Person? Wann kann ich sie besuchen? Was sage ich den Kindern und anderen Verwandten? Wer bezahlt die Rechnungen? Wie geht mein Leben nun weiter?

Die Beratungsstellen von team72 und ExtraMural helfen Ihnen weiter. Die Beratungen sind gratis und vertraulich. Sie können persönlich, am Telefon, per Mail oder per Chat mit den Beraterinnen sprechen.

Geldüberweisung an Inhaftierte

Bargeld in Schweizer Franken für eine inhaftierte Person kann während der ordentlichen Geschäftszeit gegen Quittung bei der Gefängnisleitung abgegeben werden.

Geld kann auch elektronisch überwiesen werden. Hier finden Sie die Angaben zur Bankverbindung:

   
Einzahlung für Kanton Zürich Finanzverwaltung
IBAN CH62 0900 0GFD 8000 2002 4

Oder scannen Sie diesen QR-Code in Ihrer Bank-App:

Mit diesem QR-Code können Sie Geld auf das Konto einer inhaftieren Person überweisen.

Bitte geben Sie beim Zahlungszweck unbedingt Name, Vornamen und Geburtsdatum der begünstigten Person an, damit die Gefängnisleitung den Geldbetrag dem richtigen Konto zuordnen kann!

Betreuung und Behandlung

In jedem Gefängnis stehen ein Arztdienst, eine Seelsorge und eine Sozialberatung zur Verfügung. Bei psychischen Problemen können die Inhaftierten eine Psychiaterin oder einen Psychiater beiziehen.

Die Inhaftierten werden innerhalb von sieben Tagen ab Eintritt vom Arztdienst unentgeltlich untersucht. Bei der Untersuchung werden auch Arbeitsfähigkeit und Hafterstehungsfähigkeit geprüft. Gegebenenfalls werden weitere Abklärungen oder Therapien veranlasst.

Ausführliche Angaben zur Betreuung und Behandlung finden Sie in der Hausordnung:

Arbeit

Arbeitspflicht

Die Inhaftierten in Untersuchungs- und Sicherheitshaft sind nicht zur Arbeit oder zum Schulbesuch verpflichtet. Wer sich auf freiwilliger Basis zur Arbeit verpflichtet hat, muss die zugewiesene Arbeit verrichten. Für Frauen, die eine kurze Freiheitsstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe verbüssen, gilt die Arbeitspflicht.

Lesen Sie hier mehr über die Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten in Zürcher Gefängnissen.

Wichtigkeit von Arbeitsmöglichkeiten

Die sinnvolle Beschäftigung von Inhaftierten hat nicht nur einen produktiven Zweck, sondern trägt auch wesentlich zur Resozialisierung bei. Durch das Erlernen von Fähigkeiten, das Arbeiten in einem strukturierten Umfeld und die Übernahme von Verantwortung wird der Grundstein für eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft gelegt.

Wir nehmen Ihren Auftrag an

Indem Sie uns Aufträge erteilen, leisten Sie einen wertvollen Beitrag dazu, dass die inhaftierten Frauen nach ihrer Entlassung besser in die Arbeitswelt und die Gesellschaft zurückzukehren können.

Dienstleistungen

Neben internen Kreativarbeiten (bsp. Karten basteln und Nähen) bietet das Gefängnis auch professionelle Auftragsarbeiten für Firmen- und Privatkunden an.

Folgende Dienstleistungen und Arbeiten werden druch das Gefängnis Dielsdorf angeboten und ausgeführt:

  • Kartonagearbeiten
  • Mailings verpacken, etikettieren, versenden
  • Werbesendungen bestücken
  • Um- und Abpackarbeiten
  • Beschriftungen und Umetikettierungen
  • Sortierungsarbeiten
  • Folieren und Schrumpfen
  • Weiteres auf Anfrage – Aufträge ganz individuell auf Ihre Wünsche abgestimmt.

Sie haben einen Auftrag für uns?
Dann melden Sie sich für eine unverbindliche Offerte bei folgendem Kontakt:

Arbeitsbetriebe Gefängnis Dielsdorf

arbeitsbetrieb.dielsdorf@ji.zh.ch
+41 43 258 16 04

Besuchen Sie uns am Weihnachtsmarkt

Am 14. und 15. Dezember findet in Dielsdorf der Weihnachtsmarkt statt und wir sind auch dabei. Kommen Sie vorbei. bei uns finden Sie handgemachte Produkte der Linie «handmade in prison». In unseren Arbeitsbetrieben können die inhaftierten Frauen einer sinnvollen Arbeit nachgehen – mit Ihrem Kauf unterstützten Sie uns auf dem Weg der Wiedereingliederung.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Wir freuen uns auf tolle Begegnungen mit Ihnen.

Freizeit und Hafturlaub

Die Inhaftierten können den Fitnessraum nutzen und in ihrer Freizeit auf der Zelle ein individuelles Trainingsprogramm absolvieren. Ob bestimmte Geräte zur körperlichen Ertüchtigung (Hanteln aus Plastik etc.) erlaubt sind, entscheidet die Gefängnisleitung.

Hafturlaube sind grundsätzlich nach einer Eingewöhnungsphase erlaubt. Diese beträgt nach einem Neueintritt zwei Monate, nach einer Versetzung aus einem anderen Gefängnis einen Monat. Die Entscheidung, ob ein Urlaub bewilligt werden kann, liegt bei der einweisenden Behörde. Hafturlaube können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn

  • das Verhalten der inhaftierten Person im Vollzug nicht dagegen spricht.
  • keine Gefahr besteht, dass die inhaftierte Person flieht oder weitere Straftaten begeht.
  • Grund zur Annahme besteht, dass der Urlaub korrekt und nach den festgelegten Bedingungen und Auflagen verlaufen wird.

Inhaftierten in der Untersuchungs- und Sicherheitshaft können keine Urlaube bewilligt werden.

Die Inhaftierten können ausserdem sogenannte Sachurlaube beantragen. Sachurlaube ermöglichen einer inhaftierten Person, unaufschiebbare rechtliche, private oder geschäftliche Angelegenheiten zu klären, die ihre Anwesenheit ausserhalb der Anstalt erfordern. Das können zum Beispiel Hochzeiten der Inhaftierten selbst oder nächster Familienangehöriger sein, Taufen oder entsprechende Anlässe der Kinder, Beerdigungen, Behördenbesuche oder Vorstellungsgespräche (kurz vor der Entlassung) sein. Voraussetzung ist, dass die Urlaubsbezügerinnen die Hausordnung berücksichtigen.

Eine spezielle Regelung gilt bei eingewiesenen Personen, welche die Schweiz verlassen müssen.

Leitung

Simone Keller-da Cunha Sarandão

Gefängnisleiterin

Foto von Simone Keller

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Gefängnis Dielsdorf

Adresse

Spitalstrasse 5
Postfach 148
8157 Dielsdorf
Route (Google)

Telefon

+41 43 258 16 00

Telefon

E-Mail

gefaengnis.dielsdorf@ji.zh.ch