Arbeitslosenkasse ­Kanton Zürich

Die Arbeitslosenkasse Kanton Zürich ist Ihre Ansprechpartnerin für alle finanziellen Angelegenheiten bezüglich Arbeitslosen-, Insolvenz-, Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung. Wir klären Ihren Anspruch auf Entschädigung ab, bieten Ihnen Beratung rund um die Arbeitslosenversicherung und richten die Entschädigungszahlungen aus.

Über uns

Als öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Zürich unterstützen wir die von Erwerbsausfall Betroffenen in finanziellen Belangen und ermöglichen es ihnen damit, sich voll und ganz auf die Stellensuche zu konzentrieren.

Mit unseren Leistungen für Arbeitgeber tragen wir zur Verringerung der Arbeitslosigkeit bei, indem wir Entschädigungen für konjunkturell oder wetterbedingte Arbeitsausfälle ausrichten und damit den Erhalt von Arbeitsplätzen sichern.

Sie stehen bei uns an erster Stelle!

Wir verstehen uns als Service-Organisation für Privatpersonen und Unternehmen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Der Dienstleistungsgedanke und die Kundenorientierung stehen bei uns im Vordergrund.

Unsere Dienstleistungen

Wir prüfen im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) die Anspruchsvoraussetzungen der Versicherten auf Arbeitslosenentschädigung sowie andere Leistungen. Wir entrichten die Arbeitslosen-, Insolvenz-, Schlechtwetter- und Kurzarbeitsentschädigung.

Arbeitslosenentschädigung

Wer in der Schweiz wohnt, unselbständig erwerbstätig ist und arbeitslos wird, hat Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, sofern auch die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. 

Damit Sie Arbeitslosenentschädigung beziehen können, müssen Sie sich beim für Sie zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anmelden. Für die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung können Sie die Arbeitslosenkasse Kanton Zürich wählen. 

Kurzarbeitsentschädigung 

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten können Sie als Unternehmen im Einverständnis mit den betroffenen Arbeitnehmenden die Arbeitszeit vorübergehend ganz oder teilweise reduzieren, um Kündigungen zu vermeiden. 

Um Kurzarbeitsentschädigung beziehen zu können, müssen Sie der Arbeitslosenversicherung eine Voranmeldung von Kurzarbeit einreichen und von dieser eine Bewilligung erhalten. Für die Auszahlung der Entschädigung können Sie auf der Voranmeldung die Arbeitslosenkasse Kanton Zürich angeben.

Wenn Sie Kurzarbeit ohne Bezug zum Coronavirus voranmelden wollen, verwenden Sie bitte den nachfolgenden Link.

Schlechtwetterentschädigung 

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie mit der Schlechtwetterentschädigung einen Teil der Lohnkosten von wetterbedingten Arbeitsausfällen in gewissen Branchen decken. Die Schlechtwetterentschädigung trägt dazu bei, dass Arbeitsverhältnisse in Fällen von schlechter Witterung nicht gekündigt werden müssen.

Die Schlechtwetterentschädigung können Sie bei der Arbeitslosenversicherung beantragen und dabei für die Auszahlung der Entschädigung die Arbeitslosenkasse Kanton Zürich angeben.

Insolvenzentschädigung 

Falls ein Arbeitgeber zahlungsunfähig wird und die ausstehenden Löhne seiner Angestellten nicht mehr bezahlen kann, deckt die Arbeitslosenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Lohnforderungen für die geleistete Arbeit.

Für die Insolvenzentschädigung im Kanton Zürich ist ausschliesslich die öffentliche Arbeitslosenkasse Kanton Zürich zuständig.

Kontakt

Amt für Arbeit - Arbeitslosenkasse Kanton Zürich

Adresse

Zürcherstrasse 8
8400 Winterthur
Route (Google)

Einkaufszentrum Neuwiesen, 4. Stock

Schalteröffnungszeiten:
Montag bis Freitag
9:00 – 11:30 Uhr

Telefon

+41 43 258 10 00

Telefonzeiten:
Montag bis Freitag
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13:00 bis 16:30 Uhr

E-Mail

alk@vd.zh.ch
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