Vaterschaft

Die Vaterschaft eines Kindes muss in bestimmten Fällen rechtlich geregelt werden. Beispielsweise wenn die Mutter und der Vater nicht verheiratetet sind. Wir informieren Sie über die rechtliche Situation und unterstützen Sie, wenn es Fragen zur Vaterschaft gibt.

Kinder von nicht verheirateten Eltern

Wenn Eltern bei der Geburt eines Kindes miteinander verheiratet sind, dann gilt der Ehemann als Vater des Kindes. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, muss der Vater sein Kind anerkennen. Die Vaterschaft wird im Zivilstandsregister eingetragen.

Vaterschaftsanerkennung

Die Vaterschaft können Sie auf dem Zivilstandsamt anerkennen. Sie können dies vor oder nach der Geburt des Kindes vornehmen.

Schweizerische Staatsangehörige können sich für die Vaterschaftsanerkennung an ein beliebiges Zivilstandsamt in der Schweiz wenden. Ausländische Staatsangehörige müssen sich an das für sie zuständige Zivilstandsamt wenden (Geburtsort des Kindes, Wohnsitz oder Schweizer Heimartort der Mutter oder des Vaters).

Unter dem unten stehenden Link können Sie das zuständige Zivilstandsamt sowie die notwendigen Dokumente für die Anerkennung ermitteln:

Gemeinsame elterliche Sorge

Nicht verheiratete Eltern müssen für die gemeinsame elterliche Sorge eine schriftliche Erklärung abgeben. Diese Erklärung können die Eltern gleichzeitig mit der Vaterschaftsanerkennung auf dem Zivilstandsamt oder zu einem späteren Zeitpunkt gegenüber der zuständigen Kindesschutzbehörde (KESB) einreichen.

Erziehungsgutschriften

Erziehungsgutschriften sind Zuschläge zum Erwerbseinkommen. Sie stehen Personen zu, welche Kinder unter 16 Jahre betreuen. Es sind keine effektiven Geldzahlungen, sondern fiktive Einkommen, die bei der späteren Rentenberechnung der AHV berücksichtigt werden. Die ganze Erziehungsgutschrift kann einem Elternteil angerechnet oder auf beide Eltern aufgeteilt werden. Gerne beraten wir Sie zu Fragen rund um die Erziehungsgutschriften.

Merkblatt

Die wichtigsten Informationen zu Vaterschaft, Unterhalt und elterlicher Sorge finden Sie kompakt zusammengefasst in unserem Merkblatt.

Beratung

Nicht verheiratete Eltern können sich mit diversen Fragen an den Rechtsdienst ihrer Region wenden, beispielsweise in den folgenden Situationen:

  • Sie haben Fragen zur Vaterschaftsanerkennung.
  • Sie wissen nicht, wer der Vater Ihres Kindes ist.
  • Sie sind nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet und dieser will sein Kind nicht anerkennen.
  • Sie vermuten, dass nicht die richtige Person als Vater im Zivilstandsregister eingetragen ist.
  • Sie haben Fragen zur gemeinsamen elterlichen Sorge.
  • Sie möchten die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge gegenüber der KESB abgeben.

Wir beraten Sie gerne telefonisch, online oder vor Ort.

Finden Sie mittels Ihrer Postleitzahl (PLZ) die für Sie zuständige Stelle.

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Die Standortliste wird gefiltert.

Regionaler Rechtsdienst der Bezirke Bülach und Dielsdorf – Amt für Jugend und Berufsberatung

Adresse

Schaffhauserstrasse 53
8180 Bülach
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 95 00

Telefon

+41 43 259 95 10

Fax

E-Mail

rrd.buelach@ajb.zh.ch

Regionaler Rechtsdienst Bezirk Horgen – Amt für Jugend und Berufsberatung

Adresse

Bahnhofstrasse 6
8810 Horgen
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 92 48

Telefon

E-Mail

daniela.falkensammer@ajb.zh.ch

Regionaler Rechtsdienst der Bezirke Andelfingen und Winterthur – Amt für Jugend und Berufsberatung

Adresse

St. Gallerstrasse 42
8400 Winterthur
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 94 91

Telefon


Hotline-Zeiten:

Montag
14.15 bis 16.15 Uhr

Mittwoch
9.30 bis 11.30 Uhr

E-Mail

rrd.winterthur@ajb.zh.ch

Regionaler Rechtsdienst Bezirk Affoltern – Amt für Jugend und Berufsberatung

Adresse

Im Winkel 2
8910 Affoltern am Albis
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 93 37

Telefon

E-Mail

jasmin.szala@ajb.zh.ch

Regionaler Rechtsdienst der Bezirke Hinwil, Meilen, Pfäffikon, Uster – Amt für Jugend und Berufsberatung

Adresse

Guyer-Zeller-Strasse 6
8620 Wetzikon
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 80 30

Beratung zu Vaterschaft, Unterhalt und elterlicher Sorge

+41 43 259 80 32

Rechtsvertretungen von Kindern und Jugendlichen im Kindesschutz

E-Mail

rrd.wetzikon@ajb.zh.ch

Regionaler Rechtsdienst Bezirk Dietikon – Amt für Jugend und Berufsberatung

Adresse

Badenerstrasse 5
8953 Dietikon
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 93 05

Telefon

Stadt Zürich – Fachstelle Elternschaft und Unterhalt

Adresse

Albisriederstrasse 328
8047 Zürich
Route (Google)


Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
9.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.30 Uhr

Telefon

+41 44 412 77 00

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Jugend und Berufsberatung

Adresse

Dörflistrasse 120
8090 Zürich
Route (Google)

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