Unsere Landschaft ist im Wandel. Es wird gebaut und die Landschaft immer vielfältiger genutzt. Unverbaute Landschaften werden seltener. Es braucht eine gute Planung um die Landschaft zu schützen und Nutzungskonflikte zu lösen.
Ansprüche und Nutzungen
nehmen zu - unverbaute Landschaften werden seltener
Die Landschaftsentwicklung der letzten Jahrzehnte war geprägt durch ein Siedlungswachstum und die Zerschneidung von Landschaftsräumen, vor allem durch Verkehrsinfrastrukturen. Zudem hat die Anzahl der Bauten im Landwirtschaftsgebiet und deren Umnutzung zugenommen. Sie werden tendenziell grösser und dienen vermehrt auch Freizeitzwecken. Im Weiteren haben die die Erholungsansprüche zugenommen, dies setzt die Landschaft - als Ort der Ruhe oder eben als Erlebnisraum - weiter unter Druck. Die Landschaft steht nicht zuletzt auch im Spannungsfeld mit der landwirtschaftlichen Nutzung. Die Ansprüche sind vielfältig, was vermehrt zu Nutzungskonflikten und Interessenabwägungen in der Landschaft führt.
Fakten & Zahlen
Das Wichtigste zum Thema Landschaft:
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Die Landschaft erfüllt vielfältige Aufgaben
Landschaften sind Lebens-, Kultur- und Wirtschaftsraum. Sie tragen zur Identität eines Ortes oder einer Region bei. Qualitativ hochwertige Landschaften ermöglichen den Erhalt des ursprünglichen geomorphologischen Charakters des Kantons, generieren einen hohen ästhetischen Wert, sind eine Bereicherung für Ökologie und Erholung und bringen schliesslich auch wirtschaftliche Vorteile mit sich.
Die Landschaft verändert sich ständig
Vergleicht man die heutige Landschaft mit derjenigen von vor 50 Jahren, ist unschwer erkennbar, dass ein Bauboom stattfand, welcher nicht nachlässt. Auch der Bau von Verkehrsinfrastrukturen veränderte die Landschaft.
Landwirtschaftsbetriebe erstellen zur Effizienzsteigerung zunehmend grössere Ökonomiegebäude. Zudem wird der Landschaftsraum vermehrt als «stille Reserve» für Nutzungen betrachtet, für die in den Bauzonen kein geeigneter Ort gefunden wird. Als Beispiele sind neben Gärtnereien und Biogasanlagen auch Hundeheime und Pferdepensionen zu nennen. Nicht zuletzt wird die Landschaft vermehrt als Erholungs- und Freizeitraum genutzt. Dies erfordert stetig neue und mehr Infrastrukturen.
Anzahl der Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone nimmt weiter zu
Die Landschaft ist gemäss Raumplanungsgesetz grundsätzlich eine «Nichtbauzone». In Landwirtschaftszonen sind lediglich der Landwirtschaft dienende Gebäude vorzusehen. Bei Gesuchen für Neuerstellung oder Umbau von zonenfremden Wohnbauten oder Infrastrukturen hat der Kanton unter anderem die Wesensgleichheit sowie die Einordnung in die Landschaft zu prüfen, um eine Ausnahmebewilligung erteilen zu können.
Baugesuche im Kanton Zürich
Die Anzahl der Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen sowie in Landschaftsschutz- und Landschaftsinventargebieten hat in den letzten Jahren weiterhin zugenommen. So wurden im Kanton Zürich im 2021 1173 Baugesuche ausserhalb der Bauzone behandelt, was einer Zunahme von rund 14 Prozent gegenüber 2020 entspricht.
In den überkommunalen Landschaftsschutz- und Landschaftsinventargebieten wurden im 2021 502 Baugesuch behandelt. Dies bedeutet gegenüber 2020 eine leichte Zunahme um rund zwei Prozent.
