Ausnahmebewilligung beantragen
Anleitung
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Bevor Sie starten
Ist die Fachstelle Naturschutz zuständig?
Vergewissern Sie sich auf der Seite Bewilligungen im Naturschutz, dass keine andere Stelle für Ihr Vorhaben zuständig ist. Bei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben, wird die Ausnahmebewilligung im Rahmen der Baubewilligung erteilt.
Reicht die Zeit?
Ausnahmebewilligungen sind anfechtbar. Die Rekursfrist beträgt 30 Tage. Damit die Ausnahmebewilligung rechtzeitig rechtskräftig vorliegt, muss das vollständige Gesuch mindestens 50 Tage im Voraus eingereicht sein.
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Projektbeschrieb vorbereiten
Reichen Sie einen detaillierten Projektbeschrieb mit folgenden Angaben ein:
- Titel des Vorhabens
- Beschrieb und Begründung des Vorhabens inkl. Methodik (wie werden Arbeiten ausgeführt, Hilfsmittel wie Messgeräte, Installationen sowie Fangmethoden usw.)
- Start und Ende des Vorhabens, Anzahl und Häufigkeiten von Begehungen etc.
- Angabe aller beteiligten Personen, die eine Ausnahmebewilligung benötigen
- Begründung, weshalb das Vorhaben in einem Naturschutzgebiet bzw. im geplanten Schutzgebiet ausgeführt werden soll
- Exakte Ortsangaben (betroffene Gemeinde(n), geplante Routen, Transekte, genaue Aufnahmepunkte sowie eine Karten mit den entsprechenden Verortungen bzw. ein Link auf den GIS-Browser
- Titel des Vorhabens
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Ausnahmebewilligung beantragen
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Wie es nun weitergeht
Nachdem Sie das Formular abgeschickt haben, prüfen wir Ihre Angaben. Bei Unklarheiten werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, werden wir Ihnen die Ausnahmebewilligung in ca. 20 Tagen zustellen. Nach Zustellung dauert es weitere 30 Tage (Rekursfrist) bis die Ausnahmebewilligung rechtlich gültig ist.
Kontakt
Amt für Landschaft und Natur - Fachstelle Naturschutz