Nehmen schulpflichtige Kinder und Jugendliche neu im Kanton Zürich Wohnsitz, werden sie von der Volksschule sogleich aufgenommen. Dies gilt für alle – unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Richtlinien, Rahmenbedingungen und Materialien unterstützen die Schule bei der Aufnahme.
Schulrecht und Schulpflicht für alle
Alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 4 bis 16 Jahren haben das Recht, die öffentliche Volksschule zu besuchen. Die Schulpflicht dauert 11 Jahre, längstens jedoch bis zum Abschluss der Volksschule. Die Kinder und Jugendlichen haben die Pflicht, einen staatlichen oder privaten Schulunterricht zu besuchen. Das Schulrecht und die Schulpflicht gelten für alle Kinder im schulpflichtigen Alter, die im Kanton Zürich Wohnsitz haben – unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Sie umfasst beispielsweise auch Asylsuchende, Sans-Papiers oder Fahrende.
Für den Schulbesuch von neu zugezogenen Kindern sind die Eltern und die Wohngemeinde verantwortlich: Die Eltern haben die Pflicht, ihre Kinder unverzüglich bei der Schulverwaltung anzumelden. Die Wohngemeinde wiederum ist verpflichtet, diese Kinder ab Aufenthaltsbeginn in die Schule aufzunehmen.
Verfahren der Einschulung
Lokales Konzept einer strukturierten Einschulung
Ein Kind, das wenig oder kein Deutsch spricht, tritt neu in die Schule ein. Was ist zu tun? Wer ist verantwortlich? Mit welchen Ressourcen? Diese Fragen regelt jede Schulgemeinde selbst. Ein lokales Konzept beschreibt den gesamten Prozess vom ersten Gespräch mit den Eltern bis zur konkreten Förderung in den kommenden Jahren.
Erstgespräch
Bereits in den ersten Tagen nach einem Neuzuzug lädt die Schulleitung die Eltern und das Kind zu einem Erstgespräch ein. Auf diese Weise lernen die Eltern ihre Ansprechpersonen und das Schulsystem kennen. Sie erfahren, welche Rechte und Pflichten sie haben. Sie bekommen Hinweise, wie sie ihr Kind beim Lernen unterstützen können. Die neue Schule erhält ihrerseits Informationen über die bisherige Schulbildung des Kindes. Alle Beteiligten besprechen, wie das Lernen und die Integration des Kindes unterstützt werden.
Den Schulen steht ein Leitfaden zur Verfügung (siehe Download), der sie beim Verfahren der Einschulung unterstützt. Dazu gehört auch ein Musterformular, mit dem ein Erstgespräch strukturiert protokolliert werden kann.
Zuteilung nach Alter
Die Schule teilt Neuzugezogene in der Regel einem Klassengang ihrer Altersstufe zu. Eine Zuteilung zu einem jüngeren Klassengang nimmt sie nur bei triftigen pädagogischen Gründen vor. Fehlende Deutschkenntnisse allein reichen als Grund nicht aus. Grundsätzlich gilt: Die Schule stuft maximal um ein Jahr tiefer ein. Kinder im Alter des Kindergartens oder der ersten Primarklasse integriert sie direkt in die Regelklassen. Bei einer Einschulung in die Primarschule und Sekundarschule berücksichtigt sie bereits beim Eintritt die schulische Vorbildung sowie die aktuellen Kompetenzen in Deutsch und Mathematik. Für die Zuteilung zu einer Abteilung und Anforderungsstufe der Sekundarschule berücksichtigt sie zudem die prognostizierte Lernentwicklung.
Formen der Einschulung
Alle neu zugezogenen Kinder und Jugendlichen erhalten unabhängig von ihren Deutschkenntnissen einen vollständigen Schulunterricht. Die Zahl der Lektionen entspricht der Stundentafel der betreffenden Schulstufe gemäss Lehrplan. Die Einschulung erfolgt in unterschiedlichen Formen:
Direkte Einschulung in die Regelklasse
Das Kind besucht von Anfang an eine Regelklasse des Kindergartens, der Primarschule oder der Sekundarschule. Spricht es noch wenig Deutsch, erhält es zusätzlich intensiven Unterricht in Deutsch als Zweitsprache. Diese Form der Einschulung ist im Kanton Zürich am stärksten verbreitet.