Wandel in der Landwirtschaft hält an
Die Nachfrage nach lokalen landwirtschaftlichen Produkten und Dienstleistungen steigt und viele Betriebe erweitern ihr Angebot. Dies zeigt sich in der Landschaft an der Anzahl, Vielfalt und Dimensionierung der Bauten. Sie werden zunehmend grösser und weisen vereinzelt einen industriell-gewerblichen Charakter auf.
Nicht mehr landwirtschaftlich genutzte Bauten und Aussenräume werden vermehrt zu «Hobbyzwecken» genutzt. So finden sich in der Landschaft diverse Aussenanlagen für Pferde, Bauten und Anlagen für die Naherholung oder Infrastrukturen für Anlässe.
Veränderungen in Nutzung und Wahrnehmung der Landschaft
Die Erholungsaktivitäten in der Landschaft sind sehr vielseitig. Es gibt Erholungssuchende, welche die Landschaft ohne zusätzliche Infrastrukturen wie Grillplätze, Badeanstalten oder Biketrails geniessen möchten. Ihnen geht es um die Schönheit der Landschaft, die Stille und die Ruhe. Andere Erholungssuchende bevorzugen es, einer Aktivität nachzugehen: Schlauchbootfahren, Biken oder sich in einem Seilpark austoben. Dazu braucht es geeignete Infrastrukturen, was nicht selten zu einer Konzentration von Erholungssuchenden an diesen Orten führt - womit es mit der Ruhe meist vorbei ist. Unweigerlich kommt es zu Nutzungskonflikten.
Dieser Effekt wurde durch die Corona-Pandemie noch zusätzlich verstärkt. Die Menschen strömten in die nahegelegenen Erholungsgebiete. Dies führte einerseits dazu, dass die Landschaften mehr wahrgenommen wurden, andererseits kam es vermehrt zu Konflikten zwischen dem Schutz der Landschaft und den Nutzungsansprüchen. Es ist wahrscheinlich, dass die Naherholungsgebiete auch in Zukunft stark genutzt werden. Durch das gesteigerte Wertschätzung der Landschaft könnten sich auch positive Effekte für den Landschaftsschutz ergeben.
Die beliebtesten Sportarten der Bevölkerung des Kantons Zürich
Die Anpassung der Raumplanungsverordnung führt voraussichtlich dazu, dass in Zukunft die Erzeugung erneuerbarer Energien auch vermehrt in der Landschaft stattfinden wird. Die Bewältigung der Energiewende wird damit ausserhalb der Bauzone zu weiteren Nutzungskonflikten führen.
Durch aktive Planung Interessenskonflikte meistern
Die vielfältige Nutzung des Landschaftsraums wirft zunehmend Fragen nach dem Umgang mit Nutzungskonflikten auf. Durch eine aktive Planung auf allen Stufen müssen die verschiedenen Nutzungsinteressen identifiziert und eine stufengerechte Interessensabwägung vorgenommen werden. In Zusammenarbeit mit allen Betroffenen ist die erwünschte räumliche Entwicklung zu bestimmen. Dies ermöglicht eine nachhaltige Entwicklungsplanung für einzelne Landschaftsräume, wobei der Grundsatz der Trennung zwischen Bau- und Nichtbaugebiet erhalten bleiben soll.
Neues Inventar für Züricher Landschaften
Das kantonale Inventar der Landschaftsschutzobjekte (nachfolgend Landschaftsschutzinventar genannt) ist das Resultat einer Überarbeitung des seit 1980 bestehenden Inventar der Natur- und Landschaftsschutzobjekte von überkommunaler Bedeutung (Inventar 80) und bezeichnet besonders schöne und charakteristische Zürcher Landschaften. Durch die Aufnahme in das Inventar wird diesen Landschaften ein besonderer Wert zugeschrieben.
