Die Mitarbeitenden der Regionalen Rechtsdienste (RRD) beraten nicht verheiratete Eltern zu Fragen der Vaterschaft, des Unterhalts des Kindes und der elterlichen Sorge. Sie übernehmen ausserdem Rechtsvertretungen von Kindern und Jugendlichen.
Auf dieser Seite
Was wir tun
Beratung zu Vaterschaft, Unterhalt und elterlicher Sorge (VUS)
Die Regionalen Rechtsdienste beraten nicht verheiratete Eltern zu Fragen der Vaterschaft, des Unterhalts des Kindes und der elterlichen Sorge. Wir beraten telefonisch, online oder vor Ort.
Bitte beachten Sie: Telefonische Kurzberatungen sind jederzeit möglich. Voraussetzung für ein ausführliches Beratungsgespräch zu Unterhalt und elterlicher Sorge ist das Einverständnis und das Mitwirken beider Eltern.
Rechtsvertretungen von Kindern und Jugendlichen im Kindesschutz
Die Regionalen Rechtsdienste übernehmen im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) Rechtsvertretungen von Kindern und Jugendlichen im Kindesschutz.
Unsere Themen
Eltern in Trennung
Auf dieser Seite finden Sie Unterstützung bei allen Schritten rund um eine Trennung und für die Zeit danach. Ausserdem Informationen darüber, wie Sie Ihr Kind bestmöglich unterstützen können.
Vaterschaft
Die Vaterschaft eines Kindes muss in bestimmten Fällen rechtlich geregelt werden. Wir informieren Sie rund um das Thema Vaterschaft und elterliche Sorge.
Unterhalt & elterliche Sorge
Die Eltern üben die elterliche Sorge unabhängig von ihrem Zivilstand im Regelfall gemeinsam aus. Bei nicht verheirateten, getrennt lebenden Eltern wird empfohlen, den Unterhalt für Kinder zu regeln. Hier finden Sie Informationen und die Vorlage für eine Unterhaltsregelung.
Verheiratete Eltern wenden sich bei Fragen zu Unterhalt und elterlicher Sorge im Falle einer Trennung an diese Organisationen.
Team
Kosten
Beratungen zum Thema Vaterschaft und die Mandatsführung durch den Regionalen Rechtsdienst sind immer kostenlos. Bei Beratungen zu Unterhalt und elterlicher Sorge können Kosten entstehen. Die ersten Beratungsstunden sind kostenlos. Zur Beratung wird auch die Zeit für Vor- und Nachbearbeitung gerechnet. Wie viele Stunden kostenlos sind, hängt von der Anzahl gemeinsamer Kinder ab:
- 1 Kind: 10 Stunden kostenlos
- 2 Kinder: 15 Stunden kostenlos
- 3 oder mehr Kinder: 20 Stunden kostenlos
Für jede weitere Stunde müssen Sie eine Gebühr bezahlen. Diese ist abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen.
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Beratung zu Vaterschaft, Unterhalt und elterlicher Sorge
Rechtsvertretungen von Kindern und Jugendlichen im Kindesschutz