Lärmsanierungsprojekte werden gemässe Strassengesetz projektiert. Beim Einspracheverfahren (§16/17 StrG) können direkt vom Projekt betroffene Personen oder einspracheberechtigte Verbände und Institutionen Einsprache gegen ein ausgearbeitetes Lärmsanierungsprojekt erheben. Hier finden Sie die laufenden öffentlichen Auflagen.
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Verfahrenshinweis
Die rechtsverbindlichen Pläne und Dokumente können bei der jeweiligen Gemeinde während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Rechtsverbindlich sind die Publikationen im Amtsblatt des Kantons Zürich sowie die bei der jeweiligen Gemeinde aufgelegten Originaldokumente.
Die publizierten Pläne und Berichte sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur für den Eigengebrauch im Sinne von Art. 19 Urheberrechtsgesetz verwendet werden. Das heisst, sie dürfen weder geändert noch verwertet und insbesondere nicht für kommerzielle Zwecke kopiert oder veröffentlicht werden.
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Tiefbauamt - Fachstelle Lärmschutz