Verändertes Verständnis von Landschaft
Das Verständnis von Landschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten verändert. Gemäss dem europäischen Landschaftsübereinkommen umfasst die Landschaft den gesamten Raum, sowohl die ländlichen wie auch die städtischen Gebiete. Landschaften sollen als grössere zusammenhängende räumliche Einheiten betrachtet werden. Bei der Überarbeitung des Inventars wurde deshalb darauf geachtet, dass verschiedene Einzelobjekte, welche einen landschaftlichen Zusammenhang aufweisen, als zusammenhängender Landschaftsraum inventarisiert werden.
Funktion des Inventars
Inventare sind eine Bestandsaufnahme. Sie dienen dazu, spezifische Schutzinteressen sichtbar zu machen, in diesem Fall diejenigen des Landschaftsschutzes. Jede schützenswerte Landschaft wird einzeln charakterisiert und ihre Besonderheiten hervorgehoben. Zusätzlich werden spezifische Schutzziele formuliert, welche es zu wahren gilt. Das Inventar ist schliesslich auch eine Grundlage für die Ausarbeitung von Schutzverordnungen.
Zusammen mit anderen gesetzlichen Rahmenbedingungen sind die Inventare wichtige Arbeitsgrundlagen in Planungs- und Bauprojekten. Sie ermöglichen Vorhabenträgern eine frühzeitige Einschätzung und Klärung der Realisierungsmöglichkeiten und stellen sicher, dass die verschiedenen Interessen frühzeitig aufeinander abgestimmt werden können. Den zuständigen Behörden dienen sie zu einer raschen Entscheidungsfindung, unter Berücksichtigung aller involvierten Interessen.
Umweltziele - Kanton Zürich auf Kurs?
Der Kanton Zürich setzt sich Ziele
Der Umweltbericht zeigt die wichtigsten Umweltziele des Kantons Zürich auf. Alle vier Jahre wird Bilanz gezogen. Ein einfaches Ampelsystem zeigt auf, wo sich der Kanton Zürich auf Kurs befindet und wo verstärkte Anstrengungen notwendig sind.
Stand der Zielbewertung: November 2022. Die nächste Beurteilung der Zielerreichung erfolgt mit dem Umweltbericht 2026.
Ziel: Landschaftsqualität bewahren
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
In den letzten Jahren wurde das Thema Landschaft in der Öffentlichkeit stärker diskutiert. Dadurch hat der Landschaftsschutz bei raumplanerischen Interessenabwägungen auch mehr Beachtung erhalten. Diese Entwicklungen konnten bei der Überarbeitung des kantonalen Landschaftsinventars aufgenommen werden. So wurde das Ziel der Bewahrung der Landschaftsqualität in den letzten Jahren grösstenteils erreicht. Mit dem Anfang 2022 festgesetzten Inventar der Landschafts-schutzobjekte sind nun die Interessen des Landschaftsschutzes klar dargelegt und können bei Planungen und Bauvorhaben frühzeitig berücksichtigt werden.
Ziel: Kulturland schützen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Im Rahmen von Baugesuchen und Planungen wird darauf geachtet, dass das Kulturland geschont wird und unverbaut bleibt. Der Bedarf für neue Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone muss klar aufgezeigt und der Flächenverbrauch wo möglich reduziert werden.
Im 2020 wurde der überarbeitete Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) durch den Bundesrat gutgeheissen. Mit der Überarbeitung des Sachplans wird der Vollzug nun schweizweit einheitlicher geregelt. Neu werden Anforderungen betreffend die Kompensation von verbrauchten FFF gestellt und eine Kompensation bei einem Verbrauch durch Bundesvorhaben festgehalten. Im Weiteren werden die Kriterien für die Erhebung von neuen FFF und die Anrechnung von FFF bei Spezialfällen wie beispielsweise Reben oder Golfplätzen präzisiert.
Ziel: Unverbaute Landschaftskammern schützen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Im kantonalen Richtplan sind verschiedene Landschaftsschutzobjekte aufgelistet. Diese sind durch geeignete Schutzmassnahmen zu sichern, was in der Regel durch die Erarbeitung einer entsprechenden Schutzverordnung (SVO) erfolgt. Aktuell sind zwei solcher SVO (unteres Tösstal und Albiskette) in der Erarbeitung.
