Das Generalsekretariat unterstützt als zentrale Planungs- und Koordinationsstelle der Direktion die Ämter bei der Planung und Erfüllung ihrer Aufgaben.
Generalsekretär
Der Generalsekretär leitet das Generalsekretariat, unterstützt die Direktionsvorsteherin und koordiniert die Direktionsgeschäfte.
Kommunikation
Die Kommunikationsmitarbeitenden sind erste Anlaufstelle für Medienschaffende bei Anliegen, welche die Volkswirtschaftsdirektion betreffen. In enger Absprache mit der Direktionsvorsteherin stellen sie eine transparente und sachgerechte Kommunikation sicher, damit die Bevölkerung über das politische Handeln informiert ist und diesem Vertrauen schenkt.
Fach- und Rechtsdienst
Der Fach- und Rechtsdienst unterstützt die Direktionsvorsteherin bei parlamentarischen Geschäften, bei Vernehmlassungen der Direktion sowie in Rechtsfragen. Als «Think Tank» gibt er Impulse zu strategischen Fragen. Er beantwortet als Aufsichtsinstanz Fragen zu den Bereichen Gastgewerbe, Ruhetage und Ladenöffnungen. Schliesslich behandelt er Rekurse in den Bereichen, in denen die Volkswirtschaftsdirektion Rekursinstanz ist (v.a. Gastgewerbe, Entsenderecht, Arbeitsbewilligungen).
Rekurse
Die Volkswirtschaftsdirektion entscheidet unter anderem über Rekurse gegen Verfügungen des Amtes für Wirtschaft (AWI) und des Amtes für Arbeit (AFA) sowie gegen Verfügungen und Beschlüsse der Gemeinden im Zusammenhang mit dem Gastwirtschaftsgesetz. Sie ist insbesondere für die Beurteilung von Rekursen gegen Verfügungen aus folgenden Rechtsgebieten zuständig:
- Arbeitsbewilligungen für Drittstaatsangehörige
- Entsendungen/Flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit
- Arbeitssicherheit
- Arbeitsvermittlung und Personalverleih
- Gastgewerbe
Verfahrensablauf
Nach Erhalt der Rekursschrift bestätigt die Volkswirtschaftsdirektion den Eingang des Rekurses. Gleichzeitig fordert sie die Vorinstanz zur Stellungnahme und Einreichung der Akten auf. Die Stellungnahme der Vorinstanz wird der rekurrierenden Partei zur freigestellten Stellungnahme zugestellt. Sobald alle Stellungnahmen vorliegen und die Sachverhaltsermittlung abgeschlossen ist, wird in der Sache entschieden.
Kosten
Die unterliegende Partei hat grundsätzlich die Verfahrenskosten zu tragen. In der Regel betragen die Kosten für das Verfahren von der Volkswirtschaftsdirektion zwischen Fr. 600.00 und Fr. 1200.00 (inkl. MWST).
Personen mit Sitz oder Wohnsitz im Ausland haben einen Kostenvorschuss in der Höhe von Fr. 600.00 zu leisten. Wird der Vorschuss nicht rechtzeitig geleistet, kann auf den Rekurs nicht eingetreten werden.
Grundsätzlich werden keine Parteientschädigungen gesprochen. Die unterliegende Partei kann aber für Umtriebe ihres Verfahrensgegners verpflichtet werden.
Human Resources
Die Abteilung Human Resources unterstützt die gesamte Direktion in personellen Belangen und erbringt spezifische Dienstleistungen für die Ämter im Bereich Personalwesen.
Jobs und Karrieren beim Kanton
Finanzen und Controlling
Die Abteilung Finanzen und Controlling unterstützt und koordiniert die Planung sowie die Steuerung im Finanzwesen und erbringt für die Ämter sowie für die Staatskanzlei spezifische Dienstleistungen im Rechnungswesen.
Digitale Transformation und Organisation (DTO)
Die Abteilung Digitale Transformation und Organisation vertritt die Interessen der Volkswirtschaftsdirektion in direktionsübergreifenden Gremien im elektronischen Bereich.
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.