So stimme ich ab - in Leichter Sprache

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Sie sind auf der Webseite vom Kanton Zürich.

Hier erfahren Sie genau,

wie Sie abstimmen können.

Das Stimm-Kuvert

Sie bekommen ein grosses Kuvert per Post.
3 bis 4 Wochen vor einer Abstimmung.
Es heisst Stimm-Kuvert.

In diesem Kuvert sind alle Unterlagen, 
die Sie für die Abstimmung brauchen. 

Sie können abstimmen,
sobald Sie das Stimm-Kuvert bekommen haben.    

Was ist im grossen Stimm-Kuvert?

Stimmrechts-Ausweis

Auf dem Stimmrechts-Ausweis steht Ihr Name
und Ihre Adresse.

Der Stimmrechts-Ausweis ist ein Beweis,
dass Sie abstimmen dürfen. 

Der Stimmrechts-Ausweis ist nur gültig,
wenn Sie ihn unterschreiben. 

Stimm-Zettel-Kuvert

Das Stimm-Zettel-Kuvert ist das kleine Kuvert.

Stimm-Zettel

Auf dem Stimm-Zettel steht das Thema,
über das Sie abstimmen können.

Es gibt meist mehrere Stimm-Zettel,
weil es mehrere Themen gibt,
über die man abstimmen muss.  

Abstimmungs-Zeitung

Die Abstimmungs-Zeitung ist ein kleines Büchlein.
Es ist in schwerer Sprache geschrieben.

Darin sind Infos zu den Themen drin,
über die Sie abstimmen können. 

Brauchen Sie neue Abstimmungs-Unterlagen?

Haben Sie Ihre Abstimmungs-Unterlagen nicht bekommen?

Oder brauchen Sie neue Abstimmungs-Unterlagen?

Dann fragen Sie in Ihrer Wohn-Gemeinde nach.

Richtig abstimmen: So geht's

Anleitung

  1. Unterschreiben Sie den Stimmrechts-Ausweis.

    Der Stimmrechts-Ausweis ist im Wahl-Kuvert.

  2. Nehmen Sie den Stimm-Zettel.

    Auf dem Stimm-Zettel steht eine Frage.

    Füllen Sie den Stimm-Zettel aus.
    Schreiben Sie Ja oder Nein in das Feld.

    Können Sie sich nicht entscheiden?
    Dann lassen Sie das Feld leer. 

    Man sagt dann:
    Sie enthalten sich der Stimme. 

  3. Legen Sie alle ausgefüllten Stimm-Zettel in das kleine Stimm-Zettel-Kuvert.

    Wichtig: 
    Der Stimmrerchts-Ausweis darf nicht ins kleine Stimm-Zettel-Kuvert.

  4. Prüfen Sie das Datum

    Wichtig:
    Auf dem Stimmrechts-Ausweis steht,
    bis wann Sie das Stimm-Kuvert abschicken können.

    Sind sie zu spät?
    Dann können Sie das Stimm-Kuvert auch
    in einem Stimm-Lokal abgeben.
    Wo die Stimm-Lokale sind, 
    lesen Sie weiter unten auf dieser Seite.

  5. Legen Sie das kleine Stimm-Kuvert und den Stimmrechts-Ausweis ins grosse Stimm-Kuvert.

    Drehen Sie das grosse Stimm-Kuvert um. 

    Schauen Sie,
    dass die Adresse Ihrer Gemeinde im Plastik-Fenster vom Kuvert sichtbar ist.
     

  6. Kleben Sie das grosse Kuvert zu.

Wo und wie können Sie abstimmen?

Sie können das Stimm-Kuvert

  • per Post schicken
  • oder im Stimm-Lokal einwerfen.

1. Per Post schicken

Werfen Sie das grosse Stimm-Kuvert in
einen gelben Briefkasten von der Post.

Das Kuvert ist vor-frankiert.
Das bedeutet: Sie müssen keine Marke draufkleben,
wenn Sie im Kanton Zürich wohnen.

2. Im Stimm-Lokal einwerfen

Im Kanton Zürich hat jede Gemeinde mindestens ein Stimm-Lokal.

Ein Stimm-Lokal ist ein Ort, wo man wählen geht.
Ein Stimm-Lokal ist zum Beispiel ein Gemeinde-Haus
oder ein Schulhaus.

Auf dem Stimmrechts-Ausweis steht:

  • wo ist das Stimm-Lokal?
  • Wann ist das Stimm-Lokal geöffnet?. 

Sie können das Stimm-Kuvert auch dort in die Urne einwerfen.

Klicken Sie auf das Zeichen rechts («+»). Dann können Sie mehr Text sehen. Klicken Sie nochmals, verschwindet der Text wieder.

Eine Urne ist ein Gefäss oder eine Kiste
mit einem Schlitz oben.
Die Wählerinnen und Wähler werfen das kleine Kuvert mit den Wahl-Zetteln
durch diesen Schlitz in die Urne.
Man sagt manchmal auch Wahl-Urne.

Können Sie nicht schreiben?

Können Sie Ihre Stimm-Zettel nicht selbstständig ausfüllen?

Dann kann eine andere stimmberechtigte Person Ihre Abstimmungs-Unterlagen ausfüllen.

Damit das klappt,
muss die unterstützende Person: 

  1. auf Ihrem Stimmrechts-Ausweis schreiben: «in Vertretung».
  2. Die Person muss Ihren Stimmrechts-Ausweis unterschreiben.

Brauchen Sie Unterstützung?

Bei Fragen, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. 

Rekurs in Stimmrechts-Sachen

Vielleicht denken Sie:
Bei einer Abstimmung hat man meine politischen Rechte verletzt.

Dann können Sie sich wehren.
Sie können einen Rekurs einlegen.
Ein Rekurs ist eine Beschwerde. 

Weiterführende Informationen

Klicken Sie auf das Zeichen rechts («+»). Dann können Sie mehr Text sehen. Klicken Sie nochmals, verschwindet der Text wieder.

Kontakt

Statistisches Amt - Wahlen & Abstimmungen

Adresse

Schöntalstrasse 5
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 75 75

E-Mail

wahlen@statistik.ji.zh.ch