Ab dem 1. Januar 2027 können Sie weitere Dienstleistungen des Kantons online nutzen. Neu ist es möglich, auch Gesuche und Anträge mit Rechtswirkung vollständig digital einzureichen.
Ab 2027 digital und analog
Bisher werden die meisten Dienstleistungen des Kantons Zürich analog und auf Papier durchgeführt. Dank einer Gesetzesänderung werden Dienstleistungen von Behörden ab 1. Januar 2027 sowohl digital als auch analogangeboten. Das betreffende Gesetz ist das Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG).
Online-Dienstleistungen umfassen beispielsweise Gesuche, Anträge, Einsprachen, Rekurse und weitere Eingaben an eine Verwaltungsbehörde.
Auch die Kommunikation und der Austausch von Dokumenten in Verfahren können elektronisch erfolgen.
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«Die Digitalisierung unserer Dienstleistungen hilft uns, Abläufe zu vereinfachen. Klare und transparente Abläufe entlasten die Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Unternehmen als auch die Verwaltung.»
Kathrin Arioli, Staatsschreiberin Kanton Zürich
Wer kann oder muss die Online-Dienstleistungen nutzen?
Einwohnerinnen und Einwohner, Unternehmen und Organisationen
Einwohnerinnen und Einwohner sowie Unternehmen und Organisationen können neu wählen, ob sie Dienstleistungen digital oder wie bisher auf Papier respektive am Schalter nutzen.
Berufliche Vertretungen
Berufliche Vertretungen (z.B. Anwaltschaft, Treuhänderinnen und Treuhänder) sind ab dem 1. Januar 2027 verpflichtet, die Online-Dienstleistungen zu nutzen.
Verwaltungsbehörden
Verwaltungsbehörden müssen Verfahren ab dem 1. Januar 2027 elektronisch
führen und die Voraussetzungen dafür schaffen.
Sicherheit dank elektronischer Identifikation
Online-Dienstleistungen müssen eindeutig zugeordnet werden. Dafür ist eine zuverlässige elektronische Identifikation der Nutzerin oder des Nutzers erforderlich. Das kann zum Beispiel mit dem Behörden-Login AGOV oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gewährleistet werden.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Die digitalen Kommunikationskanäle müssen hohe Anforderungen an Sicherheit und Rechtmässigkeit erfüllen. Damit kann gewährleistet werden, dass die Informationen unverändert bleiben und vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Zudem müssen die Zeitpunkte von Erfassung und erstmaligem Abruf in einer Quittung festgehalten werden.
Am 30. Oktober 2023 hat der Kantonsrat die Änderung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) beschlossen. Damit hat er die elektronischen Verwaltungsverfahren ermöglicht.
Die Einzelheiten werden in der neuen Verordnung über elektronische Verfahrenshandlungen im Verwaltungsverfahren (VEVV) geregelt. Die neuenRechtsgrundlagen treten am 1. Januar 2027 in Kraft.
Fragen
Falls Sie Fragen zu den Neuerungen haben, wenden Sie sich an die unten aufgeführte E-Mail-Adresse.