Fachspezifische, weiterführende Informationen zu Themen rund um die Jagd
Jagdliches Schiessen und Jagdschiessanlagen
Jagdberechtigte müssen jährlich ihre Schiessfertigkeit unter Beweis stellen, um die Jagd ausüben zu dürfen (Treffsicherheitsnachweis). Die Jagdberechtigten absolvieren ausserdem freiwillige Trainings, um ihre Schiessfertigkeit zu perfektionieren.
Für das jagdliche Schiessen werden spezielle Anlagen benötigt. Zwischen Bülach (ZH) und Eglisau entstand in den letzen Jahren eine grosse und moderne Jagd- und Sportschiessanlage. Ab Anfang Juli 2023 können hier Jägerinnen und Jäger sowie Schützinnen und Schützen aus diversen Schiessdisziplinen auf vielfältigen Indoor- und Outdoor-Anlagen trainieren.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Auf der Jagd zählt der erste Schuss. Die sichere Handhabung der Waffe und eine gute Treffsicherheit sind deshalb unverzichtbare Bestandteile einer verantwortungsbewussten Jagdausübung. Die Treffsicherheit ist aus mehreren Gründen wichtig: Tierschutz, Sicherheit und Wildbretgewinnung.
Regelmässiges Schiesstraining und der überprüfbare Nachweis der Treffsicherheit gehören für jede Jägerin und jeden Jäger zur Selbstverständlichkeit. Der JFK-Standard (Standard der Fischerei- und Jagdverwalterkonferenz) gewährleistet, dass die Treffsicherheit der Jäger und Jägerinnen in den verschiedenen Kantonen nach einheitlichen Kriterien überprüft wird.
Die neu erstellte Jagdschiessanlage WiDSTUD befindet sich nur ca. 10 km vom Flughafen Zürich oder der Grenze zu Deutschland entfernt.
Wildschaden
Das Jagdgesetz des Bundes verpflichtet die Kantone, die von wildlebenden Tieren verursachten Schäden an Wald und an landwirtschaftlichen Kulturen auf ein tragbares Mass zu begrenzen. Dies geschieht durch:
- Subventionen an Schutzmassnahmen der produzierenden Betriebe
- Bejagung
Treten dennoch Schäden ein, besteht ein Anrecht auf Entschädigung. Entschädigungen werden nur geleistet, wenn die zumutbaren Massnahmen zur Verhütung von Wildschaden getroffen worden sind.
Jagdgesellschaften müssen sich an der Entschädigung von Schäden beteiligen, welche durch Schalenwild verursacht wurden.
- Download Wald und Wild: Umgang mit Konflikten PDF | 8 Seiten | Deutsch | 7 MB
- Download Richtlinie Verhütung und Vergütung von Wildschäden in der offenen Flur und an Nutztieren PDF | 15 Seiten | Deutsch | 560 KB
- Download Richtlinie Verhütung und Vergütung von Wildschäden im Wald PDF | 15 Seiten | Deutsch | 829 KB
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Download Anleitung für den Bau einer Krähenkastenfalle PDF | 2 Seiten | Deutsch | 252 KB
- Download Beitragsgesuch für den Unterhalt von Wildschutzmassnahmen in der offenen Flur PDF | 2 Seiten | Deutsch | 59 KB
- Download Beitragsgesuch für Wildschutzmassnahmen in der offenen Flur PDF | 2 Seiten | Deutsch | 119 KB
Die Bemessung des Schadens und die Ermittlung der Entschädigung erfolgt im Rahmen einer Besichtigung vor Ort und unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Einzelfall. Die Fachpersonen sind jeweils für einen Kantonsteil zuständig. Die Wegleitung und die Ansätze erleichtern die Schätzung und schaffen Einheitlichkeit bei der Festsetzung der Entschädigung.
