Aquarientiere, Aquarienwasser und exotische Wasserpflanzen gehören nicht in unsere Gewässer. Sie aus Aquarien und Gartenteichen in die Natur freizusetzen, ist verboten und hat negative Folgen für unsere Gewässer. Bereits die Anschaffung von Tieren und Pflanzen sollte wohl überlegt sein. Wer seine Heimtiere nicht mehr behalten kann, sollte ein anderes geeignetes und sicheres Zuhause suchen oder sich an eine Auffangstation wenden.
Vor der Anschaffung
Empfehlungen vor der Anschaffung eines Aquariums oder Gartenteichs:
Vorteile:
Vorteile:
- Informieren Sie sich vorab über die Bedürfnisse, Pflege, Verträglichkeit mit Artgenossen, Lebenserwartung und den Platzbedarf der gewünschten Tiere sowie über die Wuchsbedingungen und Pflege der Pflanzen. Informationen dazu sind zu finden unter:
Vorteile:
- Wägen Sie die Anschaffung eines Tiers oder das Anlegen eines Gartenteichs oder Aquariums gut ab. In der Regel können Tiere oder Pflanzen nicht beim Verkäufer zurückgegeben werden.
- Klären Sie vorgängig ab, wer Ihre Tiere bei Ferienabwesenheit, Krankheit etc. betreuen kann.
- Bei Gartenteichen: Setzen Sie auf einheimische Pflanzen und/oder Fische.
- Gestalten Sie Gehege ausbruchssicher und stellen Sie sicher, dass keine Lebewesen aus Gartenteichen entkommen können, auch nicht bei Überschwemmungen.
- Bringen Sie keine Tiere und Pflanzen von Reisen mit nach Hause. Weitere Informationen unter:
Problematik
Das Freisetzen von Lebewesen ist schädlich für unsere Gewässer:
Ausgesetzte Lebewesen aus einem Aquarium oder Gartenteich können Krankheitserreger in ein neues Gewässer einbringen. Wenn ausgesetzte Tiere oder Pflanzen in der Natur überleben und sich vermehren, bedrohen sie das Gleichgewicht heimischer Lebewesen. Freigelassene Goldfische beispielsweise fressen ganze Weiher leer und müssen regelmässig mit grossem Aufwand abgefischt werden. Aus Aquarien entlassene Krebse, exotische Fische oder Kleinlebewesen werden bereits heute in Gewässern gefunden und verursachen dort Probleme. Kleinlebewesen wie die Donau-Schwebegarnele, dienen als Futtertiere in der Aquakultur und können unbemerkt in die Natur glangen. Auch im Aquarienwasser können sich winzig kleine Lebewesen befinden, weshalb auch dieses nicht in der Natur ausgeleert werden darf.
Das Freisetzen von gebietsfremden Lebewesen ist illegal:
Egal ob aus Unwissenheit oder aus vermeintlicher Tierliebe – das Freilassen von gebietsfremden Tieren und Pflanzen in Gewässer ist illegal. Unsere Aquarien- und Gartenteichbewohner stammen häufig aus anderen Regionen der Welt. Sie sind bei uns nicht einheimisch und nicht an die Bedingungen in unseren Gewässern angepasst. Beachten Sie also, dass Sie einem Lebewesen keinen Gefallen tun, wenn Sie es vermeintlich «in die Freiheit» in einen Weiher, See oder Fluss entlassen.
Exotische Pflanzen, Haustiere und Aquarienwasser gehören nicht in unsere Gewässer. Beobachtungen vom Aussetzen gebietsfremder Tiere sollen der Polizei gemeldet werden.
Möglichkeiten zur Abgabe
Falls Aquarientiere oder Pflanzen nicht mehr behalten werden können:
Vorteile:
- Ein neues Zuhause suchen: Suchen Sie im Bekanntenkreis oder auf
einer seriösen Verkaufsplattform rechtzeitig ein neues Zuhause (ausser bei
Rotwangen-Schmuckschildkröten, siehe unten). - Fische: Wenden Sie sich an eine Auffangstation:
Vorteile:
- Falls es keine andere Lösung gibt: Wenden Sie sich an eine Tierärztin oder an eine/n Tierarzt/ärztin, um das Tier fachgerecht zu euthanasieren.
- Wasserpflanzen: Entsorgen Sie Pflanzenteile, Samen oder Wurzeln im Kehricht oder in einer professionellen Kompostieranlage. Die Entsorgung richtet sich nach dem Merkblatt zur Entsorgung von Neophyten.
- Entsorgen Sie Wasser aus Aquarien im Abwasser (nicht im Gewässer und nicht in Dolen)
Verbotene Rotwangen-Schmuckschildkröte:
Ein (ehemals) beliebtes Heimtier, das immer wieder in der freien Wildbahn entdeckt wird, ist die Amerikanische Rotwangen-Schmuckschildkröte. Sie wird 50 Jahre oder mehr alt und kann bei uns in freier Wildbahn häufig überleben. Das gefrässige Tier vertilgt unter anderem Eier und Laich verschiedener Tierarten und kann so seltene Insekten, Fische und Amphibien bedrohen. Zudem steht sie in Konkurrenz zur bedrohten Europäischen Sumpfschildkröte. Jeglicher Umgang mit ihr inklusive die Haltung und der Verkauf der Rotwangen-Schmuckschildkröte ist seit 2008 verboten. Personen, die schon vor 2008 im Besitz einer Rotwangen-Schmuckschildkröte waren, dürfen sie behalten, wenn sie das Tier einer registrierten Einrichtung (Auffangstation) übertragen (und mit dieser einen Vertrag zur Gebrauchsleihe abschliessen. Weitere Informationen beim Bundesamt für Umwelt (BAFU).
Entsorgung von Wasserpflanzen
Auch exotische Wasserpflanzen können problematisch sein:
Viele der im Handel erhältlichen Wasserpflanzen sind nicht einheimisch. Sie sind schön anzusehen und wachsen schnell. Wenn allerdings Pflanzen im Gewässer oder in Gewässernähe in die Natur entsorgt werden, gelingt es einigen Arten sich dort anzusiedeln, zum Beispiel der Kanadischen Wasserpest oder der Nuttalls Wasserpest. Sie können grosse und dichte Bestände bilden und dadurch ein Gewässer stark verändern.
Einheimische Wasserpflanzen wachsen meistens weniger schnell, sind aber auch robuster und dienen als wichtige Laich- und Futterpflanzen für einheimische Tiere. Sie sind im Gartenteich zudem weniger problematisch, falls sie zum Beispiel bei Überschwemmungen versehentlich freigesetzt oder durch Vögel weiterverbreitet werden.
Weiterführende Informationen
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- Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV)
- Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG)
- Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG)
- Tierschutzgesetz (TSchG)
- Tierschutzverordnung (TSchV)
- Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung, ESV)
- Bundesgesetz über die Fischerei (BGF)
- Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF)
- Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG)
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