Interkantonale Zusammenarbeit

Der Kanton Zürich ist mit den anderen Kantonen stark vernetzt und arbeitet mit ihnen gemeinsam an der Weiterentwicklung unserer Schule.

Zuständigkeit

In der Schweiz teilen sich Bund, Kantone und Gemeinden die Zuständigkeiten für den Bildungsbereich. Die Hauptverantwortung für die obligatorische Schule (Volksschule) liegt bei den Kantonen und den Gemeinden. Im nachobligatorischen Bereich (gymnasiale Maturitätsschulen, berufliche Grundbildung, höhere Berufsbildung, Hochschulen) tragen Bund und Kantone die Verantwortung gemeinsam.

Der Kanton Zürich ist mit den anderen Kantonen stark vernetzt. Die Interkantonale Zusammenarbeit ist unerlässlich für die Weiterentwicklung unserer Schule. Die Zusammenarbeit erfolgt sowohl in politischen Gremien als auch in verschiedenen Arbeitsgruppen, Kommissionen und Fachkonferenzen.

Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) setzt sich aus den 26 Erziehungsdirektorinnen und -direktoren zusammen. Sie koordiniert die bildungs- und kulturpolitische Zusammenarbeit der Kantone und erfüllt Aufgaben, welche die Kantone und Regionen alleine nicht wahrnehmen können. Seit 2017 präsidiert die Zürcher Bildungsdirektorin Silvia Steiner die EDK.

Die Zusammenarbeit der Kantone wird in rechtsverbindlichen Staatsverträgen (interkantonale Vereinbarungen und Konkordate) geregelt. Eines der wichtigsten Konkordate ist die «Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule» (HarmoS-Konkordat).

Weitere wichtige Konkordate sind das Sonderpädagogikkonkordat, das Stipendienkonkordat sowie das Hochschulkonkordat.

Harmonisierung der obligatorischen Schule

2006 sagte die Schweizer Bevölkerung Ja zur Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS). Das HarmoS-Konkordat verpflichtet die Kantone dazu, die Ziele und Strukturen ihrer Schulen aufeinander abzustimmen. Der Kanton Zürich ist dem Konkordat 2008 beigetreten.

HarmoS enthält Bestimmungen zur Dauer und zu den Zielen der Bildungsstufen, zum Sprachenunterricht sowie zu Blockzeiten und Tagesstrukturen. Zudem vereinbarten die Kantone, das Schuleintrittsalter aufeinander abzustimmen. Für den Kanton Zürich bedeutete dies, dass der Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten zwischen 2014 und 2019 jährlich um einen halben Monat nach hinten geschoben werden musste. 2019 wurde der definitive Stichtag erreicht: Seither gilt der 31. Juli.

Schweizerische Hochschulkonferenz

Die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) ist das oberste hochschulpolitische Organ der Schweiz. Sie ist ein gemeinsames Gremium von Bund und Kantonen und sie sorgt für die gemeinsame Koordination im schweizerischen Hochschulwesen. Ihr Auftrag leitet sich aus der Bundesverfassung ab.

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