Der Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und Krankheitserregern ist in der Schweiz streng geregelt. Bund und Kantone teilen sich die Aufgaben zur Überwachung.
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Sicherheit bei Tätigkeiten mit Organismen
Organismen, die Krankheiten auslösen, gentechnisch verändert sind oder als invasive gebietsfremde Organismen gelten, können in der Umwelt Schäden verursachen. Wer mit diesen Organismen Tätigkeiten durchführen möchte, muss entsprechende Sicherheitsmassnahmen treffen, damit diese Organismen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen können.
Dabei wird unterschieden, ob die Tätigkeiten in einem sogenannten geschlossenen System (z.B. einem Labor) stattfinden, oder ob ein Feldversuch durchgeführt werden soll.
Aufgabenteilung Bund und Kantone
Der Bund ist dafür verantwortlich, das Risiko einer geplanten Tätigkeit zu beurteilen und die Tätigkeit allenfalls mit Auflagen zu bewilligen. Der Kanton ist dafür verantwortlich, durch Kontrollen in den Labors sicherzustellen, dass alle notwendigen Sicherheitsmassnahmen getroffen wurden. Feldversuche mit Organismen werden vom Bund und Standortkanton gemeinsam überwacht.
Wenn ausserhalb eines Labors oder eines Feldversuchs Organismen auftreten, die Schäden verursachen können (z.B. gentechnisch veränderte Pflanzen), ergreift der Kanton die erforderlichen Massnahmen, um Schäden zu verhindern und sicherzustellen, dass sich diese Organismen nicht weiterverbreiten können.
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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Biosicherheit
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