Altlastensanierung Jagdschiessanlage Au in Embrach

Grüne Auenlandschaft in Embrach.

Die ehemalige Jagdschiessanlage Au in Embrach liegt in einer geschützten Auenlandschaft. Sie musste wegen zu hohen Schadstoffbelastungen ausser Betrieb genommen werden. In zwei Etappen wird das belastete Gelände von Spezialisten saniert. Nach Abschluss der Sanierung gehören die Tössauen wieder ganz der Natur.

Sanierung

In der Jagdschiessanlage Au in Embrach absolvierten ab 1965 Zürcher Jägerinnen und Jäger die anspruchsvolle jagdliche Schiessprüfung, das regelmässige Schiesstraining und seit dessen Einführung auch den obligatorischen jährlichen Treffsicherheitsnachweis. Ebenso wurde die Anlage von Sportschützinnen und Sportschützen zum Tontaubenschiessen genutzt. Der rund 50-jährige Schiessbetrieb hat auf dem Areal seine Spuren hinterlassen: Im Boden haben sich Schadstoffe wie Blei und PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) abgelagert. Die in einer mittlerweile bundesrechtlich geschützten Auenlandschaft gelegene Anlage muss deshalb saniert werden. 

Altlasten aus früherem Schiessbetrieb

Während Jahrzehnten wurde in Embrach mit Bleischrot auf Wurftauben geschossen. Ebenso enthielten die Wurftauben Mengen am krebserregenden Bindemittel PAK, die über den heutigen Grenzwerten liegen. So konnten sich diese Schadstoffe über die Jahre im Boden der Jagdschiessanlage Au ablagern.

Die ausführlichen Voruntersuchungen des Gebiets haben ergeben, dass eine Fläche von rund 9 Hektaren saniert werden muss. Die Schadstoffe befinden sich oberflächlich im Boden. Mit einem Abtrag des Erdreichs von 20–80 cm im gesamten Projektgebiet der Jagdschiessanlage werden die schädlichen Substanzen entfernt.

Regional aufbereitet und rezykliert

Das belastete Erdreich wird mit Baggern ausgehoben, auf Lastwagen abtransportiert und in der Region in darauf spezialisierten Anlagen gereinigt, getrennt und zu Recyclingbaustoffen weiterverarbeitet. Der geringe Anteil an Substanzen, die nicht wiederverwertbar sind, wird fachgerecht entsorgt.

Waldrodungen notwendig für Abtragung des Bodens

Um den Boden abtragen zu können, muss ein grosser Teil des Waldes im Projektgebiet gerodet werden. In der Töss selbst besteht kein Sanierungsbedarf. Überreste von Wurfscheiben, die noch im Fluss liegen, werden jedoch eingesammelt.

Sanierung in zwei Etappen

Um die vielfältige Flora und Fauna auf dem Areal der heutigen Jagdschiessanlage Au möglichst vollständig zu erhalten, wird die Sanierung in zwei Etappen durchgeführt. So konnten sich die dort ansässigen, seltenen Pflanzen und Tiere zwischen den beiden Etappen auf dem bereits sanierten Teil des Areals wieder etablieren. Die Arbeiten für die zweite Etappe haben im Herbst 2024 begonnen.

Die Grafik zeigt das Areal der Jagdschiessanlage Au in Embrach. Eine orange Fläche illustriert die erste Sanierungsetappe (Herbst 2020 bis Winter 2021/2022) und umfasst Waldgebiet entlang der Töss. Eine gelbe Fläche illustriert die zweite Sanierungsetappe (Herbst 2024 bis Herbst 2025).
Die Sanierung der Jagdschiessanlage Au erfolgt in zwei Etappen. Das Gebiet umfasst insgesamt rund 9 Hektaren.

Ziel der Sanierung

Die national geschützten Tössauen werden von den Altlasten des Schiessbetriebs befreit. Das Areal wird rekultiviert und bleibt künftig der Natur vorbehalten. So, wie es in dieser Naturschutzzone vorgesehen ist. Jägerinnen und Jäger trainieren fortan in der neuen Jagdschiessanlage Widstud in Bülach.

Zeitplan

Baueingabe Frühling 2020, Bewilligungsverfahren Sommer 2020, erste Sanierungsetappe Herbst 2020 bis Winter 2021/2022, Sanierungspause zur Regeneration der Natur, Stilllegung Schiessanlage Sommer 2023, Rückbau Anlagen Herbst 2023, zweite Sanierungsetappe voraussichtlich Herbst 2024 bis Frühling 2025, Folgepflege renaturierte Flächen ab Winter 2021/2022 bis 2030
In der Sanierungspause und nach Abschluss der zweiten Sanierungsetappe kann sich die Natur wieder erholen und die vorhandenen wertvollen Lebensräume können wieder besiedelt werden.

Die Zeitfenster für die verschiedenen Sanierungsschritte richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen für Eingriffe in die Natur. Dazu gehören die Rodungszeiträume, die Fischschonzeit oder die Vogelbrutzeit.

Die erste Etappe konnte im Winter 2021 abgeschlossen werden. Da sich das Areal wie gewünscht entwickelt hat, konnte die zweite Sanierungsetappe im Herbst 2024 starten.

Mit der Inbetriebnahme der neuen Jagschiessanlage in Bülach im Juli 2023 konnte der Schiessbetrieb in Embrach vollständig eingestellt werden.