Einschulung in eine Aufnahmeklasse
Vollzeitliche Aufnahmeklassen
In einigen Schulgemeinden treten Schülerinnen und Schüler der 2. bis 9. Klasse zunächst in eine Aufnahmeklasse ein. Sie lernen dort in erster Linie die deutsche Sprache. Zusätzlich besuchen sie in der Aufnahmeklasse weitere Fächer, um sich auf den Übertritt in eine Regelklasse vorzubereiten. Ihr Aufenthalt in der Aufnahmeklasse ist auf ein Jahr beschränkt.
Jugendliche über 16
Regelmässig reisen junge Menschen im Alter von 15 bis 21 Jahren in den Kanton Zürich ein. Für diese sogenannten Spätzugereisten oder Quereinsteigenden gibt es verschiedene Wege, wie sie ihre Ausbildung fortsetzen können:
Während der Schulpflicht
Aufnahme in die Sekundarschule
Jugendliche bis zum vollendeten 16. Altersjahr werden in die Sekundarschule aufgenommen. Das Volksschulamt empfiehlt den Schulgemeinden, im Einzelfall auch bereits 16- oder 17-Jährige in Aufnahme- oder Regelklassen aufzunehmen. Über eine freiwillige Aufnahme nach Abschluss der Schulpflicht entscheidet die Schulgemeinde.
Aufnahme in eine Maturitätsschule
Wenn Jugendliche zuziehen, die vorher eine Maturitätsschule besucht haben, bestehen zwei Optionen:
- Eintritt in die lokale Sekundarschule, wie oben
- Eintritt in eine Maturitätsschule. Schülerinnen und Schüler, die eine Maturitätsschule besuchen wollen, müssen die Zentrale Aufnahmeprüfung (ZAP) bestehen oder die Voraussetzungen für eine Zulassung ohne Prüfung erfüllen. Informationen zur Anmeldung, zu den Anforderungen und zur Aufnahme in eine Maturitätsschule finden sich auf folgender Webseite:
Nach der Schulpflicht
Berufsvorbereitungsjahr
Spätzugereiste zwischen 16 und 21 Jahren, die noch nicht gut Deutsch sprechen, können ein Integrationsorientiertes Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) besuchen. Dieses Angebot unterstützt sie dabei, Deutsch zu lernen, sich auf eine Berufslehre vorzubereiten oder eine geeignete Anschlusslösung zu finden.
Auskunft erteilt das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.
Integrationsvorlehre
Anerkannte Flüchtlinge oder vorläufig Aufgenommene können eine Integrationsvorlehre besuchen. In diesem praktisch ausgerichteten Angebot erwerben die Teilnehmenden die Grundlagen, um anschliessend eine Berufslehre mit EBA- oder EFZ-Abschluss zu absolvieren. Während der Integrationsvorlehre arbeiten die Lernenden im Vorlehrbetrieb und besuchen an durchschnittlich 1.5 Wochentagen den schulischen Unterricht. Mit dem Ausbildungsbetrieb schliessen sie einen Integrationsvorlehrvertrag ab. Die Integrationsvorlehre wird im Kanton Zürich in folgenden Berufsfeldern umgesetzt:
Automobil, Betriebsunterhalt, Detailhandel, Garten, Gastgewerbe, Gebäudetechnik, Gebäudereinigung, Gleisbau, Logistik und Hauswirtschaft.
Berufsberatung für Fremdsprachige
Die Berufsberatung des Kantons Zürich berät fremdsprachige Eltern und spätzugereiste Jugendliche bei Fragen zur Berufsbildung und weiteren Ausbildungen.
Informationen für fremdsprachige Eltern
Interkulturell Dolmetschende
Bei Bedarf kann die Schule für Gespräche mit fremdsprachigen Eltern interkulturell Dolmetschende beiziehen. Hinweise für derartige Aufträge an qualifizierte Fachpersonen finden sich mit untenstehendem Link.
Informationsblätter in den verbreiteten Sprachen
Zuhanden der Eltern liegen Informationen zur Zürcher Volksschule und zum schulischen Lernen vor, die in die häufigsten Sprachen übersetzt sind. Eine Übersicht dazu findet sich hier:
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Kontakt
Volksschulamt - Abteilung Besondere Förderung, Sektor Interkulturelle Pädagogik