Das Ziel der Strassenlärmsanierung ist klar, der Weg dorthin prinzipiell auch. Alle Beteiligten ohne Umweg und Verzögerung ans Ziel zu bringen ist jedoch anspruchsvoll.
Zuständigkeiten
Je nach Eigentumsverhältnissen und Strassenkategorie sind die jeweiligen Vollzugsbehörden von Bund, Kanton oder Gemeinde für Planung und Umsetzung von Lärmsanierungen zuständig. Sie ordnen nach Anhörung der Inhaber der Strasse (Anlagenhalter) die notwendigen Sanierungsmassnahmen an und sorgen für deren Finanzierung.
Lärmsanierung Staatsstrassen
Die Planung und Ausführung der kantonalen Sanierungsprojekte erfolgt in Zusammenarbeit mit spezialisierten Ingenieurbüros und Bauunternehmen und in Absprache mit eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Stellen. Es handelt sich bei den ausgelagerten Teilbereichen insbesondere um die Berichterstattung an den Bund (Erfüllung der Programmvereinbarung Lärmschutz), um die Gesamtkoordination (Projektmanagement und -kommunikation, Verfahren), um die Bereitstellung von Basisdaten und um die Projektierung und Realisierung.
Für die Projektierung und Realisierung wurden Sanierungsregionen definiert. Aufträge für Pakete mit mehreren Gemeinden werden per Los an Ingenieurbüros (Bauphysik und Akustik) vergeben.
In den 90er-Jahren wurden an den Strecken mit Alarmwertüberschreitungen, an welchen keine anderen Massnahmen möglich waren, Schallschutzfenster eingebaut. 2006 wurden dann die Grundlagen für eine umfassende Sanierung geschaffen. Ab 2008 begann die zweite Sanierungsphase, wobei als Massnahmen Schallschutzfenster an Gebäuden, Lärmschutzwände auf dem Ausbreitungsweg und an ausgewählten Teststrecken lärmarme Beläge an der Quelle umgesetzt wurden. Der Abschluss dieser Phase zieht sich aufgrund umfangreicher Abklärungen zu Temporeduktionen in einzelnen Gemeinden in die Länge. Die Sanierungsfrist wurde vom Bund ursprünglich auf den bis 31. März 2018 festgesetzt. Mittlerweilen wurde die Frist zur Ausführung der Sanierungsmassnahmen auf den 31. Dezember 2024 verlängert.
Seit der Inkraftsetzung der Lärmschutz-Verordnung 1987 wurden entlang den Kantonsstrassen folgende Massnahmen realisiert:
- Bau von rund 120 Lärmschutzwänden
- Einbau von rund 30 lärmarmen Belägen (Teststrecken)
- Einbau von rund 50'000 Schallschutzfenstern
Stand Lärmsanierung Staatstrassen Oktober 2024
In 125 Gemeinden konnten die Schallschutzfenster-Projekte vollständig abgeschlossen werden (rund 75%). In zwei Gemeinden davon werden noch lärmarme Beläge oder Lärmschutzwände ausgeführt. In sieben weiteren Gemeinden sind Schallschutzfenster-Massnahmen in Ausführung. In 20 Gemeinden (rund 13%) werden momentan Massnahmen an der Quelle untersucht und erst anschliessend Schallschutzfenster-Massnahmen bearbeitet.
Übersicht und Details Kanton Zürich
Sanierungsregionen
Aus ablaufstrategischen Überlegungen wird nicht gemeindeweise saniert. Im Mehrjahresplan wurden Sanierungsprogramme für 18 flächendeckende Sanierungsregionen erstellt. Die Städte Zürich und Winterthur bilden zwei zusätzliche separate Sanierungsregionen. Die Regionen bilden jeweils eine geografische und verkehrstechnische Einheit. Jede Gemeinde des Kantons ist einer Region zugeteilt.
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Abkürzung | Sanierungsregion | Zuständigkeit (Projektleitung TBA / Fachstelle Lärmschutz) |
---|---|---|
EGL | Eglisau | Daniela Baumann |
FLH | Flughafen | Jonas Knöpfel / Daniela Baumann |
FUR | Furttal | Daniela Baumann |
GLM | Glattal mittleres | Corinne Brown |
GLU | Glattal Uster | Corinne Brown / Stefan Stauber / Jonas Knöpfel |
ICH | Irchel | Julian Hull |
KMT | Kempttal | Julian Hull |
KNO | Knonaueramt | Stefan Stauber |
LIM | Limmattal | Julian Hull |
OLN | Oberland Nord | Stefan Stauber |
OLS | Oberland Süd | Julian Hull |
SLN | Seeufer links Nord | Stefan Stauber / Daniela Baumann |
SLS | Seeufer links Süd | Stefan Stauber / Daniela Baumann |
SRN | Seeufer rechts Nord | Jonas Knöpfel |
SRS | Seeufer rechts Süd | Jonas Knöpfel |
TOS | Tösstal | Julian Hull |
WEL-N | Weinland Nord | Stefan Stauber |
WEL-S | Weinland Süd | Jonas Knöpfel |
WIO | Winterthur Ost |
Corinne Brown |
Abfrage der Lärmsanierungsprojekte Staatsstrassen im Kanton Zürich
Lärmsanierung Autobahnen
Mit dem am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Neuen Finanzausgleich (NFA) sind die Autobahnen von den Kantonen in die Verantwortung des Bundes übergegangen. Dieser hat also die volle Verantwortung für Bau/Ausbau, Unterhalt, Betrieb und somit auch Lärmschutz entlang der Autobahnen übernommen.
Lärmsanierung Gemeindestrassen
Werden entlang von Gemeindestrassen die Immissionsgrenzwerte (IGW) für Strassenlärm überschritten, ist die Gemeinde gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) verpflichtet, die Strassenanlage zu sanieren. Eine Pflicht zur Lärmsanierung gemäss LSV besteht für Gebäude, bei welchen die IGW an Fenstern lärmempfindlicher Räume überschritten werden.
Die meisten Gemeinden mit IGW Überschreitungen an Ihren kommunalen Strassen haben mittlerweile Sanierungsprojekte durchgeführt. In vielen Fällen verbleiben Grenzwertüberschreitungen. Der Bundesrat hat in diesen Fällen die Lärmsanierung zur Daueraufgabe erklärt. Wird eine Strasse mit verbleibenden Grenzwertüberschreitungen für einen längeren Zeitraum instandgesetzt, sind erneut Lärmschutzmassnahmen zu prüfen und, wo technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar, umzusetzen. Die Priorität liegt dabei bei Massnahmen an der Quelle wie lärmarme Beläge und Temporeduktion.
Die Hoheit und Verantwortung für die Umsetzung der Sanierung liegt bei den Gemeinden. Die Fachstelle Lärmschutz (FALS) ist für die Zusicherung und Auszahlung der Bundesbeiträge zuständig.
Gemeinden, welche in den Jahren 2025-2028 Lärmschutzmassnahmen planen, können bis 1. März 2024 mit dem folgenden Formular Bundesbeiträge anmelden:
Sollten in den Jahren 2025-2028 Lärmschutzprojekte durchgeführt werden, für die keine Bundesbeiträge beantragt wurden, empfehlen wir, diese trotzdem via Formular der FALS einzureichen. Wenn Ende 2028 nicht alle gesprochenen Gelder abgeholt wurden, können Beiträge für nachträglich eingereichte Projekte geltend gemacht werden.
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Tiefbauamt - Fachstelle Lärmschutz, Strassenlärm