- Download Zuständigkeiten für das Abschätzen von Wildschäden ab 2019 PDF | 5 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Pauschalansätze für die Wildschadenschätzung 2024 (Kurzversion) PDF | 2 Seiten | Deutsch | 405 KB
- Download Wegleitung Schadenschätzung 2024.pdf PDF | 21 Seiten | Deutsch | 374 KB
- Download Wildschadenformular PDF | 2 Seiten | Deutsch | 171 KB
- Download Beitragsgesuch Biberschaden PDF | 1 Seiten | deutsch | 59 KB
- Download Vereinbarung über die pauschale Abgeltung von Wildschäden auf Wiesen PDF | 1 Seiten | Deutsch | 613 KB
Wildbuch
Die Jagdgesellschaften erfassen im Wildbuch Beobachtungen, Abschüsse und Unfälle mit Wildtieren in den Jagdrevieren. Die Fischerei- und Jagdverwaltung nutzt diese Daten
- als Grundlage für die Abgangsplanung
- um Informationen zur Bestandesentwicklung zu erhalten
- um Unfallschwerpunkte zu identifizieren und entsprechende Massnahmen zu ergreifen
Das Wildbuch ist ein Teil der elektronischen Datenbank der Fischerei- und Jagdverwaltung (eFJ). In der Anleitung finden Sie die wichtigsten Funktionen.
Achtung: die Anmeldung in die elektronische Datenbank eFJ für die Erfassung von Wildbucheinträgen muss zwingend über einen der beiden Browser Edge oder Chrome gemacht werden. Für eine einwandfreie Bedienung müssen zudem alle Cookies und Verläufe gelöscht werden.
Wildbret als Lebensmittel
Das Fleisch der jagdbaren Säugetiere und Vögel (ohne Beutegreifer) bezeichnet man als Wildbret.
Das aus einheimischer Jagd gewonnene Wildbret gilt zu Recht als gesundes, absolut natürliches Lebensmittel. Wildbret hat einen geringen Fettanteil mit hochwertigen und gesunden Fettsäuren und ist frei von Antibiotika und Leistungsförderern. Informationen zur möglichen Belastung mit Bleirückständen von mit bleihaltiger Munition erlegten Wildtieren finden Sie hier.
Im Kanton Zürich wird hauptsächlich das Fleisch von Rehen und Wildschweinen verwertet. Wenn das Fleisch eines erlegten Wildtiers in Verkehr gebracht wird, kann seine Herkunft über eine individuelle Nummer zurückverfolgt werden.
Nur einwandfreies Wildfleisch darf in Verkehr gebracht werden. Verschiedene Vorschriften der Lebensmittelgesetzgebung regeln den Umgang mit Wildfleisch. Die so genannte Wildbrethygiene ist ein wichtiger Bestandteil der jagdlichen Prüfungen.
- Download Leitfaden Selbstkontrolle zur Wildbrethygiene 2023 PDF | 16 Seiten | Deutsch | 229 KB
- Download Begleitschein Wild PDF | 1 Seiten | Deutsch | 250 KB
- Download Antragsformular Trichinenuntersuchung PDF | 2 Seiten | deutsch | 1 MB
- Download Leitfaden Verpackung und Versand von Trichinenproben PDF | 1 Seiten | Deutsch | 311 KB
- Download Broschüre «Wildbrethygiene und Organveränderungen beim Schalenwild», VSKT, November 2022 PDF | 28 Seiten | Deutsch | 2 MB
Jagdbetrieb und jagdliche Hilfsmittel
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Gemäss §30 Abs. 3 der Kantonalen Jagdverordnung sind Bewegungsjagden mit mehr als sechs Schützinnen und Schützen sowie Treiberinnen und Treibern meldepflichtig.
Die Meldung muss vorgängig im eFJ auf dem Revierdatenblatt in der Rubrik «Gemeinschaftsjagd» erfolgen.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Merkblätter & Downloads
- Download Merkblatt ökologischer Leistungsnachweis PDF | 4 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Merkblatt landwirtschaftliche Einzäunungen ausserhalb der Bauzone PDF | 6 Seiten | Deutsch | 479 KB
- Download FJV Bulletin Nr. 1 Oktober 2022 PDF | 6 Seiten | Deutsch | 629 KB
- Download Präparation von Wildtieren mit Herkunft aus dem Kanton Zürich PDF | 2 Seiten | Deutsch | 60 KB
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Allgemeine Fragen
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