Zahlen und Fakten

  • Sanierungsfläche: 9 Hektaren. Rund 50 Prozent der Sanierungsfläche ist Wald, der gerodet und wieder aufgeforstet wird.
  • Altlasten: Blei und PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)
  • Erdreich, das entfernt wird: Rund 22’500 m3, entspricht der Füllung von rund 9 olympischen Schwimmbecken.
  • Rekultivierung: Die Fläche des bestehenden Flachmoors wird durch die Rekultivierung annähernd verdreifacht.
  • Bauherrschaft: Baudirektion Kanton Zürich
  • Planung und Ausführung Sanierung: Basler und Hofmann, Eberhard Unternehmungen
  • Planung und Begleitung Rekultivierung: Fornat AG, Naturplan
  • Kosten: Rund 20 Mio. Franken. Rund 40 Prozent gedeckt durch Fonds des Bundes für Altlastensanierungen (VASA-Fonds). 

Endzustand

Eingebettet in einem nationalen Auenschutzgebiet, wird die sanierte Fläche der Jagdschiessanlage künftig der Natur vorbehalten sein. Sie wird damit in die bestehenden wertvollen Lebensräume mit Mooren und Wasserläufen integriert. Ein vielfältiges Nebeneinander von trockenen und feuchten Standorten wird entstehen, das beste Voraussetzungen für eine hohe Biodiversität bietet. Ob Hangried, Pfeiffengraswiesen oder Halbtrockenrasen: Besonders gefährdete Arten wie Orchideen, Libellen und Amphibien finden hier ein Zuhause.

Naherholung an der Töss

Der grösste Teil der ehemaligen Jagdschiessanlage Au steht unter Schutz, ist also der Natur vorbehalten und kann nicht frei betreten werden. Speziell für die lokale Bevölkerung wird jedoch im Rahmen der zweiten Sanierungsetappe ein Bereich an der Töss geplant, der für Naherholungssuchende zugänglich ist. Hier werden sie die Schönheiten der Tössauen geniessen können und Einblicke in die wiederhergestellten Lebensräume des Gebiets erhalten.

Natürliche Regeneration

Gerodete Waldflächen werden teils naturnah aufgeforstet, beispielsweise mit seltenen einheimischen Baumarten, teils bewusst der Natur überlassen. So können sie sich ganz natürlich regenerieren. Naturnahe Wälder mit viel Totholz weisen eine hohe Biodiversität auf und sind damit besonders wertvolle Lebensräume.

Gefährdete Tier- und Pflanzenarten

Tier- und Pflanzenarten, die es zu schützen gilt, finden im rekultivierten Areal ideale Bedingungen, um sich niederzulassen und tragen zur Biodiversität der Region bei.

Wiederherstellung und Ersatz geschützter Lebensräume

Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) verlangt, dass Eingriffe in schützenswerte Lebensräume oder geschützte Landschaften kompensiert werden. Dies gilt bei Altlastensanierungen genauso wie bei Bauvorhaben. Ziel dieser Regelung ist es, die ökologische Gesamtbilanz im Gleichgewicht zu halten. Wiederherstellung und Ersatz für einen Eingriff sollen dabei dem verlorenen Lebensraum entsprechen und möglichst nah am Ort des Eingriffs erfolgen.

Ausgleich der Eingriffe durch die Altlastensanierung

Im Falle der Altlastensanierung der Jagdschiessanlage sind Eingriffe in über lange Zeiträume entstandene Wälder und Moorflächen unumgänglich, um die Schadstoffe aus dem Boden zu entfernen. Wertvoller Lebensraum von hoher Qualität wird dabei beeinträchtigt. Diese Flächen werden zwar rekultiviert, jedoch wird es mehrere Jahrzehnte dauern, bis sich diese Lebensräume wieder vollständig entwickelt haben. Um die ökologische Gesamtbilanz auszugleichen, müssen zusätzlich zu den Wiederherstellungsmassnahmen sowohl innerhalb des Sanierungsgebiets wie auch ausserhalb Ersatzmassnahmen zugunsten der Natur geleistet werden.

Standardisiertes Berechnungsverfahren

Zur Berechnung der Lebensraum-Bilanz der Altlastensanierung stützen sich die Expertinnen und Experten auf ein standardisiertes Verfahren, welches im Kanton Zürich bei allen Bauvorhaben eingesetzt wird. Damit wird der ökologische Wert des Ausgangszustands und des Zustands nach der Rekultivierung bestimmt. Ist der ökologische Wert des Ausgangszustands höher, müssen Ersatzmassnahmen geleistet werden. Im Fall der Sanierung der Jagschiessanlage Au kann ein grosser Teil der erforderlichen Massnahmen direkt im bzw. beim Sanierungsgebiet umgesetzt werden. Zusätzliche Ersatzflächen konnten gemeinsam mit der Fachstelle Naturschutz einige hundert Meter weiter tössabwärts in der Grossau realisiert werden.

Ansprechperson

Für allgemeine Fragen zum Sanierungsprojekt können Sie sich gerne an Urs J. Philipp wenden:

Urs J. Philipp

Projektleiter, UPHIL Projekte GmbH

urs.philipp@uphil-projekte.ch
+41 79 677 68 40

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

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