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Mit dem Brexit hat Grossbritannien die EU verlassen. Seit Januar 2021 können UK-Bürgerinnen und Bürger nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen zum Schweizer Arbeitsmarkt zugelassen werden.
Situation seit Januar 2021
Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, die eine Stelle in der Schweiz antreten sollen, fallen unter die Bestimmungen für Drittstaatsangehörige. Der Bundesrat hat für sie separate Kontingente beschlossen: So stehen pro Jahr derzeit schweizweit 2100 Aufenthalter- sowie 1400 Kurzaufenthalterkontingente zur Verfügung.
Meldeverfahren für Dienstleistungserbringende
Die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben am 14. Dezember 2020 ein Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern (Services Mobility Agreement, SMA) unterzeichnet.
Dieses sieht vor, dass die Schweiz das bereits bislang praktizierte Meldeverfahren für Dienstleistungserbringende aus dem Vereinigten Königreich bis 90 Tage pro Jahr fortführen wird.
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