Sachplanverfahren

Für die Suche nach möglichen Standorten für geologische Tiefenlager in der Schweiz hat der Bund 2008 ein Auswahlverfahren gestartet: den Sachplan geologische Tiefenlager. Einen Überblick zu den drei Etappen finden Sie hier.

Sachplan geologische Tiefenlager

Der Sachplan geologische Tiefenlager legt die Ziele, das Verfahren und die Kriterien für die Auswahl des Standorts für das geologische Tiefenlager fest. Oberste Priorität hat der langfristige Schutz von Mensch und Umwelt.

Was ist ein Sachplan?

Sachpläne sind für den Bund das wichtigste Planungsinstrument, um seine raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen und mit den Bestrebungen der Kantone zu harmonisieren. Der Bund zeigt in den Sachplänen, wie er seine raumwirksamen Aufgaben in einem bestimmten Sach- oder Themenbereich wahrnimmt, welche Ziele er verfolgt und welche Anliegen er berücksichtigt.

Prozess in drei Etappen

Die Standortsuche für geologische Tiefenlager verläuft in drei Etappen, in denen die Auswahl der Standortgebiete schrittweise eingeengt wird. Jede Etappe wird mit einem Bundesratsentscheid abgeschlossen.

Etappe 3 (aktuelle Etappe)

Standortvorschlag der Nagra

In der aktuellen und letzten Etappe erfolgt die definitive Wahl des Standorts für ein geologisches Tiefenlager. Die Nagra gab im September 2022 nach vertieften erdwissenschaftlichen Untersuchungen in den potenziellen Standortregionen bekannt, dass sie ein Rahmenbewilligungsgesuch für ein Tiefenlager in Nördlich Lägern ausarbeiten will. Gleichzeitig informierte sie über die geplante Platzierung der Oberflächeninfrastruktur (OFI) im Haberstal in der Gemeinde Stadel sowie über die Platzierung der sogenannten Verpackungsanlagen am Standort des Zwischenlagers (ZWILAG) in Würenlingen.

Die Nagra will das Rahmenbewilligungsgesuch Ende 2024 beim Bund einreichen.

Das Gesuch wird anschliessend von den Bundesbehörden bezüglich Sicherheit, Umwelt und Raumplanung geprüft. Auch die Standortkanone können dazu Stellung nehmen.

Was ist ein Rahmenbewilligungsgesuch (RBG)?

Das Grossprojekt geologisches Tiefenlager durchläuft ein mehrstufiges Bewilligungsverfahren. Zuerst steht das Rahmenbewilligungsgesuch (RBG) an. Es regelt die Grundzüge des Projekts sowie die ungefähre Lage und Grösse der wichtigsten Bauten.

Die wichtigsten Unterlagen (Kernenergieverordnung Art. 23; Art. 62) für ein RBG umfassen einen Bericht zur Begründung der Standortwahl, einen Sicherheits- und Sicherungsbericht, einen Bericht über die Abstimmung mit der Raumplanung sowie einen Umweltverträglichkeitsbericht. Die Nagra muss aufzeigen, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Rahmenbewilligung gemäss dem Kernenergiegesetz (Art. 13) erfüllt sind. Ein wesentlicher Aspekt ist der Nachweis der Langzeitsicherheit nach Verschluss des Tiefenlagers.

Nach einer breiten Vernehmlassung soll der Bundesrat etwa 2029 über den Abschluss der Etappe 3 des Sachplans sowie über die Rahmenbewilligung entscheiden. Der Entscheid zur Rahmenbewilligung muss durch das Parlament genehmigt werden und untersteht dem fakultativen Referendum auf Bundesebene. Das heisst, es kann dazu eine Volksabstimmung verlangt werden.

Erdwissenschaftliche Untersuchungen der Standortgebiete

Grundlage für den Standortvorschlag der Nagra sind die Resultate aus umfassenden erdwissenschaftlichen Untersuchungen. Die Nagra hat zu Beginn von Etappe 3 den Untergrund in den drei Standortgebieten Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost genau untersucht.

Auf dem Foto ist ein Vibrationsfahrzeug zu sehen. In der Mitte des Fahrzeugs befindet sich eine Vibrationsplatte, die auf den Boden gepresst wird, um den Boden in Schwingung zu versetzen.
Mit Vibrationsplatten bringen die Spezialfahrzeuge den Untergrund ins Schwingen, um mehr über die Gesteinsschichten in der Tiefe zu erfahren. Quelle: Baudirektion

Dazu hat sie seismische Messungen, untiefe Quartärbohrungen und bis zu 2000 Meter tiefe Sondierbohrungen durchgeführt. Von besonderem Interesse war dabei das Wirtsgestein Opalinuston.

Etappe 2 (2011 – 2018)

Das Ziel von Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager war, die sechs Standortgebiete aus Etappe 1 auf mindestens zwei Standorte pro Lagertyp (d. h. für das SMA- bzw. HAA-Lager) zu reduzieren. Die Nagra schlug 2015 den sogenannten 2x2 Vorschlag (Zürich Nordost und Jura Ost) vor – damit sollten nur diese beiden Regionen erdwissenschaftlich weiter untersucht werden. Dies lehnte die Zürcher Regierung als verfrühte Einengung ab. Die Kantonale Expertengruppe Sicherheit kam in ihrer Beurteilung (2016) zum Schluss, dass auch das Standortgebiet Nördlich Lägern genauer untersucht werden muss. Zum gleichen Ergebnis gelangte das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI).

Der Bundesrat entschied im November 2018, dass aufgrund der geologischen Voraussetzungen drei Standortgebiete weiter untersucht werden: Jura Ost (Kanton Aargau), Nördlich Lägern und Zürich Nordost (Kanton Zürich).

Zudem hatte die Nagra in der Etappe 2 den Auftrag, mit den betroffenen Regionen Vorschläge für die Standortareale der Oberflächenanlage des Tiefenlagers zu erarbeiten. Für die Platzierung der Oberflächenanlage legte der Bundesrat 2018 für alle drei Standortgebiete Standortareale als Zwischenergebnis im Sachplan fest.

Etappe 1 (2008 – 2011)

Das Ziel der ersten Etappe war, eine Auswahl geeigneter Standortgebiete für ein geologisches Tiefenlager zu treffen. Massgebend dabei waren geologische und sicherheitstechnische Kriterien.

Die Nagra schlug sechs mögliche Standortgebiete vor: Jura-Südfuss, Wellenberg, Jura Ost, Nördlich Lägern, Südranden und Zürich Nordost.

Der Bundesrat entschied nach eingehender Prüfung durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI), alle sechs Gebiete weiter untersuchen zu lassen. Zudem baute das verfahrensleitende Bundesamt für Energie (BFE) die «Regionalkonferenzen» für die Mitwirkung der Standortregionen auf.

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