Reduktion der Klimabelastung der Menüs der kantonalen Gastronomiebetriebe
Massnahme aus dem Bereich Klimaschutz - Sektor Konsum und Güter
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Zur Reduktion der Treibhausgasemissionen der Ernährung stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung: sie können insbesondere durch eine Reduktion des Konsums von Fleisch- und Milchprodukten, den Konsum von tierischen Produkten mit einer besseren Treibhausgasbilanz, die Verringerung und Vermeidung von Nahrungsmittelabfällen (Food Waste) inklusive der Verwertung der ganzen Tiere (Nose to Tail), den Verzicht auf Flugtransporte und zum Teil durch den vermehrten Einsatz von Bio-Produkten reduziert werden.
Der Kanton Zürich kann dieses Potenzial bei den eigenen und von ihm beauftragten Betrieben für die Gemeinschaftsgastronomie (Kantinen) nutzen, indem Massnahmen bei der Angebotsplanung, der Beschaffung, der Zubereitung und der Kommunikation umgesetzt werden. Studien gehen davon aus, dass die Treibhausgasemissionen der Ernährung halbiert werden können.
In der Klimastrategie wurde für die Verpflegungsbetriebe der kantonalen Verwaltung das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen eines durchschnittlichen Kantinenmenüs bis 2025 um 20% und bis 2030 um 40% gegenüber 2018 zu reduzieren.
Um dies zu erreichen, ist eine Liste mit Reduktionsoptionen entwickelt worden. Die kantonalen Gastronomiebetriebe können daraus für sie geeignete Reduktionsoptionen auswählen und ein Set zusammenstellen, das die Zielerreichung sicherstellt. So kann den unterschiedlichen Gegebenheiten der verschiedenen Institutionen Rechnung getragen werden (vgl. beispielsweise Massnahmen «Reduktion von Treibhausgasemissionen durch geänderten Konsum am Strickhof» oder «Verpflegung an Mittel- und Berufsschulen»). Die Massnahme hat durch die Vorbildwirkung das Potenzial, auch private Gastronomiebetriebe zu klimaschonenderer Ernährung anzustossen.
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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Klima und Mobilität
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