Neben den SVO wird auch im Rahmen der Beurteilung von Baugesuchen bzw. bei der Standortwahl von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone darauf geachtet, dass die Landschaft geschont wird. So ist auch bei landwirtschaftlichen Bauvorhaben das Konzentrationsprinzip zu berücksichtigen, damit kompakte Betriebszentren entstehen und die Landschaft geschont wird. Aktuell sind zwei solcher SVO (unteres Tösstal und Albiskette) in Erarbeitung. Es gibt jedoch noch Landschaftsschutzobjekte ohne verbindliche Schutzmassnahmen.
Was gibt es zu tun?
Heute handeln für unseren Lebensraum von morgen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Neues kantonales Inventar der Landschaftsschutzobjekte wird im Rahmen von Planungen und Bauvorhaben angewendet, um die Interessen des Landschaftsschutzes zu vertreten
- Schutz von Naturlandschaften mit geeigneten Schutzmassnahmen
- Landschaftsschutzverordnungen mindestens für die Landschaftsschutzgebiete gemäss kantonalem Richtplan erarbeiten bzw. überprüfen
- Bewahrung von Kulturlandschaften
- Interessenabwägungen und Schutzabklärungen in der Landschaft als raumplanerische Instrumente besser etablieren
- Erholungsräume durch Festlegungen in kantonalen und regionalen Richtplänen sowie durch Erarbeitung von gebietsspezifischen Planungen sichern und aufwerten
- Bewusste Lenkung von Erholungssuchenden mit geeigneten Massnahmen unter Austausch mit Nutzergruppen (Kanton nimmt sich z.B. dem Thema Mountainbike an: Klärung von Zuständigkeiten und Vorgehen Aufzeigen bei Einreichen von Gesuchen für Trails)
- Infrastrukturen für Erholung in den dafür geeigneten Erholungsgebieten zur Verfügung stellen
- Gleicher Vollzug über ganzen Kanton bei Baubewilligungen ausserhalb Bauzonen
- Bewilligungspraxis für das Bauen ausserhalb der Bauzonen: vermehrt auf landschaftsverträgliche Einordnung achten und den Flächenverbrauch minimieren
- Informationen und Unterlagen zum Landschaftsschutzinventar
- Merkblätter für Bauen ausserhalb der Bauzonen, welche auch Bauherren und Planern abgegeben werden können
- Informieren sie sich vor einem Bauvorhaben oder dem Kauf eines Objekts ausserhalb der Bauzone über die baulichen Möglichkeiten auf unseren Merkblättern
- In den vielen Objektblättern des kantonalen Inventars der Landschaftsschutzobjekte steht auch etwas zur Erholungseignung. Entdecken Sie so neue Landschaften.
Blick in die Zukunft: Herausforderungen & Chancen?
Die Energiewende wird auch ausserhalb der Bauzone bzw. in der Landschaft stattfinden. Dies kann zu grösseren Eingriffen in die Landschaft führen. Mit geeigneten Massnahmen ist die Landschaftsverträglichkeit solcher Bauten und Anlagen zu verbessern.
Bei einer steigenden Bevölkerungszahl wird der Druck auf die Naherholungsgebiete weiter zunehmen. Die Erholungssuchenden sind mit geeigneten Massnahmen zu lenken.
Die Nutzung von neuen Technologien zur Vermittlung des Wertes der Landschaft sowie zur Beurteilung von Vorhaben könnte weitere Veränderungen (Verbesserungen) in der Landschaftswahrnehmung mit sich bringen. So wäre es zum Beispiel denkbar, dass grössere Bau- und Infrastrukturvorhaben ausserhalb der Bauzone in einem virtuellen 3D-Modell des Kantons Zürich dargestellt werden können, um die Wirkung in der Landschaft zu beurteilen.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Telefon
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr